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Frage von Iris Nieland (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Iris Nieland (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980) Will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei Mehrfach- und Intensivtätern ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine konsequente Abschiebung nach Verbüßung der Strafe umgesetzt wird, um Rückfälle und Wiederbelastungen der Justiz zu vermeiden, und, wenn ja, wie? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Rückführung ausländischer Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT) ist ein prioritäres Ziel der Bundesregierung. Der Bund schafft diesbezüglich entsprechende rechtliche Grundlagen, wie etwa für den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung, und arbeitet intensiv an der Verbesserung der Rückkehrkooperation mit den entsprechenden Herkunftsländern sowohl auf hochrangiger Ebene wie auch auf Arbeitsebene und insbesondere durch den Abschluss von Vereinbarungen und Fortsetzung der laufenden Zusammenarbeit, um die Rückführung von diesen ausreisepflichtigen Personen zu ermöglichen. Für den Vollzug der Rückführungen, auch von Mehrfach- und Intensivtätern, sind grundsätzlich die Länder zuständig. Für die priorisierte Rückführung von Straftätern sowie Ausländern, die eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unterstützt das Bundesministerium des Innern auch in den entsprechenden Bund-/Länderkooperationsplattformen die Länder bei der Rückführung solcher Einzelfälle. So kann unter anderem auf die bestehenden Strukturen im Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) oder der Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen (AG Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zurückgegriffen werden. Weiterhin wurde auf Beschluss der Innenministerkonferenz ab November 2018 eine Bund-/Länder-offene und behörden- und ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei Maßnahmen gegen ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (AG aMIT) mit einer beim Bundeskriminalamt angesiedelten Geschäftsstelle eingerichtet, die eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Stellen angestoßen hat. Infolgedessen können unter anderem die Polizeien des Bundes und der Länder in den polizeilichen Informationssystemen einen auf bundesweit einheitlichen Kriterien basierenden Hinweis zu ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern setzen, der es den Teilnehmenden ermöglicht, diese länderübergreifend zu identifizieren. Diese Kennzeichnung legt den Grundstein für den proaktiven Informationsaustausch, um vorliegende Informationen zu einem ausländischen Mehrfach- und Intensivtäter besser zusammenführen zu können.

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