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Schriftliche Frage 27 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar 2023 ergriffen, um die Rückführungsquote vollziehbar ausreisepflichtiger Ausl…

dip / schriftliche_frage 16.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar 2023 ergriffen, um die Rückführungsquote vollziehbar ausreisepflichtiger Ausl… Frage 27 (Jan Wenzel Schmidt, AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar 2023 ergriffen, um die Rückführungsquote vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer mit abgelehntem Asylstatus signifikant zu steigern, und welche personellen und finanziellen Ressourcen wurden dabei jeweils zusätzlich bereitgestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2025: Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und damit für die Durchsetzung von Rückführungen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Dennoch hatten sich in der 20. Legislaturperiode die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Rückführungsoffensive verständigt, um die Ausreisepflicht noch konsequenter durchzusetzen. Insbesondere sollten Straftäter und Gefährder häufiger abgeschoben werden. Darüber hinaus sollte der Bund die Länder bei Rückführungen stärker unterstützen. Im Hinblick auf die Zuständigkeiten des Bundes enthielt die Rückführungsoffensive vorrangig zahlreiche gesetzgeberische, aber auch operative Elemente. Insbesondere sind hier zu nennen: Am 27. Februar 2024 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung in Kraft. Dieses enthält umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rückführung, mit denen schnellere Rückführungen von Ausländern ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden sollen. Dafür sieht das Gesetz ein Bündel an Maßnahmen für effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vor. Darüber hinaus ist am 26. Oktober 2024 ein Gesetz in Kraft getreten, das die Herabsetzung der Voraussetzungen für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse regelt. Dies betrifft unter anderem bestimmte Straftaten, die im Fall der Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs eine Verurteilung zu einer geringeren Freiheitsstrafe nach sich ziehen und bei denen das Strafmaß bisher nicht ausreichte, um ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse zu begründen. Der Bund unterstützt die Länder zudem bereits in einer Vielzahl von Fällen durch operative Maßnahmen der Bundespolizei. Bei der Vorbereitung und Durchführung von über 21.000 Rückführungsmaßnahmen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Jahr 2023 waren insgesamt 11.862 Kräfte der Bundespolizei im Einsatz, im Jahr 2024 waren es 13.807 Bundespolizisten bei 22.234 Rückführungsmaßnahmen. Zudem stehen der Bundespolizei 2.200 ausgebildete Personenbegleiter Luft für Rückführungsmaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus plant, organisiert und koordiniert die Bundespolizei jährlich rund 200 Sammelcharter. Im Bereich der Passersatzbeschaffung ist der Bund zudem für die Beschaffung von Heimreisedokumenten für 32 Herkunftsländer in Afrika, Asien und Europa unterstützend tätig. Für einige Bundesländer hat die Passersatzbeschaffung Bund für alle Herkunftsländer die Beschaffung der Ersatzpapiere in Amtshilfe übernommen. Bei der Abschiebung von islamistischen Gefährdern und Intensivstraftätern unterstützt der Bund die Länder in zwei Kooperationsplattformen, und zwar in der Arbeitsgruppe statusrechtliche Begleitmaßnahmen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (AG Status – für islamistische Gefährder) und im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) für herausragende Straftäter. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung mit den Herkunftsländern intensiv an der Verbesserung der Zusammenarbeit bei Rückführungen. In diesem Zusammenhang setzt der Bund sich unter anderem dafür ein, dass auch in Zukunft der Visa-Hebel effektiv genutzt wird, wenn dies erforderlich ist. Ohne die bewährte Zusammenarbeit mit bestimmten Herkunftsländern wird eine Rückführung in diese Länder nicht möglich sein. Die Bundesregierung setzt sich daher für eine verbesserte Rückübernahmekooperation mit den Herkunftsländern ein. Ein wesentliches Element stellt hierbei der Abschluss von Migrationsabkommen dar, mit denen irreguläre Migration durch eine Stärkung regulärer Zugangswege reduziert und gleichzeitig die Rückkehrkooperation mit den Herkunftsländern nachhaltig gestaltet werden soll. Durch den in der 20. Legislaturperiode im Koalitionsvertrag verankerten Vorrang der freiwilligen Rückkehr fasst die Bundesregierung die Rückführungsoffensive als eine Rückkehroffensive breiter. So entwickelt der Bund gemeinsam mit den Ländern insbesondere das seit 1979 bestehende Standard-Rückkehr-Programm „REAG/GARP“ fortlaufend weiter und setzt EU-Fördermöglichkeiten gezielt ein. Insgesamt ist die Unterstützung der Länder bei der Rückführung eine Daueraufgabe, sodass die erfragten Angaben zu den zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen nicht im Einzelnen genannt werden können.

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