Erklärung von Dr. Florian Dorn (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 6: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentennivea. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Dr. Florian Dorn (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Wir benötigen in der aktuellen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Lage des Landes eine handlungsfähige und stabile Regierung. Um die Stabilität der Regierung in der aktuellen Lage zu sichern, stimme ich daher dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu.
Der Gesetzentwurf enthält zwei Ziele, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden: Zum einen sollen die anrechnungsfähigen Erziehungszeiten von drei Jahren künftig für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – gelten, um die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Zum anderen soll mit der einseitigen Halteline das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert werden, sodass die Renten nicht systematisch langsamer steigen als die Löhne. Bis 2031 werden die Kosten für die Halteline auf knapp 25 Milliarden Euro geschätzt, die aus Steuermitteln finanziert werden.
Darüber hinaus wird im Gesetzentwurf jedoch festgelegt, dass das Sicherungsniveau auch über das Jahr 2031 hinaus höher als im geltenden Recht liegt und somit zu Mehrausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe in den 2030ern führt, die aus Bundesmittel finanziert werden sollen. Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf in der Sache aufgrund der gravierenden Folgekosten für die Zeit nach 2031 für zu weitgehend. Hierbei wird bereits jetzt festgelegt, dass die Renten stärker steigen als nach geltendem Recht bisher vorgesehen. Ein stabiles Leistungsniveau zur Sicherung des Lebensstandards im Alter anzustreben, ist ein nachvollziehbares politisches Ziel. Problematisch ist jedoch, dass eine tragfähige Finanzierung für diese Maßnahme noch nicht gegeben und damit die Mehrkosten zulasten Dritter beschlossen wird, wenn hier nicht durch ein weiteres Rentenpaket nachgesteuert wird.
Vor diesem Hintergrund halte ich die zeitliche Abfolge für verfehlt, jetzt Vorfestlegungen über Leistungsversprechen nach 2031 zu beschließen. Es ist begrüßenswert, dass nun eine Rentenkommission eingesetzt wird, die Vorschläge zur generationengerechten und tragfähigen Finanzierung des Rentensystems erarbeiten soll. Besser wäre es meines Erachtens gewesen, die Ergebnisse der Rentenkommission abzuwarten, bevor Vorfestlegungen mit Leistungserhöhungen über 2031 hinaus gegeben werden.
Insbesondere möchte ich in der Sache nachfolgend ausdrücklich auf die Risiken hinweisen, die aus dem Gesetzentwurf folgen.
Erstens. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ausgabenwachstum beschleunigt, was die künftige Handlungsfähigkeit des Bundes einschränkt und die Lasten und Risiken für die kommenden Generationen weiter erhöht. Bereits ohne die nun vorgesehenen Mehrausgaben des Gesetzentwurfs steigen die Kosten des Bundes in den kommenden Jahren stark an. Insbesondere der seit Langem absehbare demografische Wandel wird in den 2030er-Jahren auf die Staatsfinanzen durchschlagen, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.
In den 2030er-Jahren kommen zudem erhebliche Belastungen aus Zinsausgaben und Tilgungsverpflichtungen auf den Bundeshaushalt zu, die zusammen mit den gesetzlich determinierten Steigerungen der Sozialausgaben infolge der demografischen Alterung absehbar zu einer „Versteinerung“ des Bundeshaushaltes führen werden.
Schon für das Jahr 2026 wird erwartet, dass ein Drittel der Steuereinnahmen des Bundes für Leistungen und Zuschüsse an die Rente aufgebracht werden. Dieser Anteil wird selbst ohne den Gesetzentwurf weiter zunehmen. Hinzu kommen steigende Ausgabenprognosen für Gesundheit und Pflege aufgrund der Demografie. Der vorliegende Gesetzentwurf erhöht somit das ohnehin zunehmende Ausgabenwachstum für die Jahre nach 2030. Die Mehrkosten gegenüber geltendem Recht liegen für die 2030er Jahre in dreistelliger Milliardenhöhe, denen noch keine tragfähige Finanzierung oder Einsparungen an anderer Stelle gegenübersteht. Der vorliegende Gesetzentwurf verteilt damit die finanziellen Lasten der Demografie noch stärker einseitig auf die Beitrags- und Steuerzahler und damit insbesondere auf die junge und die noch arbeitende Generation.
