polradar

Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung umsetzen

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4746 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung umsetzen Deutscher Bundestag Drucksache 21/4746 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antrag der Abgeordneten Leon Eckert, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger, Marcel Emmerich, Sara Nanni, Corinna Rüffer, Dr. Janosch Dahmen, Dr. Sebastian Schäfer, Chantal Kopf, Karoline Otte, Nyke Slawik, Dr. Ophelia Nick, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Deutschland und Europa befinden sich in einem sicherheitspolitischen Epochenbruch. Die Gewissheit, dass militärische Bedrohungen des eigenen Territoriums auf absehbare Zeit als weitgehend ausgeschlossen werden können, hat sich als trügerisch erwiesen. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die europäische Sicherheitsordnung erschüttert. Ein russischer Angriff auf Länder des NATO- Bündnisses in absehbarer Zeit liegt im Bereich des Möglichen. Diese Entwicklung ist eingebettet in eine umfassendere Erosion der internationalen Sicherheitsarchitektur. Die regelbasierte Ordnung, das Völkerrecht und internationale Bündnissysteme geraten zunehmend unter Druck. Die USA waren über viele Jahrzehnte ein zuverlässiger Garant von Sicherheit und Frieden für Europa. Neben den direkten Sicherheitsbedrohungen ist die besondere Herausforderung nun, dass sich die von verschiedenen US-Administrationen immer perspektivisch angedeutete Reduktion der Verantwortung und der Fähigkeiten der USA aus der gemeinsamen transatlantischen Sicherheitsarchitektur unter Donald Trump schnell und unter teils widersprüchlichen Ankündigungen und Aussagen vollzieht, die den Zusammenhalt des Bündnisses nicht unerheblich belasten. Insbesondere seit Beginn der zweiten Amtszeit Donald Trumps wird auch das internationale Vertrauen in die USA als verlässlicher Partner generell immer wieder untergraben. Die Bundesregierung darf diese Entwicklungen nicht ignorieren, sondern muss ihre Politik anpassen. Sie muss angesichts der neuen geopolitischen Herausforderungen entschlossener handeln, um dafür zu sorgen, dass Deutschland und Europa gegenüber den USA strategisch unabhängiger werden – bei zugleich fortbestehender, aber zunehmend unsicherer transatlantischer Partnerschaft. Die Stärkung der Zivilen Verteidigung ist dabei nicht allein eine nationale Aufgabe, sondern muss im europäischen Kontext erfolgen. Viele Bedrohungslagen machen nicht an nationalen Grenzen halt. Deswegen ist es von höchster Priorität, die europäische Verteidigungs- und Sicherheitsarchitektur schnell weiterzuentwickeln, also den europäischen Pfeiler der NATO zu stärken und eine europäische verteidigungs- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit auf- und auszubauen, perspektivisch mit dem Ziel einer Europäischen Verteidigungsunion. Gemeinsame Fähigkeiten, abgestimmte Anforderungswege sowie interoperable Strukturen im Bevölkerungsschutz tragen dazu bei, die Zivile Verteidigung in Europa insgesamt zu stärken. Die Sicherheitslage ist in Deutschland bereits heute sehr angespannt. Beinahe täglich lassen sich hybride Angriffe auf Deutschland feststellen. Spionagetätigkeiten, Sabotageakte, Cyberangriffe, Drohnenüberflüge über kritische Infrastruktur und gezielte Desinformationskampagnen gehören zu den regelmäßig genutzten Instrumenten der hybriden Kriegsführung insbesondere autoritärer Staaten wie Russland und China. Der Stromausfall infolge eines Anschlags auf eine Stromversorgungsleitung in Berlin Anfang dieses Jahres hat die Verletzlichkeit kritischer Infrastruktur insgesamt – den Lebensadern der Gesellschaft, der