Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung umsetzen
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Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung umsetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4746
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antrag
der Abgeordneten Leon Eckert, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene
Mihalic, Agnieszka Brugger, Marcel Emmerich, Sara Nanni, Corinna
Rüffer, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Sebastian Schäfer, Chantal Kopf,
Karoline Otte, Nyke Slawik, Dr. Ophelia Nick, Julia Schneider
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland und Europa befinden sich in einem sicherheitspolitischen Epochenbruch.
Die Gewissheit, dass militärische Bedrohungen des eigenen Territoriums auf
absehbare Zeit als weitgehend ausgeschlossen werden können, hat sich als trügerisch
erwiesen. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die
europäische Sicherheitsordnung erschüttert. Ein russischer Angriff auf Länder des NATO-
Bündnisses in absehbarer Zeit liegt im Bereich des Möglichen.
Diese Entwicklung ist eingebettet in eine umfassendere Erosion der internationalen
Sicherheitsarchitektur. Die regelbasierte Ordnung, das Völkerrecht und internationale
Bündnissysteme geraten zunehmend unter Druck.
Die USA waren über viele Jahrzehnte ein zuverlässiger Garant von Sicherheit und
Frieden für Europa. Neben den direkten Sicherheitsbedrohungen ist die besondere
Herausforderung nun, dass sich die von verschiedenen US-Administrationen immer
perspektivisch angedeutete Reduktion der Verantwortung und der Fähigkeiten der USA
aus der gemeinsamen transatlantischen Sicherheitsarchitektur unter Donald Trump
schnell und unter teils widersprüchlichen Ankündigungen und Aussagen vollzieht, die
den Zusammenhalt des Bündnisses nicht unerheblich belasten.
Insbesondere seit Beginn der zweiten Amtszeit Donald Trumps wird auch das
internationale Vertrauen in die USA als verlässlicher Partner generell immer wieder
untergraben. Die Bundesregierung darf diese Entwicklungen nicht ignorieren, sondern muss
ihre Politik anpassen. Sie muss angesichts der neuen geopolitischen
Herausforderungen entschlossener handeln, um dafür zu sorgen, dass Deutschland und Europa
gegenüber den USA strategisch unabhängiger werden – bei zugleich fortbestehender, aber
zunehmend unsicherer transatlantischer Partnerschaft.
Die Stärkung der Zivilen Verteidigung ist dabei nicht allein eine nationale Aufgabe,
sondern muss im europäischen Kontext erfolgen. Viele Bedrohungslagen machen
nicht an nationalen Grenzen halt. Deswegen ist es von höchster Priorität, die
europäische Verteidigungs- und Sicherheitsarchitektur schnell weiterzuentwickeln, also den
europäischen Pfeiler der NATO zu stärken und eine europäische verteidigungs- und
sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit auf- und auszubauen, perspektivisch mit dem
Ziel einer Europäischen Verteidigungsunion. Gemeinsame Fähigkeiten, abgestimmte
Anforderungswege sowie interoperable Strukturen im Bevölkerungsschutz tragen
dazu bei, die Zivile Verteidigung in Europa insgesamt zu stärken.
Die Sicherheitslage ist in Deutschland bereits heute sehr angespannt. Beinahe täglich
lassen sich hybride Angriffe auf Deutschland feststellen. Spionagetätigkeiten,
Sabotageakte, Cyberangriffe, Drohnenüberflüge über kritische Infrastruktur und gezielte
Desinformationskampagnen gehören zu den regelmäßig genutzten Instrumenten der
hybriden Kriegsführung insbesondere autoritärer Staaten wie Russland und China. Der
Stromausfall infolge eines Anschlags auf eine Stromversorgungsleitung in Berlin
Anfang dieses Jahres hat die Verletzlichkeit kritischer Infrastruktur insgesamt – den
Lebensadern der Gesellschaft, der Wirtschaft und unserer Demokratie – erneut
schmerzlich aufgezeigt, und dokumentiert, wie weitreichend die Folgen unzureichender
Redundanzen sein können.