Die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes ist damit in absehbarer Zukunft in Gefahr. Damit könnten für künftige Generationen weder Spielräume für Investitionen noch für Maßnahmen bei künftigen Krisen bleiben, wenn nicht mit weiteren Maßnahmen gegengesteuert wird. Ohne ein finanziell handlungsfähiges Deutschland ist auch die Widerstandsfähigkeit Europas in der Zukunft geschwächt, ebenso wie die Finanzstabilität des Euroraums.
Zweitens. Da dem Beschluss der Mehrausgaben keine tragfähige Finanzierung aus den laufenden Einnahmen gegenübersteht, droht zudem ein weiteres Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland. – Beitragssteigerungen und steigende Steuerlasten sind damit bereits jetzt unausweichlich bzw. sind damit schon determiniert, wenn nicht mit weiteren Maßnahmen gegengesteuert wird. Arbeitskosten würden für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber damit weiter steigen und Arbeitsanreize für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter verringert, wenn noch weniger Netto vom Brutto bleibt.
Darüber hinaus besteht mit den beschlossenen Mehrausgaben angesichts der zunehmenden „Versteinerung“ des Bundeshaushalts die Gefahr, dass es zur Finanzierung zu weiteren Forderungen nach Steuererhöhungen und/oder einem weiteren Aufweichen der Schuldenbremse kommt. Dieser Weg könnte die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes sowie die fiskalische Tragfähigkeit weiter gefährden.
Mit dieser Aussicht wird Deutschland inmitten der gegenwärtigen wirtschaftlichen Stagnation nochmals unattraktiver für dringend benötigte private Investitionen. Damit kann der Gesetzentwurf mit Entscheidungen für die 2030er-Jahre auch schon Auswirkungen auf heutige Investitionsentscheidungen von Unternehmen haben. Die beobachtbare langsame Erholung der Wirtschaft könnte damit gebremst werden.
Entscheidend für steigende Renten sowie die Entlastung der Rentenkasse ist wirtschaftliches Wachstum. Wenn der volkswirtschaftliche „Kuchen“ größer wird und die Löhne wachsen, dann gibt es auch weiter spürbare Rentensteigerungen und Entlastungen für die umlagefinanzierte Rente. Es ist daher auch sozialpolitisch wichtig, dass wir in der wirtschaftlich schwierigen Lage die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stärken. Auch im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass „nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung“ es ermöglicht, ein stabiles Sicherungsniveau dauerhaft zu finanzieren.
Drittens. Die Entkopplung der Leistungsversprechen des Sozialstaats von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat langfristig Risiken für einen leistungsfähigen Sozialstaat. Die Entkoppelung des Sozialstaates von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist in den vergangenen Jahren von der Ausnahme zur Regel geworden. Das ist ein ordnungspolitischer Fehler. Dies ist nicht nur mit Blick auf Generationengerechtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes problematisch, sondern bringt am Ende den Sozialstaat selbst zunehmend in Gefahr. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Entwicklung weiter. Wenn wir künftig den Sozialstaat auf einem hohen Leistungsniveau erhalten wollen, dürfen die konsumtiven Staatsausgaben nicht dauerhaft schneller als die Wirtschaftskraft des Landes wachsen.
Viertens. Die Mitsprachemöglichkeiten des Parlaments wurden vor der Abstimmung de facto eingeschränkt. Die Risiken des Gesetzentwurfes durch die steigenden Folgekosten in den 2030er-Jahren hätten durch gesetzliche Anpassungen und eine Kompromissbereitschaft im parlamentarischen Verfahren abgemildert werden können. Damit hätte beispielsweise erreicht werden können, dass einerseits die Renten weiter real steigen und gegenüber geltendem Recht auch in den 2030ern bessergestellt sind, während andererseits aber die Folgekosten des Gesetzentwurfs abgemildert würden. Dies hätte eine ergebnisoffene Debatte im parlamentarischen Verfahren erfordert, die nicht ermöglicht wurde.
Fünftens. Bereits ohne die Erhöhung der Leistungsversprechen durch den Gesetzentwurf war eine Reform des Rentensystems dringend erforderlich, um die Rente zukunftsfest und weiter generationengerecht über alle Säulen aufzustellen. Der Gesetzentwurf erhöht den Reformdruck, könnte aber die Reformfähigkeit einschränken.
