Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/652)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/652)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3901
21. Wahlperiode 28.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch,
Rainer Galla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/652 –
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs –
Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
A. Problem
Die Fraktion der AfD stellt in ihrem Gesetzentwurf fest, dass § 188 des
Strafgesetzbuchs (StGB) durch das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und
der Hasskriminalität“ am 30. März 2021 um das Tatbestandsmerkmal der
Beleidigung ergänzt und dadurch insofern ein Sonderrecht für Personen des politischen
Lebens geschaffen worden sei. Dieser neu geschaffene Tatbestand befinde sich in
einem Spannungsfeld mit der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit, da –
aus Sicht der Fraktion – Beleidigungen gegenüber Politikern häufig mit Kritik an
von diesen verantworteten politischen Entscheidungen und Entwicklungen seien.
Amtsträger in einer Demokratie müssten einer intensiveren öffentlichen Kontrolle
unterliegen als Privatpersonen. Problematisch sei weiterhin, dass § 188 StGB –
anders als die „einfache“ Beleidigung nach § 185 StGB – als relatives
Antragsdelikt ausgestaltet worden sei, also bei Vorliegen des besonderen öffentlichen
Interesses an der Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag
verfolgt werden könne. Auch die Ausweitung des betroffenen Personenkreises auf
Kommunalpolitiker sei heikel. Der Tatbestand werde zudem von Politikern
genutzt, um Kritiker einzuschüchtern. Dies zeige sich durch Fälle, in denen nach
Anzeigeerstattung Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen erlassen worden
seien; Journalisten seien ebenfalls von dem neu geschaffenen Tatbestand
betroffen. § 188 StGB solle daher in Gänze gestrichen werden.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/652 abzulehnen.
Berlin, den 28. Januar 2026
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Carsten Müller (Braunschweig)
Amtierender Vorsitzender
Axel Müller
Berichterstatter
Stephan Brandner
Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter
Dr. Lena Gumnior
Berichterstatterin
Luke Hoß
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Axel Müller, Stephan Brandner, Dr. Johannes Fechner,
Dr. Lena Gumnior und Luke Hoß
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/652 in seiner 22. Sitzung am 12. September 2025
beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss sowie den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/652 in seiner 24. Sitzung am 28. Januar 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf Drucksache 21/652 in seiner 14. Sitzung am 28.
Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat es in seiner 23. Sitzung am 28. Januar 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion der AfD abgelehnt, eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/652
durchzuführen und die Vorlage in dieser Sitzung abschließend beraten. Der Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Die Fraktion der AfD bedauert, dass die Durchführung einer Anhörung abgelehnt worden sei. Sie führt aus, dass
schon die Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 188 Strafgesetzbuch, die vorwiegend zum Schutz von
Kommunalpolitikern erfolgt sei, in der damaligen Abstimmung keine breite Zustimmung gefunden habe. Nach
ihrer Auffassung habe die Entwicklung gezeigt, dass zwar die Zahl der Anzeigen explosionsartig angestiegen
seien. Diese Anzeigen würden jedoch gerade nicht von Kommunalpolitikern, sondern von den politischen Spitzen
gestellt. Insofern sei das Ziel der damaligen Gesetzesänderung nicht erreicht worden.
Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/652 lag dem Ausschuss eine Petition
(Ausschussdrucksache 21(6)2) vor.
Berlin, den 28. Januar 2026
Axel Müller
Berichterstatter
Stephan Brandner
Berichterstatter
Dr. Johannes Fechner
Berichterstatter
Dr. Lena Gumnior
Berichterstatterin
Luke Hoß
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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