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Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch

dip / drucksache 01.12.2025 · WP 21 · 717/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch [Bundesrat Drucksache 717/25 01.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Niedersachsen Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch Niedersächsischer Ministerpräsident Hannover, 28. November 2025 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Olaf Lies Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch Magdeburg im Dezember 2024, Aschaffenburg im Januar 2025, Hamburg im Mai 2025 und jüngst Friedland im August 2025 – immer wieder erschüttern schreckliche Ereignisse, bei denen aus unterschiedlichsten Hintergründen Gewalttaten auf Bürgerinnen und Bürger des Landes verübt werden, das gesamte Land. Die Frage, wie der Staat mit diesen neuen Herausforderungen umgeht, ist für alle staatlichen Akteure von größter Bedeutung und stellt gleichzeitig eine große Herausforderung dar. Klar ist, Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigen Hilfe und nicht alle psychischen Erkrankungen führen zu einem erhöhten Gefährdungspotential. Deshalb bedarf es auf der einen Seite mehr Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und eine Verbesserung des Zugangs zu Therapie und Versorgung, gerade für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Gleichzeitig bedarf es aber auch einer vertieften ressortübergreifenden Kooperation und einer Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den involvierten staatlichen Stellen, um im Fall eines erkennbaren erhöhten Fremdgefährdungspotentials schnell und zum Wohle sowohl der Bevölkerung, als auch des betroffenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung gezielt handeln zu können. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, insbesondere den Austausch von Gesundheitsdaten und den Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen und hier zügig zu Anpassungen im Sinne eines modernen Daten- und Informationsmanagements sowie einer besseren bundesweiten Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden zu kommen, um Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen (s. auch Entschließung des Bundesrates vom 21.03.2025 – BR-Drs. 58/25). Ferner fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nachhaltig zu verbessern. Im Auftrag des BMG hat der „Dialog zur Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen“ diesbezüglich konkrete Maßnahmen vorgelegt. Drucksache 717/25]

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