Mit einer Rentenkommission müssen daher zeitnah Lösungen erarbeitet werden, wie die Rentenpolitik zukunftsfest und generationengerecht für die Jahre nach 2031 aufgestellt werden kann – einerseits zum Erhalt des Lebensstandards und der Kaufkraft im Alter, zum anderen, um die Lasten bei Steuer- und Beitragszahler zu begrenzen und um den Wirtschaftsstandort und den gesamtgesellschaftlichen Wohlstand nicht zu gefährden.
Ein Problem sehe ich insbesondere in der zeitlichen Abfolge. Es wäre zielführender gewesen, die Ergebnisse der Rentenkommission abzuwarten, um dann eine zukunftsfeste und ergebnisoffene Lösung für die Jahre nach 2031 zu vereinbaren. Zeitdruck war aus Sachgründen nicht gegeben, da nach geltendem Recht das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente voraussichtlich erst ab 2029 unter 48 Prozent gefallen wäre und auch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erst nach 2026 erfolgen soll.
Ich möchte nochmals ausdrücklich betonen, dass der Gesetzentwurf gute Absichten und wichtige Ziele verfolgt. Die Sicherung des Rentenniveaus und eine Steigerung der Rentenleistungen über die Zeit sind ebenso mein persönliches wie auch Ziel der Unionsfraktion. In der Debatte ging es zudem nie um Rentenkürzungen, sondern lediglich um eine faire Lastenverteilung und damit um die Frage, wie stark die Renten künftig mit den Löhnen wachsen sollten, um in einer demografisch alternden Gesellschaft das System der Alterssicherung auch in Zukunft erhalten zu können.
Diese guten Absichten und Ziele werden jedoch mit einem Bündel an Maßnahmen umgesetzt, die weder ökonomisch sinnvoll noch nachhaltig finanzierbar noch generationengerecht ausgestaltet sind. Die Wissenschaft hat über die letzten Jahre eine Vielzahl an Reformoptionen eingebracht, die ernsthaft miteinander abgewogen werden müssen, um die Alterssicherung auch finanziell nachhaltig aufzustellen. Zudem wird in der Debatte um das Rentenniveau zu wenig berücksichtigt, dass eine Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau im Alter, das auf allen drei Rentensäulen basiert, zielführender wäre.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes in dieser Form wird der Reformbedarf Deutschlands nicht kleiner, sondern größer. Gleichzeitig wird eine Reform politisch nicht einfacher, wenn zuerst Leistungsversprechen und das Ausgabenwachstum erhöht werden, bevor gemeinsam eine gesamtgesellschaftlich tragfähige und finanzierbare Lösung erarbeitet wird.
Ich habe die Risiken des Gesetzentwurfs für die nachhaltige Finanzierung der Alterssicherung ausführlich dargestellt. Andererseits ist nicht absehbar, wie hoch die Risiken für die Stabilität der Bundesregierung sind, wenn die Regierungskoalition das Paket nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt verabschiedet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Lage müssen die unkalkulierbaren Risiken einer Destabilisierung der Bundesregierung bei der Abstimmungsentscheidung berücksichtigt werden:
Erstens. Wir brauchen eine stabile Bundesregierung, um die Wirtschaft zu stärken und wirtschaftspolitische Unsicherheit zu reduzieren. Unsere Volkswirtschaft stagniert seit 2019 und befindet sich weiterhin in einer sehr angespannten Lage. In den vergangenen beiden Jahren ist die Wirtschaftsleistung Deutschlands real sogar geschrumpft. Insbesondere die privaten Investitionen sind in Deutschland seit fünf Jahren rückläufig. Auch die fehlenden privaten Investitionen der vergangenen Jahre schlagen sich heute in einer stagnierenden wirtschaftlichen Entwicklung und der Gefährdung von Arbeitsplätzen nieder.
Zu den Ursachen des Rückgangs der privaten Investitionen zählen insbesondere auch die hohe wirtschaftspolitische Unsicherheit der vergangenen Jahre sowie der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Krisen wie die Pandemie und geopolitische Spannungen, aber auch internationale Handelsprobleme (zum Beispiel durch die Zollpolitik der USA) haben zusätzlich zu Unsicherheit bei Unternehmen und einer Investitionszurückhaltung am Standort Deutschland geführt. Ebenso haben jedoch auch Auswirkungen politischer Entscheidungen und steigende wirtschaftspolitische Unsicherheit zu einer Investitionszurückhaltung beigetragen. Eine weitere Phase politischer Destabilisierung dürfen wir uns in der gegenwärtigen Lage für den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht leisten.
Zudem hat unser Wirtschaftsstandort in wichtigen Standortfaktoren in den vergangenen Jahren an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Gestiegene Kosten gingen nicht gleichermaßen mit einer notwendigen Steigerung der Produktivität oder dem Arbeitsvolumen einher, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Wirtschaft dringend eine stabile und handlungsfähige Regierung, die Vertrauen und wirtschaftspolitische Planungssicherheit gibt und die strukturelle Stärkung und Entlastung des Wirtschaftsstandorts entscheidend und entschlossen vorantreibt. Nur mit einer stabilen Regierung können die eingeschlagenen politischen Maßnahmen zur Stärkung des Standorts weiter auf den Weg gebracht und schnell umgesetzt werden.
Der wirtschaftliche Schaden einer erneuten politisch instabilen Zeit und einer länger anhaltenden wirtschaftspolitischen Unsicherheit könnte ausgehend von der aktuellen wirtschaftlichen Lage sehr umfangreich sein. Daher gilt es, der politischen Stabilität auch aus wirtschaftspolitischer Sicht eine hohe Priorität zu geben.
Zweitens. Wir brauchen eine stabile und handlungsfähige Regierung vor dem Hintergrund der hohen Bedrohungslage in Europa.
In der aktuellen sicherheitspolitischen Lage Europas benötigen wir eine entschlossene und handlungsfähige Regierung – um die innere und äußere Sicherheit zu stärken. Wir brauchen eine stabile Regierung, um weiter schnell die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und somit die Abschreckung glaubwürdig zu erhöhen.
Die Bundesregierung hat in den ersten Monaten bereits mit Tempo den richtigen Weg zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands eingeschlagen. Eine Regierungskrise hingegen würde in der aktuellen Lage zu Unsicherheit führen, den Aufbau der Verteidigungsfähigkeit spürbar verzögern und damit die sicherheitspolitische Lage Deutschlands und der europäischen Bündnispartner gefährden. Eine Destabilisierung Deutschlands könnte nicht nur den Verlauf in der Ukraine negativ beeinflussen, sondern auch die Bedrohungslage für Deutschland und der Bündnispartner unmittelbar erhöhen.
Europa braucht eine stabile Regierung in Deutschland, die bei sicherheitspolitischen Fragen als größte Volkswirtschaft Europas eine Führungsrolle einnimmt – einerseits, um die Ukraine weiter zu stützen, und andererseits, damit Europa in der aktuellen Situation mit Deutschland eine starke Stimme im Schulterschluss mit der EU und den Bündnispartnern hat, wenn es um Frieden in der Ukraine und die Zukunft Europas geht.
In der Gesamtabwägung ist daher klar, die unkalkulierbaren Risiken einer Ablehnung des Gesetzentwurfs für die Stabilität der Regierung sind zu groß. Aus staatspolitischer Verantwortung und zur Sicherung einer stabilen und handlungsfähigen Regierung in der aktuellen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Lage stimme ich dem eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu.
Ich bin sehr froh, dass wir in den vergangenen Wochen eine wichtige Debatte um die Zukunftsfähigkeit unserer Alterssicherungssysteme führen konnten und dass das Problembewusstsein geschärft wurde. Als Ergebnis der Debatte ist positiv, dass die Rentenkommission früher als ursprünglich geplant Ergebnisse vorlegen soll und die Regierungskoalition mit einem zweiten Rentenpaket noch in dieser Legislaturperiode nachsteuern möchte.
Ich werde weiter darauf hinwirken, dass künftig die dringend benötigten und tragfähigen Reformen in einem weiteren Rentenpaket verabschiedet werden, damit die Rentenpolitik auch finanziell zukunftsfest, ausgewogen und generationengerecht ausgestaltet wird.
Relationen
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