Die Resilienz und Verteidigungsfähigkeit unserer Gesellschaft können nur in der
Gesamtheit und im guten Zusammenspiel von zivilen und militärischen Strukturen
wirklich umfassend gestärkt werden. Die deutsche Politik sollte sich dabei auch stärker an
den nordischen und baltischen Staaten orientieren. Unsere Partner an der NATO-
Ostflanke haben durch die direkte Bedrohung, aber auch durch ihre Geschichte immer
schon einen realistischeren Blick gehabt als frühere Bundesregierungen. Ihre Haltung
ist gekennzeichnet durch einen glasklaren Blick auf die Bedrohungslage, der in
konkretes Handeln umgesetzt wird und sich in einer hohen Resilienz in der Gesellschaft
und großer militärischer Abwehrbereitschaft widerspiegelt. Zugleich geht diese
Haltung der Klarheit und Stärke nicht mit Aggression einher, sondern beruht auf großer
Solidarität untereinander und einer voll auf Kooperation und Vermittlung
ausgerichtete Diplomatie.
Unsere gemeinsamen Rüstungskooperationen und Militärübungen sind beispielgebend
für eine exzellente europäische sicherheitspolitische Zusammenarbeit und sollten auch
im Bereich der Zivilen Verteidigung vertieft werden, u. a. lässt sich bei der
Bekämpfung von Desinformation viel von unseren Partnern lernen.
Echte Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft in Krisenlagen zeigt sich in intakten
kritischen Infrastrukturen, zu denen unter anderem die
Katastrophenschutzorganisationen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie die Energie- und
Lebensmittelversorgung gehören. Militärische Stärke verliert schnell ihre Wirkung, wenn staatliche
Aufgaben nicht aufrechterhalten werden können, die Versorgung der Bevölkerung
ausfällt, der gesundheitliche Schutz der Menschen oder zivile Leistungen zur
Unterstützung der Streitkräfte nicht gewährleistet werden. Zivile und militärische
Verteidigung gehören unabdingbar zusammen und müssen gesamtstaatliche Aufgabe sein.
Um Angriffe auf Demokratie, Freiheit und das Leben seiner Bürger*innen
abzuwehren, muss Deutschland seine gesellschaftliche Resilienz und Verteidigungsfähigkeiten
weiter stärken. Vorbereitende, zivile Maßnahmen für den Verteidigungsfall stärken
gleichermaßen immer auch die gesamtstaatlichen Fähigkeiten zur Bewältigung von
anderen Krisen mit übergeordneter Relevanz, wie großen Blackouts in Folge
technischen Versagens, Pandemien oder Extremwetterereignissen aufgrund der Klimakrise.
Trotz des enormen Handlungsbedarfs verharrt Bundesminister Dobrindt in Untätigkeit
und verkennt damit die aktuelle Bedrohungslage. Statt die Zeitenwende im Zivilschutz
einzuleiten, läuft Minister Dobrindt Gefahr, den Tiefschlaf seiner Amtsvorgängerin
fortzuführen. Insgesamt bleiben ein sehr viel engagierteres, ganzheitliches Vorgehen
und eine echte Sicherheitsoffensive gegen hybride Bedrohungen und zur Erhöhung
gesamtgesellschaftlicher Resilienz und Wehrhaftigkeit dringend notwendig.
Mit der Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für sicherheitspolitische
Ausgaben hat der Bundestag der Bundesregierung weitreichenden Spielraum für
Investitionen für mehr Sicherheit ermöglicht. Im Zivilschutz sind die Investitionen – gerade im
Hinblick auf Liegenschaften und Ausstattung der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW) überfällig und notwendig. Sie kompensieren im Wesentlichen jedoch
lediglich die Versäumnisse der vergangenen Jahre und reichen für die strukturelle,
konsequente, effiziente Neuaufstellung der Fähigkeiten in der Zivilen Verteidigung bei
Weitem nicht aus.