Wirtschaft und unserer Demokratie – erneut schmerzlich aufgezeigt, und dokumentiert, wie weitreichend die Folgen unzureichender Redundanzen sein können. Die Resilienz und Verteidigungsfähigkeit unserer Gesellschaft können nur in der Gesamtheit und im guten Zusammenspiel von zivilen und militärischen Strukturen wirklich umfassend gestärkt werden. Die deutsche Politik sollte sich dabei auch stärker an den nordischen und baltischen Staaten orientieren. Unsere Partner an der NATO- Ostflanke haben durch die direkte Bedrohung, aber auch durch ihre Geschichte immer schon einen realistischeren Blick gehabt als frühere Bundesregierungen. Ihre Haltung ist gekennzeichnet durch einen glasklaren Blick auf die Bedrohungslage, der in konkretes Handeln umgesetzt wird und sich in einer hohen Resilienz in der Gesellschaft und großer militärischer Abwehrbereitschaft widerspiegelt. Zugleich geht diese Haltung der Klarheit und Stärke nicht mit Aggression einher, sondern beruht auf großer Solidarität untereinander und einer voll auf Kooperation und Vermittlung ausgerichtete Diplomatie. Unsere gemeinsamen Rüstungskooperationen und Militärübungen sind beispielgebend für eine exzellente europäische sicherheitspolitische Zusammenarbeit und sollten auch im Bereich der Zivilen Verteidigung vertieft werden, u. a. lässt sich bei der Bekämpfung von Desinformation viel von unseren Partnern lernen. Echte Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft in Krisenlagen zeigt sich in intakten kritischen Infrastrukturen, zu denen unter anderem die Katastrophenschutzorganisationen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie die Energie- und Lebensmittelversorgung gehören. Militärische Stärke verliert schnell ihre Wirkung, wenn staatliche Aufgaben nicht aufrechterhalten werden können, die Versorgung der Bevölkerung ausfällt, der gesundheitliche Schutz der Menschen oder zivile Leistungen zur Unterstützung der Streitkräfte nicht gewährleistet werden. Zivile und militärische Verteidigung gehören unabdingbar zusammen und müssen gesamtstaatliche Aufgabe sein. Um Angriffe auf Demokratie, Freiheit und das Leben seiner Bürger*innen abzuwehren, muss Deutschland seine gesellschaftliche Resilienz und Verteidigungsfähigkeiten weiter stärken. Vorbereitende, zivile Maßnahmen für den Verteidigungsfall stärken gleichermaßen immer auch die gesamtstaatlichen Fähigkeiten zur Bewältigung von anderen Krisen mit übergeordneter Relevanz, wie großen Blackouts in Folge technischen Versagens, Pandemien oder Extremwetterereignissen aufgrund der Klimakrise. Trotz des enormen Handlungsbedarfs verharrt Bundesminister Dobrindt in Untätigkeit und verkennt damit die aktuelle Bedrohungslage. Statt die Zeitenwende im Zivilschutz einzuleiten, läuft Minister Dobrindt Gefahr, den Tiefschlaf seiner Amtsvorgängerin fortzuführen. Insgesamt bleiben ein sehr viel engagierteres, ganzheitliches Vorgehen und eine echte Sicherheitsoffensive gegen hybride Bedrohungen und zur Erhöhung gesamtgesellschaftlicher Resilienz und Wehrhaftigkeit dringend notwendig. Mit der Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für sicherheitspolitische Ausgaben hat der Bundestag der Bundesregierung weitreichenden Spielraum für Investitionen für mehr Sicherheit ermöglicht. Im Zivilschutz sind die Investitionen – gerade im Hinblick auf Liegenschaften und Ausstattung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) überfällig und notwendig. Sie kompensieren im Wesentlichen jedoch lediglich die Versäumnisse der vergangenen Jahre und reichen für die strukturelle, konsequente, effiziente Neuaufstellung der Fähigkeiten in der Zivilen Verteidigung bei Weitem nicht aus. Neben weiteren, auf die aktuelle Bedrohungslage