Frage von Thomas Fetsch (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Thomas Fetsch (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Wie steht die Bundesregierung im Kontext der aktuellen rechtswissenschaftlichen Diskussion (vergleiche zum Beispiel den Aufsatz „Freie Rede unlimited – entfesselte Meinungsfreiheit und Spaltung des Westens“, NJW 2025, Seite 2077 ff.) und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich Demokratien durch Kritikfähigkeit und Offenheit auszeichnen, zu einer möglichen Reform des § 188 des Strafgesetzbuchs (gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Die Vorschrift des § 188 des Strafgesetzbuches (StGB) hat ihre heutige Gestalt durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität erhalten und sieht einen verstärkten Ehrschutz für Personen des politischen Lebens vor, und zwar unabhängig davon, ob sie auf europäischer Ebene, Bundes- oder Landesebene oder auf kommunaler Ebene aktiv tätig sind. Ziel ist es, der Vergiftung des politischen Lebens durch Ehrverletzungen entgegenzuwirken. Erforderlich ist immer, dass die Tat mit der Stellung der betroffenen Person im öffentlichen Leben zusammenhängt und geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren.
Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend, auch unter Berücksichtigung aktueller Ereignisse und wissenschaftlicher Diskussionen, die Anwendung von § 188 StGB in der Praxis und prüft möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Relationen
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