Neben weiteren, auf die aktuelle Bedrohungslage zugeschnittenen Investitionen in die
Ressourcenausstattung, bedarf es daher nun schnellstmöglich umfassender
Strukturreformen in der Zivilen Verteidigung. Diese müssen bei den zentralen Problemlagen
ansetzen: Fehlende Vorsorge und operative Konzepte, ein belastbares Lagebild
vorhandener Gefahren, Akteure und Ressourcen, unzureichende Koordinierungsstrukturen
zwischen Bund und Ländern, Defizite bei Zivil-Militärischer Zusammenarbeit und in
Ausbildungs- und Übungsstrukturen sowie ungenutzte Potenziale gesellschaftlicher
Resilienz.
Nur wenn die Strukturen gesamtheitlich, ebenen- und ressortübergreifend gedacht
werden, können die Notfallpläne von Bund und Ländern ineinandergreifen und sich
komplementär wirkungsvoll ergänzen.
Als konzeptionelles Basisdokument der Zivilen Verteidigung griff die im Jahr 2016
entstandene „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) strategisch zu kurz. Den
Anforderungen der aktuellen Sicherheitslage und neuen Bedrohungsszenarien wird sie nicht
mehr gerecht. Es fehlt an einer Fortschreibung und einem übergeordneten
strategischen Rahmen der KZV. Handlungsleitende konkrete Schritte zur Vorbereitung und
Bewältigung eines Krisenfalls in der Zivilen Verteidigung, wie sie für den
militärischen Bereich im Operationsplan Deutschland bereits bestehen, sind bislang nicht
vorhanden. Diese operative Planungslücke betrifft insbesondere die an Schutzzielen und
Risikoanalysen aufbauende Festlegung von Ressourcen- und Fähigkeitsbedarfen
sowie die klare Zuordnung von Zuständigkeiten und Entscheidungswegen.
Ein zentrales Defizit in der Zivilen Verteidigung liegt nach wie vor in der
unzureichenden Ressourcenausstattung innerhalb des Zivilschutzes bei den Behörden mit
Sicherheitsaufgaben (BOS). Die von der Bundesregierung veröffentlichte „Risikoanalyse für
den Zivilschutz 2025“1 benennt klar, dass aktuell die Ressourcen, insbesondere für die
ergänzende Ausstattung, Schutzmaßnahmen, Sanitätsmittelbevorratung und die
Ausbildung nicht ausreichen, damit der Bund seiner Verantwortung zum Schutz der
Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren tatsächlich gerecht werden kann.
Während die Bundeswehr konsequent auf die Landes- und Bündnisverteidigung
ausgerichtet wird, fehlt es dem BMI aktuell noch immer an einer belastbaren
Gesamtübersicht über vorhandenes Personal und Ausstattung des in den Aufgabenbereich der
Länder fallenden Katastrophenschutzes.2 Sowohl für die Zahl an Einsatzkräften von
Bevölkerungsschutzorganisationen in den Ländern3 als auch für die ergänzende
Ausstattung des Bundes, deren Nutzung, Lagerung und Einbindung bei den Ländern und
Kommunen liegt, gibt es keine einheitliche Übersicht über verfügbare Ressourcen- und
Fähigkeiten. Einheitliche Erfassungs- und Meldesysteme könnten hierbei helfen,
existieren bislang jedoch nicht.
Die Bund-Länder-Zusammenarbeit ist geprägt durch die föderale Struktur des
Bevölkerungsschutzes, welcher in den vom Bund verantworteten Zivilschutz und die von
den Ländern wahrgenommenen Aufgaben des Katastrophenschutzes aufgeteilt ist. Die
Bewältigung großer, länderübergreifender Lagen – wie bei der Pandemie oder der
Ahrtal-Katastrophe im Jahr 2021 – legt wiederholt strukturelle Schwächen in der
Zusammenarbeit von Bund und Ländern offen. Trotz der engen Verzahnung von Zivil- und
Katastrophenschutz führen die fragmentierten Zuständigkeiten zu unklaren
Verantwortlichkeiten, verzögerten Entscheidungsprozessen und einer unzureichenden strate-
1 BT-Drs. 21/3600
2 BRH-Bericht vom 11.12.2004 – „Ergänzende Ausstattung gemäß § 13 ZSKG“
3 BT-Drs. 21/3772
gischen Gesamtbetrachtung. In komplexen Lagen fehlt es an
Koordinationsmechanismen, einheitlichen Melde,- Lage,- und Entscheidungsstrukturen sowie einer zentralen
Übersicht über bundesweit verfügbare Ressourcen und Fähigkeiten.
