Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Warum plant die Bundesregierung, das Thema „Mietwucher“ in eine mehr als ein Jahr lang tagende Expertengruppe zu verschieben, obwohl konkrete Vorschläge des Bundesrats längst vorliegen und sofort umgesetzt werden könnten – und sie damit in Kauf nimmt, dass Mieterinnen und Mieter Monat für Monat nach meiner Auffassung unrechtmäßig überhöhte Mieten zahlen, während die Bundesregierung gleichzeitig im Sozialbereich schnelle und harte Maßnahmen ankündigt, um gegen angeblichen Leistungsmissbrauch vorzugehen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass sich eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen mit dem Bußgeldtatbestand der Mietpreisüberhöhung beschäftigen und bis Ende 2026 eine Präzisierung dieser Vorschrift vorbereiten wird. Die ausgewogen besetzte Expertengruppe, in der neben Vertreterinnen und Vertretern von Mieter- und Vermieterorganisationen auch Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, der Wissenschaft und des Deutschen Städtetages sitzen, hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Die Vorschläge des Bundesrates, die in der Vergangenheit kontrovers diskutiert wurden, können bei den weiteren Beratungen berücksichtigt werden. Die Expertengruppe wird sich aber auch mit weiteren Themen befassen. Den Arbeitsergebnissen der Expertengruppe sollte vor diesem Hintergrund nicht vorgegriffen werden.
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