Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Welche Maßnahmen plant die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, vor dem Hintergrund, dass Deutschland Platz 6 im globalen Rule of Law Index des World Justice Projects belegt und nicht mehr, wie im Jahr 2024, Platz 5 und dies im Wesentlichen auf den unzureichenden Korruptionsschutz im Parlament zurückzuführen ist, um den Korruptionsschutz im Parlament zu verbessern?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Die Vorschriften zum Schutz der Integrität des Deutschen Bundestags und seiner Mitglieder sind eng mit den Regelungen des Abgeordnetengesetzes verknüpft, über die der Deutsche Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheidet. Entsprechende Regelungsvorschläge wurden und werden daher auch nicht von der Bundesregierung vorgelegt, sondern aus der Mitte des Parlaments eingebracht. Dies gilt beispielsweise für die im Jahr 2021 beschlossene Heraufstufung des Tatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) zu einem Verbrechen und die Einführung des Tatbestandes der unzulässigen Interessenwahrnehmung gemäß § 108f StGB im Jahr 2024, die auf einen Gesetzentwurf von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zurückgeht. Die Bundesregierung äußert sich daher grundsätzlich nicht wertend zu den geltenden Regelungen und möglichen Änderungen.
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