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Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/652)

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 21/3901 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/652) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3901 21. Wahlperiode 28.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/652 – Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz A. Problem Die Fraktion der AfD stellt in ihrem Gesetzentwurf fest, dass § 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) durch das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ am 30. März 2021 um das Tatbestandsmerkmal der Beleidigung ergänzt und dadurch insofern ein Sonderrecht für Personen des politischen Lebens geschaffen worden sei. Dieser neu geschaffene Tatbestand befinde sich in einem Spannungsfeld mit der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit, da – aus Sicht der Fraktion – Beleidigungen gegenüber Politikern häufig mit Kritik an von diesen verantworteten politischen Entscheidungen und Entwicklungen seien. Amtsträger in einer Demokratie müssten einer intensiveren öffentlichen Kontrolle unterliegen als Privatpersonen. Problematisch sei weiterhin, dass § 188 StGB – anders als die „einfache“ Beleidigung nach § 185 StGB – als relatives Antragsdelikt ausgestaltet worden sei, also bei Vorliegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag verfolgt werden könne. Auch die Ausweitung des betroffenen Personenkreises auf Kommunalpolitiker sei heikel. Der Tatbestand werde zudem von Politikern genutzt, um Kritiker einzuschüchtern. Dies zeige sich durch Fälle, in denen nach Anzeigeerstattung Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen erlassen worden seien; Journalisten seien ebenfalls von dem neu geschaffenen Tatbestand betroffen. § 188 StGB solle daher in Gänze gestrichen werden. B. Lösung Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/652 abzulehnen. Berlin, den 28. Januar 2026 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Carsten Müller (Braunschweig) Amtierender Vorsitzender Axel Müller Berichterstatter Stephan Brandner Berichterstatter Dr. Johannes Fechner Berichterstatter Dr. Lena Gumnior Berichterstatterin Luke Hoß Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Axel Müller, Stephan Brandner, Dr. Johannes Fechner, Dr. Lena Gumnior und Luke Hoß I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/652 in seiner 22. Sitzung am 12. September 2025 beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen. II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/652 in seiner 24. Sitzung am 28. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf Drucksache 21/652 in seiner 14. Sitzung am 28. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat es in seiner 23. Sitzung am 28. Januar 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion der AfD abgelehnt, eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/652 durchzuführen und die Vorlage in dieser Sitzung abschließend beraten. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Die Fraktion der AfD bedauert, dass die Durchführung einer Anhörung abgelehnt worden sei. Sie führt aus, dass schon die Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 188 Strafgesetzbuch, die vorwiegend zum Schutz von Kommunalpolitikern erfolgt sei, in der damaligen Abstimmung keine breite Zustimmung gefunden habe. Nach ihrer Auffassung habe die Entwicklung gezeigt, dass zwar die Zahl der Anzeigen explosionsartig angestiegen seien. Diese Anzeigen würden jedoch gerade nicht von Kommunalpolitikern, sondern von den politischen Spitzen gestellt. Insofern sei das Ziel der damaligen Gesetzesänderung nicht erreicht worden. Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/652 lag dem Ausschuss eine Petition (Ausschussdrucksache 21(6)2) vor. Berlin, den 28. Januar 2026 Axel Müller Berichterstatter Stephan Brandner Berichterstatter Dr. Johannes Fechner Berichterstatter Dr. Lena Gumnior Berichterstatterin Luke Hoß Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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