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Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)

dip / rede 17.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237) Wie bewertet die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft der einzelnen Bundesländer im Katastrophenschutz hinsichtlich der Aktivierbarkeit für Aufgaben im Zivilschutz, und mittels welcher Maßnahmen und Meldepflichten verschafft sich die Bundesregierung grundsätzlich einen Eindruck über den Stand der Einsatzbereitschaft für Zivilschutzaufgaben (www.focus.de/panorama/37-behoerden-null-plan-berlin-versagt-beim-katastrophenschutz_bb5f96a5-3e57-42a3-b535-2bbc332bd8b9.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Die Bundesregierung misst der Einsatzbereitschaft für Aufgaben des Zivilschutzes eine hohe Bedeutung bei. Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass der Katastrophenschutz gemäß der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung in der Zuständigkeit der Länder liegt. Diese organisieren den Katastrophenschutz in eigener Verantwortung über die hierfür zuständigen Katastrophenschutzbehörden. Aus dieser föderalen Struktur ergeben sich unterschiedliche landesrechtliche Ausgestaltungen, Vorsorgekonzepte und Ausstattungsstände. Dies ist Folge der verfassungsrechtlich gewollten Zuständigkeitsverteilung und Gestaltungshoheit der Länder. Für Aufgaben des Zivilschutzes trägt der Bund nach Maßgabe des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) Verantwortung. Der Bund arbeitet eng mit den Ländern zusammen, um die Einsatzbereitschaft der für den Zivilschutz vorgesehenen Strukturen sicherzustellen und den Bevölkerungsschutz in Deutschland insgesamt weiterzuentwickeln. Dies erfolgt insbesondere über die bestehenden Bund-Länder-Gremien, gemeinsame Planungsprozesse, regelmäßige Abstimmungen sowie die Beteiligung des Bundes an der Ausstattung und Fortentwicklung von Bevölkerungsschutzkomponenten. Die Bundesregierung erhält auf dieser Grundlage einen ausreichenden Gesamtüberblick über den Stand der für den Zivilschutz relevanten Einsatzbereitschaft. Formelle Meldepflichten der Länder gegenüber dem Bund bestehen über das ZSKG hinaus nicht, da die operative Verantwortung im Katastrophenschutzbereich originär bei den Ländern verbleibt.

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