Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch
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Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch
[Bundesrat Drucksache 717/25
01.12.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen
Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch
bundesweiten Austausch
Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 28. November 2025
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als
Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen
schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Lies
Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen
schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch
Magdeburg im Dezember 2024, Aschaffenburg im Januar 2025, Hamburg im Mai 2025
und jüngst Friedland im August 2025 – immer wieder erschüttern schreckliche
Ereignisse, bei denen aus unterschiedlichsten Hintergründen Gewalttaten auf Bürgerinnen
und Bürger des Landes verübt werden, das gesamte Land. Die Frage, wie der Staat
mit diesen neuen Herausforderungen umgeht, ist für alle staatlichen Akteure von
größter Bedeutung und stellt gleichzeitig eine große Herausforderung dar. Klar ist,
Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen Hilfe und nicht alle psychischen
Erkrankungen führen zu einem erhöhten Gefährdungspotential. Deshalb bedarf es auf
der einen Seite mehr Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und
eine Verbesserung des Zugangs zu Therapie und Versorgung, gerade für Menschen
mit schweren psychischen Erkrankungen.
Gleichzeitig bedarf es aber auch einer vertieften ressortübergreifenden Kooperation
und einer Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den involvierten
staatlichen Stellen, um im Fall eines erkennbaren erhöhten
Fremdgefährdungspotentials schnell und zum Wohle sowohl der Bevölkerung, als auch des betroffenen
Menschen mit einer psychischen Erkrankung gezielt handeln zu können.
Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, insbesondere
den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der
Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen und hier zügig zu
Anpassungen im Sinne eines modernen Daten- und Informationsmanagements sowie einer
besseren bundesweiten Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-,
Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden zu kommen, um
Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu
erkennen (s. auch Entschließung des Bundesrates vom 21.03.2025 – BR-Drs. 58/25).
Ferner fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um
die medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren
psychischen Erkrankungen nachhaltig zu verbessern. Im Auftrag des BMG hat der „Dialog
zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen“ diesbezüglich
konkrete Maßnahmen vorgelegt.
Drucksache 717/25]
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