zugeschnittenen Investitionen in die Ressourcenausstattung, bedarf es daher nun schnellstmöglich umfassender Strukturreformen in der Zivilen Verteidigung. Diese müssen bei den zentralen Problemlagen ansetzen: Fehlende Vorsorge und operative Konzepte, ein belastbares Lagebild vorhandener Gefahren, Akteure und Ressourcen, unzureichende Koordinierungsstrukturen zwischen Bund und Ländern, Defizite bei Zivil-Militärischer Zusammenarbeit und in Ausbildungs- und Übungsstrukturen sowie ungenutzte Potenziale gesellschaftlicher Resilienz. Nur wenn die Strukturen gesamtheitlich, ebenen- und ressortübergreifend gedacht werden, können die Notfallpläne von Bund und Ländern ineinandergreifen und sich komplementär wirkungsvoll ergänzen. Als konzeptionelles Basisdokument der Zivilen Verteidigung griff die im Jahr 2016 entstandene „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) strategisch zu kurz. Den Anforderungen der aktuellen Sicherheitslage und neuen Bedrohungsszenarien wird sie nicht mehr gerecht. Es fehlt an einer Fortschreibung und einem übergeordneten strategischen Rahmen der KZV. Handlungsleitende konkrete Schritte zur Vorbereitung und Bewältigung eines Krisenfalls in der Zivilen Verteidigung, wie sie für den militärischen Bereich im Operationsplan Deutschland bereits bestehen, sind bislang nicht vorhanden. Diese operative Planungslücke betrifft insbesondere die an Schutzzielen und Risikoanalysen aufbauende Festlegung von Ressourcen- und Fähigkeitsbedarfen sowie die klare Zuordnung von Zuständigkeiten und Entscheidungswegen. Ein zentrales Defizit in der Zivilen Verteidigung liegt nach wie vor in der unzureichenden Ressourcenausstattung innerhalb des Zivilschutzes bei den Behörden mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die von der Bundesregierung veröffentlichte „Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025“1 benennt klar, dass aktuell die Ressourcen, insbesondere für die ergänzende Ausstattung, Schutzmaßnahmen, Sanitätsmittelbevorratung und die Ausbildung nicht ausreichen, damit der Bund seiner Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren tatsächlich gerecht werden kann. Während die Bundeswehr konsequent auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet wird, fehlt es dem BMI aktuell noch immer an einer belastbaren Gesamtübersicht über vorhandenes Personal und Ausstattung des in den Aufgabenbereich der Länder fallenden Katastrophenschutzes.2 Sowohl für die Zahl an Einsatzkräften von Bevölkerungsschutzorganisationen in den Ländern3 als auch für die ergänzende Ausstattung des Bundes, deren Nutzung, Lagerung und Einbindung bei den Ländern und Kommunen liegt, gibt es keine einheitliche Übersicht über verfügbare Ressourcen- und Fähigkeiten. Einheitliche Erfassungs- und Meldesysteme könnten hierbei helfen, existieren bislang jedoch nicht. Die Bund-Länder-Zusammenarbeit ist geprägt durch die föderale Struktur des Bevölkerungsschutzes, welcher in den vom Bund verantworteten Zivilschutz und die von den Ländern wahrgenommenen Aufgaben des Katastrophenschutzes aufgeteilt ist. Die Bewältigung großer, länderübergreifender Lagen – wie bei der Pandemie oder der Ahrtal-Katastrophe im Jahr 2021 – legt wiederholt strukturelle Schwächen in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern offen. Trotz der engen Verzahnung von Zivil- und Katastrophenschutz führen die fragmentierten Zuständigkeiten zu unklaren Verantwortlichkeiten, verzögerten Entscheidungsprozessen und einer unzureichenden strate- 1 BT-Drs. 21/3600 2 BRH-Bericht vom 11.12.2004 – „Ergänzende Ausstattung gemäß § 13 ZSKG“ 3 BT-Drs. 21/3772 gischen Gesamtbetrachtung. In komplexen Lagen fehlt es an Koordinationsmechanismen, einheitlichen