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Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung"

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · zu244/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 244/25 (Beschluss) 31.03.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" Bundesministerium Berlin, 30. März 2026 für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Parlamentarische Staatssekretärin An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, zu der Entschließung vom 11. Juli 2025 zum „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung" (BR-Drs. 244/25 (Beschluss)) nehme ich wie folgt Stellung: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) begrüßt, dass der Bundesrat die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben eines Qualitätsentwicklungsgesetzes (QEG) zur Ablösung des KiTa-Qualitätsgesetzes fordert. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in seiner Entschließung auf, das multidimensionale Qualitätsverständnis aus dem Kompendium „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland" zu berücksichtigen, das die Arbeitsgruppe Frühe Bildung von Vertreterinnen und Vertretern des BMBFSFJ und der Fachministerien der Länder unter enger Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände und begleitet durch einen Expertendialog 2024 vorgelegt hat. Das Kompendium inklusive der zugrundeliegenden wissenschaftlichen Expertisen bildete die Grundlage der Beratungen einer im Juli 2025 konstituierten Bund- Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des QEG. Die Arbeitsgruppe tagte von Juli 2025 bis Januar 2026 in insgesamt 14 Sitzungen. Als nächster Schritt ist das Gesetzgebungsverfahren geplant. Bei der Vorbereitung des QEG wurden auch, wie vom Bundesrat in seiner Entschließung gefordert, Vorschläge zur Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die 21. Legislaturperiode erörtert. Im QEG sollen die verpflichtende Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands bei vierjährigen Kindern und die anschließende Förderung der Kinder bei ermitteltem Förderbedarf geregelt sowie eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen- Kitas integriert werden. Die bestehenden Regelungen zur Kindertagesbetreuung im SGB VIII sollen um bundesweite qualitative Standards ergänzt werden, die für alle Kindertageseinrichtungen und die öffentlich geförderte Kindertagespflege gelten. So verfolgt das BMBFSFJ das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet herzustellen, indem bestehende Ungleichheiten zwischen den Ländern zugunsten einer Konvergenz in der Qualität der Kindertagesbetreuung abgebaut werden. Flankierend wurde ein Prozess zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH-Statistik) initiiert. Ziel dieses Prozesses ist es, Weiterentwicklungspotenziale der KJH-Statistik zu identifizieren und anzugehen, um die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung möglichst passgenau abbilden zu können und den Nutzen der Daten als Steuerungsinstrumente zu optimieren. An dem Prozess sind neben BMBFSFJ auch die Statistischen Ämter des Bundes und einzelner Länder, Vertretungen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Landesministerien, der Kommunen sowie aus der Wissenschaft beteiligt. BMBFSFJ befürwortet die Fortsetzung dieses Prozesses, die auch vom Bundesrat in seiner Entschließung gefordert wird. Hinsichtlich der in der Entschließung konstatierten Erforderlichkeit der Fortsetzung eines finanziellen Engagements des Bundes unter Fortführung fachlich bewährter Handlungsfelder sowie der Forderungen des Bundesrates zur Art und Weise einer finanziellen Beteiligung ist festzuhalten, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder liegen. Gleichwohl unterstützt der Bund die Länder seit 2019 bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung und stellt im Zeitraum bis 2026 in diesem Rahmen insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz soll durch das QEG abgelöst werden. Eine Fortsetzung des finanziellen Engagements des Bundes zum Ausgleich von Mehrbelastungen der Länder aus der Umsetzung des QEG ist Gegenstand der Haushaltsverhandlungen zum Bundeshaushalt 2027. Diesen Verhandlungen kann nicht vorgegriffen werden. Der Bundesrat fordert, die Voraussetzungen im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) so auszugestalten, dass Neubau, Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen mit effizienten Verfahren des Mittelabrufs eine der Bedeutung funktionierender Bildungseinrichtungen angemessene Förderung erfahren. Das vom Bund kreditfinanzierte SVIK stellt den Ländern auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) insgesamt 100 Mrd. Euro zur Verfügung (Länderanteil SVIK gem. Artikel 143h Absatz 2 GG). Ziel ist es hierbei, eine schnelle, unbürokratische und flexible Mittelbereitstellung zu ermöglichen. Das LuKIFG sieht vor, dass die Länder selbst festlegen, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden. Einzelheiten zur Umsetzung werden in der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes geregelt. Hier heißt es, dass die Länder die konkrete Verwendung der Mittel in landesrechtlichen Regelungen festlegen. Nach § 3 Absatz 1 VV soll die Durchführung möglichst effizient erfolgen, Bürokratie ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. § 8 der VV regelt den Mittelabruf. Aus dem SVIK stellt der Bund den Ländern außerdem von 2026 bis 2029 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Ziel ist es, die 4 Mrd. Euro passgenau so einzusetzen, wie die einzelnen Länder es brauchen. Bund und Länderbefinden sich derzeit in den letzten Schritten der Abstimmung der dafür notwendigen Verwaltungsvereinbarung. Die Abstimmung erfolgte in bewährt guter Kooperation. Die Länder werden zeitnah ihre landeseigenen Verfahren zur Unterzeichnung einleiten. Auch diese VV enthält eine Regelung, dass der Bund die Finanzhilfen den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung nach dem jeweiligen Haushaltsrecht der Länder zur Verfügung stellt. Den Ländern obliegen die Regelung und die Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Finanzhilfen. So kann den jeweiligen Bedarfen und Anforderungen entsprochen werden. Die Durchführung soll möglichst effizient erfolgen. Bürokratie ist auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Das Mittelabrufverfahren entspricht den aus den ausgelaufenen Investitionsprogrammen gewohnten Prozessen. Genutzt werden kann das Geld beispielsweise für die Sanierung, den Aus- und Neubau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie Investitionen in eine bessere Ausstattung. Förderfähig sind auch Sachinvestitionen, die der Digitalisierung von Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen dienen. Abschließend ist zu betonen, dass auch BMBFSFJ die Fortsetzung der kooperativ geprägten Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung befürwortet und im QEG eine geeignetes Vorhaben sieht, um in der Zukunft an bereits Erreichtes anzuknüpfen. Mit freundlichen Grüßen Mareike Lotte Wulf

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