polradar

Frage von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln aus der Begrenzung des begünstigten Personenkreises und der Einführung von Sperrfristen nach Eigentümerwechsel, wie es im Antrag der Freien Hansestadt Hamburg „Entschließung des Bundesrates: Sozialere Ausgestaltung des Rechts auf Kündigung wegen Eigenbedarfs“ (Bundesratsdrucksache 68/25) empfohlen wird, und, wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung derzeit Schritte, um Mieterinnen und Mieter wirksam vor missbräuchlichen Kündigungen zu schützen, und, wenn ja, welche? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Eine Eigenbedarfskündigung kann einen tiefen Einschnitt in die Lebenssituation von Mieterinnen und Mietern darstellen. Die Bundesregierung beobachtet daher die rechtstatsächliche Entwicklung bei Eigenbedarfskündigungen sehr genau. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sind Vorhaben zur Eigenbedarfskündigung nicht ausdrücklich genannt. Die mietrechtliche Expertengruppe, die im September 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, wird sich allerdings – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – neben den Fragen der Präzisierung der bestehenden Bußgeldvorschrift zur Mietpreisüberhöhung und einer neuen Bußgeldvorschrift zur Durchsetzung der Mietpreisbremse auch mit der Thematik „Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften“ befassen. Unter diesem Punkt kann die Gruppe auch eine weitere Regulierung der Eigenbedarfskündigung erörtern. Den Ergebnissen der Expertengruppe können und wollen wir nicht vorgreifen.

Relationen