Melde,- Lage,- und Entscheidungsstrukturen sowie einer zentralen Übersicht über bundesweit verfügbare Ressourcen und Fähigkeiten. Diese neuen Herausforderungen werden derzeit in Übungen und Ausbildung nur unzureichend adressiert. Ein durch zivile und militärische Verantwortungsträger*innen neu konzipierter Übungs- und Ausbildungsrahmen ist für die Stärkung der Zivilen Verteidigung als Teil der Gesamtverteidigung notwendig. Strukturelle Auswertung vergangener Krisen, und Einbettung deren Erkenntnisse sind in der Breite bisher keine regelhafte Praxis in der Aus- und Fortbildung. Zivile Verteidigung umfasst nicht nur das Agieren aller staatlicher Strukturen. Es bedeutet auch die Kompetenzen der Bürger*innen für den Krisenfall zu schulen. Hierzu zählt neben einer adäquaten Aufklärung über reale Bedrohungen auch die Vermittlung von Selbstschutzfähigkeiten im Ernstfall. Zeitgemäße staatliche Krisenkommunikation bedeutet offene Kommunikation auf Augenhöhe mit den Bürger*innen: Über die Ressourcen und Grenzen der staatlichen Krisenmanagementressourcen informieren und gleichzeitig die eigenen Verantwortungsbereich der Bürger*innen benennen und sie bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen zu unterstützen. Denn Selbstwirksamkeit stellt einen entscheidenden Faktor bei der Bewältigung von Krisen dar und stärkt die Resilienz der Gesellschaft insgesamt. Außerdem können die staatlichen Ressourcen so stärker auf diejenigen konzentriert werden, die sich nicht selbst helfen können. Wir wissen, dass die Menschen aus ihrer ureigenen Überzeugung sich und anderen Menschen in Krisensituationen helfen wollen. Dieses Potenzial der Selbstwirksamkeit stärken wir durch gezielte Angebote und eine ehrliche Ansprache. Die stärkste Verteidigung ist eine, die informierten und vorbereiteten Bürger*innen freiwillig getragen wird. II. Der Deutsche Bundestag beschließt die Einrichtung eines gemeinsamen Unterausschusses Gesamtverteidigung, der von den beiden zuständigen Ausschüssen für Inneres und Verteidigung besetzt wird und die umfassende parlamentarische Begleitung der Maßnahmen im Bereich der Gesamtverteidigung vorsieht. Erste Aufgabe des Unterausschusses muss es sein, die Erarbeitung von verbindlichen Schutzzielen in der Zivilen Verteidigung zu begleiten. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den stark gestiegenen und anhaltenden Bedrohungen mit einem gesamtheitlichen Ansatz zu begegnen, um lang bekannte Defizite schnellstmöglich abzustellen und die Resilienz und Verteidigungsfähigkeit unserer Gesellschaft zu erhöhen, wie dies Bundeskanzler Friedrich Merz in Aussicht gestellt hat; 2. die Zivile Verteidigung strukturell und operativ zu stärken, indem sie a. als strategische Grundlage für die Zivile Verteidigung ein „Weißbuch Zivile Verteidigung“ als komplementäres Dokument zum „Weißbuch“ der Bundeswehr aus dem Jahr 2016 erarbeitet, b. einen ressortübergreifenden „Operationsplan Zivile Verteidigung“ aufstellt, der die Fähigkeiten und Zuständigkeiten der Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen systematisch erfasst und benennt, klare Steuerungs- und Weisungsstrukturen definiert und auf der Grundlage nationaler sicherheitspolitischer Strategiedokumente fortlaufend überprüft und angepasst wird, c. eine an die neue Sicherheitslage angepasste Zielmarke für die Anzahl von Einsatzkräften in den Zivilschutzorganisationen, THW, Feuerwehr und Hilfsorganisationen definiert und in Zusammenarbeit mit den Organisationen diesen Aufwuchs zu begleiten, d. einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Zivil- und Katastrophenschutz einbringt und somit koordinierte Planungen sowie einen schnellen und effizienten Rückgriff auf