Diese neuen Herausforderungen werden derzeit in Übungen und Ausbildung nur
unzureichend adressiert. Ein durch zivile und militärische Verantwortungsträger*innen
neu konzipierter Übungs- und Ausbildungsrahmen ist für die Stärkung der Zivilen
Verteidigung als Teil der Gesamtverteidigung notwendig. Strukturelle Auswertung
vergangener Krisen, und Einbettung deren Erkenntnisse sind in der Breite bisher keine
regelhafte Praxis in der Aus- und Fortbildung.
Zivile Verteidigung umfasst nicht nur das Agieren aller staatlicher Strukturen. Es
bedeutet auch die Kompetenzen der Bürger*innen für den Krisenfall zu schulen. Hierzu
zählt neben einer adäquaten Aufklärung über reale Bedrohungen auch die Vermittlung
von Selbstschutzfähigkeiten im Ernstfall. Zeitgemäße staatliche
Krisenkommunikation bedeutet offene Kommunikation auf Augenhöhe mit den Bürger*innen: Über die
Ressourcen und Grenzen der staatlichen Krisenmanagementressourcen informieren
und gleichzeitig die eigenen Verantwortungsbereich der Bürger*innen benennen und
sie bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu unterstützen. Denn
Selbstwirksamkeit stellt einen entscheidenden Faktor bei der Bewältigung von Krisen dar und
stärkt die Resilienz der Gesellschaft insgesamt. Außerdem können die staatlichen
Ressourcen so stärker auf diejenigen konzentriert werden, die sich nicht selbst helfen
können.
Wir wissen, dass die Menschen aus ihrer ureigenen Überzeugung sich und anderen
Menschen in Krisensituationen helfen wollen. Dieses Potenzial der Selbstwirksamkeit
stärken wir durch gezielte Angebote und eine ehrliche Ansprache. Die stärkste
Verteidigung ist eine, die informierten und vorbereiteten Bürger*innen freiwillig getragen
wird.
II. Der Deutsche Bundestag beschließt die Einrichtung eines gemeinsamen
Unterausschusses Gesamtverteidigung, der von den beiden zuständigen Ausschüssen
für Inneres und Verteidigung besetzt wird und die umfassende parlamentarische
Begleitung der Maßnahmen im Bereich der Gesamtverteidigung vorsieht. Erste
Aufgabe des Unterausschusses muss es sein, die Erarbeitung von verbindlichen
Schutzzielen in der Zivilen Verteidigung zu begleiten.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den stark gestiegenen und anhaltenden Bedrohungen mit einem gesamtheitlichen
Ansatz zu begegnen, um lang bekannte Defizite schnellstmöglich abzustellen und
die Resilienz und Verteidigungsfähigkeit unserer Gesellschaft zu erhöhen, wie
dies Bundeskanzler Friedrich Merz in Aussicht gestellt hat;
2. die Zivile Verteidigung strukturell und operativ zu stärken, indem sie
a. als strategische Grundlage für die Zivile Verteidigung ein „Weißbuch Zivile
Verteidigung“ als komplementäres Dokument zum „Weißbuch“ der
Bundeswehr aus dem Jahr 2016 erarbeitet,
b. einen ressortübergreifenden „Operationsplan Zivile Verteidigung“ aufstellt,
der die Fähigkeiten und Zuständigkeiten der Ebenen von Bund, Ländern und
Kommunen systematisch erfasst und benennt, klare Steuerungs- und
Weisungsstrukturen definiert und auf der Grundlage nationaler
sicherheitspolitischer Strategiedokumente fortlaufend überprüft und angepasst wird,
c. eine an die neue Sicherheitslage angepasste Zielmarke für die Anzahl von
Einsatzkräften in den Zivilschutzorganisationen, THW, Feuerwehr und
Hilfsorganisationen definiert und in Zusammenarbeit mit den Organisationen
diesen Aufwuchs zu begleiten,
d. einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund
und Ländern im Zivil- und Katastrophenschutz einbringt und somit
koordinierte Planungen sowie einen schnellen und effizienten Rückgriff auf
Bundesstrukturen im Krisenfall ermöglicht,
e. auf Basis des „Operationsplans Zivile Verteidigung“ die Koordinierungs-,
Steuerungs- und Führungsstruktur der Zivilen Verteidigung auf Bundesebene
mit klarer politischer Verantwortung in einer zentralen, ressortübergreifend
entscheidungsfähigen Einheit bündelt, um bei national bedeutsamen
Krisenlagen zügige und wirksame Entscheidungen zu gewährleisten,
f. ein zentrales, ebenen- und ressortübergreifendes sowie fortlaufend
aktualisiertes Gesamtlagebild zu Bedrohungen nach einem All-Gefahren-Ansatz als
gemeinsame Informations- und Entscheidungsgrundlage für
Gefahrenabwehr und Krisenmanagement für Bund und Länder etabliert,
g. auf Bundesebene einer Bundesbehörde die Zuständigkeit für chemische
Gefahren innerhalb der Bereichsausnahme der Schuldenbremse überträgt, um
zentrale Expertise, Koordinierung und Vorsorge im Bereich der chemischen
Gefahrenabwehr sicherzustellen,
h. das Robert Koch-Institut und das Bundesamt für Strahlenschutz in die
Bereichsausnahme der Schuldenbremse aufnimmt, um die nachhaltige
Finanzierung der Vorsorge, Überwachung und Bewältigung im Bereich der
biologischen und radioaktiven Gefahrenabwehr sicherzustellen,
i. gegenüber den Ländern einfordert, die zur Verfügung gestellten Mittel des
Sondervermögens zur substanziellen Stärkung des Katastrophenschutzes zu
verwenden,
j. eine bundesweite Informations- und Kommunikationsstrategie zur
Krisenvorsorge durch die Bürger*innen entwickelt, die transparent und
glaubwürdig über Bedrohungen informiert sowie Maßnahmen zur Krisenbewältigung
benennt,
k. eine Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches Krisenmanagement
einrichtet, die die nutzbaren Kompetenzen von Freiwilligen abfragt und passende
Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten vermittelt und damit die
Kommunikation zwischen Staat und Bürger*innen in diesem Themenfeld vorantreibt;
3. den Zivilschutz zu stärken, indem sie einen Gesetzentwurf für die Neufassung des
Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG)
einbringt und hierbei rechtliche Regelungen vorschlägt, die
a. sicherstellen, dass im Rahmen der schulischen Ausbildung alle
Schüler*innen bis zum Verlassen der Schule eine erweiterte Erste-Hilfe und
Selbstschutzausbildung erhalten, die neben medizinischen Grundlagen auch
einfache Maßnahmen der technischen Hilfe umfasst und das Angebot für jede
Schüler*in schafft, eine Grundausbildung bei THW, Feuerwehr oder
Hilfsorganisation im Rahmen der schulischen Ausbildung zu absolvieren,
b. verpflichtende, regelmäßige, bundesweit einheitliche Aus- und
Weiterbildungen im Zivilschutz für Oberbürgermeister*innen sowie Landrät*innen
und die von ihnen geleiteten Verwaltungs- und Krisenstäbe festlegen,
c. jährlich die Durchführung eines verpflichtenden bundesweiten Übungstag
für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer Verantwortung von Bund,
Ländern und Kommunen durchzuführen, der flächendeckende Übungen mit
den Menschen vor Ort ermöglicht und gleichzeitig zur Erprobung und
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sämtlicher Warnsysteme genutzt wird,
d. ein klares gesetzliches Mandat der Hilfsorganisationen im ZSKG verankern
und eine bundeseinheitliche Gleichstellung von ehrenamtlich Helfenden bei
der Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung im Einsatz und in der
Ausbildung gewährleisten,
e. die Barrierefreiheit im sog. Warn-Mix (dazu zählen u. a. Sirenen, Radio,
Fernsehen, Warn-Apps, Cell-Broadcast) sicherstellen, sodass alle
Bevölkerungsgruppen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Sprachbarrieren,
oder ohne digitalen Zugang erreicht werden,
f. bundesweit einheitliche Sirenensignale sowie den flächendeckenden Ausbau
und dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur verbindlich festlegen,
g. Maßnahmen ergreift, um das NATO-Ziel zur Bewältigung großer
Menschenbewegungen umzusetzen und hierfür bundesweit ausreichend Vorsorge-,
Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten in Bund und Ländern sicherstellt,
h. die Erfassung, Freistellung und Rechtstellung der Mitwirkenden im
Bevölkerungsschutz ermöglichen,
i. bundesweit einheitliche Standards für den Einsatz von spontanen und
ungebundenen Helfenden festlegen, einschließlich Regelungen zu Führung,
Qualifizierung, Registrierung, Alarmierung und deren Schutz,
j. verbindliche, bundesweit einheitliche Verfahrenswege für die psychosoziale
Notfallversorgung (PSNV) einschließlich eines PSNV-Rahmens für den
Zivilschutz festlegen,
k. aktiv Unternehmen verpflichten, Vorbereitungen zu treffen, um ihre Rolle
bei der Bewältigung von Krisenlagen wahrzunehmen, dazu zählt
insbesondere die regelmäßige Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen im
Bereich Zivilschutz und Erste-Hilfe sowie die Einbindung der Unternehmen in
lokale Krisenpläne- und -übungen und Vorsorgemaßnahmen;
4. die Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den
Zivilschutz und der staatlichen Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der
Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu stärken, indem sie
einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Vorsorge- und
Sicherstellungsgesetze des Bundes einbringt, der
a. diese an die aktuelle Bedrohungslage anpasst und
b. ein Gesundheitssicherstellungsgesetz integriert,
c. die Versorgung der Bevölkerung stärkt, indem er das KRITIS-Dachgesetz
weiterentwickelt und nachschärft;
5. die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen zu stärken, indem
sie
a. alle staatlichen Akteure sensibilisiert, ihre Kernprozesse resilient
aufzustellen,
b. regelmäßig beginnt, die Zivile Alarmplanung zu erproben,
c. die Länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) zu
einer behördenübergreifenden Gesamtverteidigungsübung weiterentwickelt;
6. die Unterstützung der Streitkräfte zu stärken, indem sie
a. die sich aus dem Operationsplan Deutschland ergebenden notwendigen
Maßnahmen und Vorbereitungsschritte für Organisationen der Zivilen
Verteidigung festschreibt,
b. bundesweit klare rechtliche Regelungen über Mehrfachverwendungen von
Einsatzkräften in verteidigungsrelevanten Bereichen schafft, um
Rollenkonflikten zu begegnen,
c. Möglichkeiten schafft, dass Mitarbeiter*innen von Kommunen
sicherheitsüberprüft werden, um erforderlichen Zugang zu eingestuften Dokumenten
wie dem „Operationsplan Zivile Verteidigung“, dem Operationsplan
Deutschland und der Zivilen Alarmplanung zu bekommen und
d. die Kreisverwaltungsbehörden verpflichtet, Maßnahmen zum Geheimschutz
zu etablieren, damit diese sinnvoll mit den sie betreffenden eingestuften
Dokumenten umgehen können;
7. die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Zivilen Verteidigung im
Rahmen bestehender europäischer Instrumente des Katastrophenschutzes
auszubauen, indem sie
a. die grenzüberschreitende operative Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz
mit europäischen Partnerstaaten vertieft, insbesondere durch die
Implementierung gemeinsamer Lagebilder, koordinierter Notfallplanung,
interoperabler Einsatzstrukturen, leichterer Anforderungswege sowie regelmäßiger
gemeinsamer Übungen, und
b. sich am Aufbau gemeinsamer strategischer Fähigkeiten für die Zivile
Verteidigung auf europäischer Ebene, insbesondere bei CBRN-Fähigkeiten, stärker
beteiligt, wie sie 2024 umfassend im sog. Niinistö-Bericht über die Stärkung
der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas und 2025
mit der Mitteilung der EU-Kommission zu einer EU-Krisenvorsorgestrategie
dargelegt wurden.
Berlin, den 17. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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