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Schriftliche Frage 12 von Mirze Edis (DIE LINKE): Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung die Verteilung des Budgets im Zuge der Ausschreibungen für das Sondervermögen Infrastruktur und…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 12 von Mirze Edis (DIE LINKE): Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung die Verteilung des Budgets im Zuge der Ausschreibungen für das Sondervermögen Infrastruktur und… Frage 12 (Mirze Edis, Die Linke): Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung die Verteilung des Budgets im Zuge der Ausschreibungen für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 500 Mrd. Euro, das auf Länder und Kommunen verteilt werden sollen, aussehen, nachdem beschlossen worden ist, die Errichtung des Sondervermögens rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen und bereits für das Jahr 2025 massive Ausgaben für Investitionen aus dem reinen Bundesanteil des Sondervermögens vorgesehen sind, darunter zusammen mit Mitteln für den Klima- und Transformationsfonds sowie Investitionen von Ländern und Kommunen für 2025 insgesamt rund 37 Mrd. Euro (siehe www.bundesreg ierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-235 6240; bitte hierbei die Gesamtsummen für die einzelnen Bereiche Bildung, Betreuung, Verkehr, Energie, Transformation, Digitalisierung, Wohnungsbau, Krankenhäuser, Klimaschutz auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 6. Oktober 2025: Laut Artikel 143h Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes stehen 100 Mrd. Euro des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität den Ländern für Investitionen in deren Infrastruktur zur Verfügung. Laut Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierunggesetz – LuKIFG) ist die Verteilung der Mittel unter den Ländern in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel vorgesehen. Die Länder entscheiden über die Verteilung der ihnen zustehenden Mittel. Der Bund hat darauf keine Einflussmöglichkeiten. Informationen, wie die Investitionen der Länder und ihrer Kommunen auf verschiedene Infrastrukturbereiche verteilen werden, liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Bezüglich des restlichen Anteils des Sondervermögens kann darüber hinaus keine Aussage zur Verteilung getroffen werden. Der Bundeshaushalt hat eine maßnahmen- und aufgabenbezogene Sichtweise. Er wird nach fachlichen Gesichtspunkten aufgestellt. Eine generelle Regionalisierung oder umfassende regionalbezogene Spezifizierung des Bundeshaushalts, zum Beispiel nach Bundesländern, wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Der Wirtschaftsplan des SVIK für das Jahr 2025 sieht in der Bundessäule Investitionen in Höhe von 18,9 Mrd. Euro vor. Die Investitionen umfassen die Bereiche Verkehr (11,7 Mrd. Euro), Digitalisierung (4,0 Mrd. Euro), Krankenhaustransformation (1,5 Mrd. Euro), Energieinfrastruktur (0,8 Mrd. Euro), Forschung und Entwicklung (0,5 Mrd. Euro), Wohnbauförderung (0,3 Mrd. Euro) sowie Sanierung kommunaler Sportstätten (5 Mio. Euro). Zusätzlich entfallen jährlich rund 10 Mrd. Euro auf den KTF und 8,3 Mrd. Euro auf die Länder.

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