Bundesstrukturen im Krisenfall ermöglicht, e. auf Basis des „Operationsplans Zivile Verteidigung“ die Koordinierungs-, Steuerungs- und Führungsstruktur der Zivilen Verteidigung auf Bundesebene mit klarer politischer Verantwortung in einer zentralen, ressortübergreifend entscheidungsfähigen Einheit bündelt, um bei national bedeutsamen Krisenlagen zügige und wirksame Entscheidungen zu gewährleisten, f. ein zentrales, ebenen- und ressortübergreifendes sowie fortlaufend aktualisiertes Gesamtlagebild zu Bedrohungen nach einem All-Gefahren-Ansatz als gemeinsame Informations- und Entscheidungsgrundlage für Gefahrenabwehr und Krisenmanagement für Bund und Länder etabliert, g. auf Bundesebene einer Bundesbehörde die Zuständigkeit für chemische Gefahren innerhalb der Bereichsausnahme der Schuldenbremse überträgt, um zentrale Expertise, Koordinierung und Vorsorge im Bereich der chemischen Gefahrenabwehr sicherzustellen, h. das Robert Koch-Institut und das Bundesamt für Strahlenschutz in die Bereichsausnahme der Schuldenbremse aufnimmt, um die nachhaltige Finanzierung der Vorsorge, Überwachung und Bewältigung im Bereich der biologischen und radioaktiven Gefahrenabwehr sicherzustellen, i. gegenüber den Ländern einfordert, die zur Verfügung gestellten Mittel des Sondervermögens zur substanziellen Stärkung des Katastrophenschutzes zu verwenden, j. eine bundesweite Informations- und Kommunikationsstrategie zur Krisenvorsorge durch die Bürger*innen entwickelt, die transparent und glaubwürdig über Bedrohungen informiert sowie Maßnahmen zur Krisenbewältigung benennt, k. eine Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches Krisenmanagement einrichtet, die die nutzbaren Kompetenzen von Freiwilligen abfragt und passende Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten vermittelt und damit die Kommunikation zwischen Staat und Bürger*innen in diesem Themenfeld vorantreibt; 3. den Zivilschutz zu stärken, indem sie einen Gesetzentwurf für die Neufassung des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) einbringt und hierbei rechtliche Regelungen vorschlägt, die a. sicherstellen, dass im Rahmen der schulischen Ausbildung alle Schüler*innen bis zum Verlassen der Schule eine erweiterte Erste-Hilfe und Selbstschutzausbildung erhalten, die neben medizinischen Grundlagen auch einfache Maßnahmen der technischen Hilfe umfasst und das Angebot für jede Schüler*in schafft, eine Grundausbildung bei THW, Feuerwehr oder Hilfsorganisation im Rahmen der schulischen Ausbildung zu absolvieren, b. verpflichtende, regelmäßige, bundesweit einheitliche Aus- und Weiterbildungen im Zivilschutz für Oberbürgermeister*innen sowie Landrät*innen und die von ihnen geleiteten Verwaltungs- und Krisenstäbe festlegen, c. jährlich die Durchführung eines verpflichtenden bundesweiten Übungstag für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen durchzuführen, der flächendeckende Übungen mit den Menschen vor Ort ermöglicht und gleichzeitig zur Erprobung und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sämtlicher Warnsysteme genutzt wird, d. ein klares gesetzliches Mandat der Hilfsorganisationen im ZSKG verankern und eine bundeseinheitliche Gleichstellung von ehrenamtlich Helfenden bei der Freistellung, Absicherung und Kostenerstattung im Einsatz und in der Ausbildung gewährleisten, e. die Barrierefreiheit im sog. Warn-Mix (dazu zählen u. a. Sirenen, Radio, Fernsehen, Warn-Apps, Cell-Broadcast) sicherstellen, sodass alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, Sprachbarrieren, oder ohne digitalen Zugang erreicht werden, f. bundesweit einheitliche Sirenensignale sowie den flächendeckenden Ausbau und dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur verbindlich festlegen, g. Maßnahmen ergreift, um das NATO-Ziel zur Bewältigung großer Menschenbewegungen umzusetzen und hierfür bundesweit ausreichend Vorsorge-, Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten in Bund und Ländern sicherstellt, h. die Erfassung, Freistellung und Rechtstellung der Mitwirkenden im Bevölkerungsschutz ermöglichen, i. bundesweit einheitliche Standards für den Einsatz von spontanen und ungebundenen Helfenden festlegen, einschließlich Regelungen zu Führung, Qualifizierung, Registrierung, Alarmierung und deren Schutz, j. verbindliche, bundesweit einheitliche Verfahrenswege für die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) einschließlich eines PSNV-Rahmens für den Zivilschutz festlegen, k. aktiv Unternehmen verpflichten, Vorbereitungen zu treffen, um ihre Rolle bei der Bewältigung von Krisenlagen wahrzunehmen, dazu zählt insbesondere die regelmäßige Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen im Bereich Zivilschutz und Erste-Hilfe sowie die Einbindung der Unternehmen in lokale Krisenpläne- und -übungen und Vorsorgemaßnahmen; 4. die Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und der staatlichen Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu stärken, indem sie einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze des Bundes einbringt, der a. diese an die aktuelle Bedrohungslage anpasst und b. ein Gesundheitssicherstellungsgesetz integriert, c. die Versorgung der Bevölkerung stärkt, indem er das KRITIS-Dachgesetz weiterentwickelt und nachschärft; 5. die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen zu stärken, indem sie a. alle staatlichen Akteure sensibilisiert, ihre Kernprozesse resilient aufzustellen, b. regelmäßig beginnt, die Zivile Alarmplanung zu erproben, c. die Länder- und ressortübergreifende Krisenmanagementübung (LÜKEX) zu einer behördenübergreifenden Gesamtverteidigungsübung weiterentwickelt; 6. die Unterstützung der Streitkräfte zu stärken, indem sie a. die sich aus dem Operationsplan Deutschland ergebenden notwendigen Maßnahmen und Vorbereitungsschritte für Organisationen der Zivilen Verteidigung festschreibt, b. bundesweit klare rechtliche Regelungen über Mehrfachverwendungen von Einsatzkräften in verteidigungsrelevanten Bereichen schafft, um Rollenkonflikten zu begegnen, c. Möglichkeiten schafft, dass Mitarbeiter*innen von Kommunen sicherheitsüberprüft werden, um erforderlichen Zugang zu eingestuften Dokumenten wie dem „Operationsplan Zivile Verteidigung“, dem Operationsplan Deutschland und der Zivilen Alarmplanung zu bekommen und d. die Kreisverwaltungsbehörden verpflichtet, Maßnahmen zum Geheimschutz zu etablieren, damit diese sinnvoll mit den sie betreffenden eingestuften Dokumenten umgehen können; 7. die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Zivilen Verteidigung im Rahmen bestehender europäischer Instrumente des Katastrophenschutzes auszubauen, indem sie a. die grenzüberschreitende operative Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz mit europäischen Partnerstaaten vertieft, insbesondere durch die Implementierung gemeinsamer Lagebilder, koordinierter Notfallplanung, interoperabler Einsatzstrukturen, leichterer Anforderungswege sowie regelmäßiger gemeinsamer Übungen, und b. sich am Aufbau gemeinsamer strategischer Fähigkeiten für die Zivile Verteidigung auf europäischer Ebene, insbesondere bei CBRN-Fähigkeiten, stärker beteiligt, wie sie 2024 umfassend im sog. Niinistö-Bericht über die Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas und 2025 mit der Mitteilung der EU-Kommission zu einer EU-Krisenvorsorgestrategie dargelegt wurden. Berlin, den 17. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen