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Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3451)

dip / drucksache 19.01.2026 · WP 21 · 21/3712 · Antwort · Original ↗

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Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3451) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3712 21. Wahlperiode 19.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha Lensing, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3451 – Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die damalige Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Prävention und Deradikalisierung gegen politischen Extremismus“ auf Bundestagsdrucksache 19/23540 eine Bestandsaufnahme bundesgeförderter Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen vorgelegt. Aus dieser Antwort ergibt sich jedoch ausdrücklich, dass eine ressortübergreifend konsolidierte Wirkungs- und Evaluationslogik für Deradikalisierungsprogramme nicht etabliert ist, dass bestehende Programme weit überwiegend anhand quantitativer Output-Größen und nicht nach qualitativen oder kausalen Wirkungsindikatoren bewertet werden und dass insbesondere im Hinblick auf jugendliche Zielgruppen schulische Kontexte sowie digitale Radikalisierungsprozesse keine systematisch ausgewerteten Erkenntnisse vorliegen. Seit Veröffentlichung (21. Oktober 2020) der Bundestagsdrucksache 19/23540 haben sich zudem tatsächliche Entwicklungen ergeben, die in den Augen der Fragesteller eine erneute parlamentarische Befassung erforderlich machen. Dies betrifft insbesondere Hinweise auf einen Anstieg islamistisch motivierter Vorfälle an Schulen, wie er unter anderem im Bericht der Tagesschau vom 25. Juni 2024 dokumentiert wurde (www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollb ild-islamismus-schulen-100.html). Solche Vorfälle deuten auf eine mögliche Verschärfung der Radikalisierungsdynamiken im Jugendalter hin. Die Bundesregierung hat zu dieser Entwicklung bislang keine eigenständige parlamentarische Bewertung vorgelegt, insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage, ob und inwieweit bundesgeförderte Programme im Schul- oder Jugendkontext geeignet sind, solchen Entwicklungen entgegenzuwirken. Ein weiterer Grund für eine erneute parlamentarische Befassung ergibt sich für die Fragesteller aus der fortschreitenden Digitalisierung radikalisierungsrelevanter Kommunikationsräume, die in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben. Die Bundesregierung weist selbst regelmäßig darauf hin, dass digitale Plattformen, Messenger-Dienste, Videoplattformen und interaktive Gaming-Umgebungen zentrale Rekrutierungs- und Radikalisierungsräume darstellen. Gleichwohl liegt bisher keine konsolidierte Darstellung vor, ob und wie bundesgeförderte Programme Deradikalisierungsansätze unter den Bedingungen digitaler Interaktions- und Sozialisationsräume wirksam adressieren und evaluieren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Schließlich lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Evaluationsberichten einzelner Programme – etwa im Rahmen von „Demokratie leben!“ oder der wissenschaftlichen Begleitung der Beratungsstelle Radikalisierung – entnehmen, dass sich im Bereich der qualitativen Wirkungsmessung und der Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere in Bezug auf Rückfallverläufe, Abbrüche und Stabilisierungsfaktoren, weiterhin substanzielle Erkenntnislücken ergeben (www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1637-zentrale-ergebni sse-zu-wirkung-und-weiterentwicklung-von-demokratiefoerderung-extremism uspraevention-und-vielfaltgestaltung.html; www.bamf.de/SharedDocs/Anlage n/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb31-evaluation-beratungsstelle-radikalis ierung.html?nn=283640; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/ Beitragsreihe/beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung.h tml?nn=450120). Da diese Aspekte für die Beurteilung der Effektivität staatlicher Deradikalisierungspolitik zentral sind, ist eine vertiefte parlamentarische Aufklärung nach Auffassung der Fragesteller erforderlich. Die Fragesteller wenden sich daher mit der vorliegenden Kleinen Anfrage ausschließlich an solche Aspekte, die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/23540 nicht behandelt wurden, sich seit 2020 neu gestellt haben oder aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklungen einer erneuten Bewertung bedürfen.  1. Welche strategischen Leitlinien und fachlichen Zielsetzungen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Bundestagsdrucksache 19/23540 zur Weiterentwicklung der Deradikalisierungsprogramme beschlossen, und wie wurden diese seither ressortübergreifend gesteuert? Mittelpunkt der Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ ist die Stärkung der Demokratie und die nachhaltige Bekämpfung von Extremismus im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes. Hierunter werden auch Maßnahmen der Tertiärprävention subsumiert. Die Strategie kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integratio n/wehrhafte-demokratie/stategie-demokratie/stategie-demokratie.html.  2. Welche neuen Strukturen oder Koordinierungsmechanismen wurden ggf. seit 2020 geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundesressorts im Bereich Deradikalisierung zu verbessern, und welche Ergebnisse wurden damit erzielt? Um einen schnellen und gezielten Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen staatlichen Präventionsakteuren aus Bund und Ländern zu gewährleisten und den strategisch-methodischen Austausch zu festigen, wurde im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im Jahr 2023 die AG „Deradikalisierung Rechtsextremismus“ (im Folgenden AG Deradikalisierung) eingerichtet. Die AG Deradikalisierung ist eine Kooperations- und Kommunikationsplattform, die Behörden und Einrichtungen aus Bund und Ländern, in denen staatliche Präventionsarbeit geleistet wird, vernetzt. Wesentliche Zielstellung der AG Deradikalisierung ist die Stärkung der nationalen, behördenübergreifenden Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und weiteren Akteuren der staatlichen Präventionsarbeit. Die bestehenden und bewährten ressortübergreifende Kooperationsstrukturen werden weiterhin fortgesetzt.  3. Welche messbaren Wirkungsindikatoren für Deradikalisierungsmaßnahmen verwendet die Bundesregierung inzwischen über reine Output- Größen hinaus, und wie werden diese Indikatoren systematisch erhoben und ausgewertet? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Die Wirkungsmessung und Evaluation im Bereich der Deradikalisierungsarbeit birgt immanente Herausforderungen, die der Bundesregierung bekannt sind. Zunächst bedarf es einer angemessenen Erfolgsdefinition von Deradikalisierungsmaßnahmen. Als Indikatoren eines erfolgreichen Deradikalisierungsprozesses gelten beispielsweise die Szenedistanzierung und das Ausbleiben strafrechtlich relevanter sowie ideologisch motivierter Handlungen der ausstiegswilligen Person. Aber auch die Reflexion und Verantwortungsübernahme für begangene Taten sowie die Qualität des Klienten-Berater-Verhältnisses oder die Veränderung der individuellen Lebenssituation können auf einen erfolgreichen Deradikalisierungsprozess hindeuten. Daraus folgt, dass die Wirkungsindikatoren im Rahmen der einzelfallbezogenen Würdigung des Gesamtsachverhaltes erhoben und bewertet werden, nur bedingt quantifizierbar und stark abhängig von individuellen Voraussetzungen der Klienten sind. Insofern bieten Fallzahlen bzw. Outputgrößen lediglich einen Anhaltspunkt für die Wirksamkeit einer Deradikalisierungsmaßnahme, können jedoch nicht die Komplexität der Fälle abbilden. Zur Erforschung neuer Evaluationsansätze in der Extremismusprävention förderte das Bundesministrium des Innern und für Heimat bzw. das Bundesministerium des Innern (BMI) von 2020 bis 2025 das umfangreiche Forschungs- und Verbundvorhaben „Zukunftswerkstätten, Evaluation und Qualitätssicherung in der Extremismusprävention, Demokratieförderung und politischen Bildung: Analyse, Dialog (PrEval 2)“. Die abschließenden Ergebnisse des Projekts lagen gegen Ende des Jahres 2025 vor und werden nun auf Schlussfolgerungen und Handlungsbedarfe ausgewertet.  4. Welche neuen Evaluationsvorhaben wurden nach 2020 im Bereich Deradikalisierung beauftragt, und welche zentralen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus den bisher vorliegenden Evaluationen vor?  5. Welche Programme oder Strukturen haben nach Einschätzung der Bundesregierung besondere Begrenzungen oder Risiken in Bezug auf ihre Wirksamkeit gezeigt, und welche Anpassungen wurden daraus abgeleitet? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) evaluiert bereits seit 2016, welche vom Bund geförderten Maßnahmen sich bewähren und wie diese Ansätze in Best Practices überführt werden können. Darüber hinaus liegen hinsichtlich der Frage der Wirksamkeit und der Verläufe von Maßnahmen der Distanzierung und Deradikalisierung verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen vor, welche auf der Webseite des Bundesamtes abrufbar und öffentlich einsehbar sind. Die Arbeit der staatlichen Angebote der Tertiärprävention erfolgt unter Einhaltung von programmspezifisch erarbeiteten Qualitätsstandards in abgestimmten Prozessen und standardisierten Verfahren. Diese werden fortlaufend intern evaluiert und weiterentwickelt. Hinsichtlich Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird auf den Abschlussbericht zur Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Buundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Zeitraum 2000 bis 2024 verwiesen. Dieser ist auf der Internetseite des Bundesprogramms öffentlich einsehbar unter: www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde beschlossen, eine unabhängige Überprüfung des Bundesprogramms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung zu veranlassen. Diese unabhängige Überprüfung wird zurzeit vorbereitet.  6. Welche bundesgeförderten Programme oder Maßnahmen verfügen seit 2020 über einen ausdrücklichen Deradikalisierungs- oder Distanzierungsauftrag für Jugendliche oder Heranwachsende, und wie unterscheiden sie sich von rein präventiven Angeboten? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1415 verwiesen. Um Programme und Maßnahmen zielgruppengerecht zu gestalten, arbeitet die Bundesregierung in der Extremismusprävention mit einem Drei-Ebenen- Modell, das an unterschiedlichen Punkten eines möglichen Radikalisierungsprozesses ansetzt: Primärpräventive Maßnahmen richten sich an die gesamte Bevölkerung und sollen die kritische Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Tendenzen stärken und Radikalisierung verhindern bevor sie beginnt, z. B. durch Stärkung der Demokratiekompetenz, Identitätsbildung und eigene Urteilsbildung. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz im Umgang mit Hass und Hetze im digitalen Raum. Sekundärpräventive Maßnahmen richten sich an gefährdete Gruppen und zielen auf ein frühzeitiges Erkennen und Eingreifen um Radikalisierung zu verhindern, z. B. durch Beratung von Lehrenden oder Workshops an Schulen. Tertiärpräventive Maßnahmen richten sich an bereits radikalisierte Personen bzw. Aussteiger und haben die Deradikalisierung bzw. die Distanzierung von Einzelpersonen zum Ziel. Meist handelt es sich um eine Eins-zu-eins- Beratungssituation. Die Angebote und Maßnahmen im Kontext Deradikalisierungs- oder Distanzierungsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des BMBFSFJ finden sich auf der Programmwebsite. Entsprechend den spezifischen Zielgruppen unterscheidet sich die Ausstiegs- und Distanzierungsberatung von rein primär- und sekundärpräventiven Angeboten. Seit 2023 fördert das BMI über das Kompetenzzentrum des Bundes für Islamismusprävention und Deradikalisierung (KID) beim BAMF das Projekt „streetwork@online“ (AVP e. V.). Das Projekt hat zum Ziel, einer islamistisch begründeten Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit systematischen Präventionsmaßnahmen im Internet entgegenzuwirken. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.  7. Hat sich die Bundesregierung zu der Entwicklung islamistisch motivierter Vorfälle an Schulen im Lichte des Tagesschau-Berichts vom 25. Juni 2024 eine eigene Auffassung erarbeitet, wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Weiterentwicklung jugendbezogener Deradikalisierungsmaßnahmen? Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den Ländern (Kulturhoheit der Länder). Aus Sicht der Bundesregierung sind jugendbezogene Maßnahmen ein wichtiger Baustein der zielgruppenspezifischen Deradikalisierungsarbeit. Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden werden in Forschung und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet und seinen sozialen Netzwerken in Verbindung gebracht. Auch die Handlungsempfehlungen der Task Force Islamismusprävention vom Mai 2025 fokussieren die „Bekämpfung von Online-Radikalisierung junger Menschen vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage“ und können auf der Internetseite des BMI abgerufen werden. Sie beziehen sich insbesondere auf die oben genannte Zielgruppe und beinhalten unter anderem die Stärkung von Medienkompetenz oder den Einsatz strategischer Kommunikation im Netz. Die Empfehlungen werden durch das BMI zum Teil bereits umgesetzt und im Übrigen weiterhin geprüft. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Das BMBFSFJ hat im vierten Quartal 2025 ein Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Sondervorhaben zur Prävention von islamistischem Extremismus im digitalen Raum durchgeführt. Die geplanten Vorhaben sollen im Haushaltsjahr 2026 umgesetzt werden und umfassen unter anderem Maßnahmen zum Online-Streetwork sowie zur Stärkung der Medienkompetenz von Eltern und Schülern gegen Islamismus.  8. Welche Schritte wurden seit 2020 unternommen, um die Wirksamkeit jugendbezogener Deradikalisierungsmaßnahmen systematisch zu erfassen, insbesondere im schulischen Umfeld? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.  9. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob pädagogische Gruppenprogramme, wie zum Beispiel „Respekt Coaches“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-juge nd/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen/respekt-coaches- antimobbing-profis) geeignet sind, beginnende Radikalisierungsprozesse bei Jugendlichen wirksam zu unterbrechen oder zu reduzieren? Wissenschaftlich erarbeitete Erkenntnisse zum Bundesprogramm „Respekt Coaches“ des BMBFSFJ und zu dessen Wirkungsweise sind öffentlich zugänglich unter www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/wissenschaftlic he-begleitung-des-modellprogramms-respekt-coaches-anti-mobbing-profis--18 2702 sowie unter: www.lass-uns-reden.de/#c1871. 10. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen derzeit zwischen Bund, Ländern und zivilgesellschaftlichen Trägern, um Schulen beim Erkennen und Weiterleiten von Hinweisen auf Radikalisierung zu unterstützen, und wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität dieser Strukturen? Zwischen Bund, Ländern und zivilgesellschaftlichen Trägern bestehen verschiedene Formen der Zusammenarbeit in Bezug auf Unterstützung von Schulen bzw. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Um Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte für erste Anzeichen von Radikalisierung frühzeitig zu sensibilisieren und über Handlungsoptionen und lokale Ansprechpartner zu informieren wendet die BAMF-Beratungsstelle „Radikalisierung“ bereits eine umfassende, mehrstufige Kommunikationsstrategie an. Diese sieht sowohl Informations- und Beratungsangebote im persönlichen Austausch mit Fachkräften als auch virtuelle Ressourcen zur Steigerung der Handlungssicherheit von Lehrkräften vor. So informiert die Beratungsstelle „Radikalisierung“ auf einschlägigen (Fach-)Messen über ihr bundesweites Beratungsangebot und -netzwerk, unter anderem auf der Didacta, Deutschlands größter Bildungsmesse. Sie bietet zudem Ratsuchenden bei Radikalisierungsverdachtsfällen eine vertiefte telefonische Erstberatung und vermittelt sie bei Bedarf an Hilfs- und Unterstützungsangebote vor Ort. Auf ihrer Homepage stellt die Beratungsstelle eine umfangreiche, auf diese Zielgruppe zugeschnittene Informations- und Materialsammlung zur Verfügung. Auch das Projekt „Infodienst Radikalisierungsprävention – Herausforderung Islamismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung ist ein Online- Informationsdienst im Phänomenbereich Islamismus, Radikalisierung und Prävention. Der Infodienst beinhaltet unter anderem eine Datenbank, in der mehr als 120 Beratungsmöglichkeiten und Präventionsprojekte aus ganz Deutschland verzeichnet sind. Die Angebote orientieren sich speziell an den Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen des Infodienstes. Diese kommen z. B. aus den Bereichen Schule, Kinder- und Jugendschutz, politische Bildung, Beratungs- und Ausstiegsarbeit, Verwaltungen, Sicherheitsbehörden und Justiz, Wissenschaft etc. Unter den gelisteten Angeboten gibt es Hotlines, wo Angehörige Rat finden, aber auch Beratungs- und (Weiter-)Bildungsangebote. Das BMBFSFJ setzt mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ das inhaltlich umfassendste Präventionsprogramm des Bundes um. Hauptzielgruppen des Bundesprogramms sind Kinder und Jugendliche, Bezugspersonen in ihrem sozialen Umfeld, pädagogische Fachkräfte sowie Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendhilfe. Extremismusprävention ist ein wichtiger Bestandteil und wird im Rahmen des Bundesprogramms auf allen Ebenen des Staates und über alle Programmbereiche hinweg gefördert. Dazu gehört u. a. die Förderung von Beratungsmaßnahmen zur Mobilen Beratung und Ausstiegs- und Distanzierungsberatung über die Landes-Demokratiezentren. Darüber hinaus können Schulen und pädagogische Fachkräfte die verschiedenen Beratungsangebote der Länder in Anspruch nehmen. 11. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ggf. entwickelt oder gefördert, die sich ausdrücklich auf Deradikalisierungsprozesse in digitalen Räumen beziehen, und welche Erkenntnisse liegen über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen vor? Um die Präsenz von Tertiärpräventionsangeboten im digitalen Raum zu stärken, fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen. So fördert BMI über das KID (BAMF) seit 2023 das Projekt streetwork@ online des Trägers AVP e. V. Das Projekt hat zum Ziel, einer islamistisch begründeten Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einschlägigen sozialen Netzwerken mithilfe von aufsuchender digitaler Sozialarbeit entgegenzuwirken. Das Projekt wird durch das Thomasius Research Institute on Political Extremism wissenschaftlich begleitet. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bzw. vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderte Verbundforschungsvorhaben „deras_on“ (Laufzeit 1. Januar 2023 bis 31. März 2026) hat zum Ziel, Deradikalisierung im digitalen Raum durch Online-Ansprachen im Themenfeld Rechtsextremismus/Antisemitismus zu erproben. Da das Vorhaben und der erwartete Erkenntnisgewinn aufgrund des schnell wandelnden digitalen Raumes in einem Forschungsbereich mit explorativen Erkenntnissen liegen, ist eine Wirkungsforschung nicht Teil der Aufgabenbeschreibung und Förderung. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden derzeit Projekte gefördert, die im Rahmen ihrer Arbeit auch über mögliche Gefahren im digitalen Raum aufklären, Medienkompetenz fördern und für einen resilienten Umgang im digitalen Raum sensibilisieren. Alle Projekte von „Demokratie leben!“ einschließlich Projektbeschreibungen sind einsehbar unter www.demokratie-lebe n.de/dl/projektpraxis/projekte-finden. Seitens der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus des Bundeskriminalamts wurden in den letzten Jahren zwei Projekte umgesetzt, die sich mit der Medienkritikfähigkeit von Jugendlichen befassen: • Im Rahmen des EU-Projekts CONTRA – Förderung kritischer Medienkompetenz zur Prävention der Effekte rechtsextremistischer und islamistischer Propaganda im Internet – wurden in der Vergangenheit unter anderem Konzepte und Materialien für den Schulunterricht entwickelt, die Lehrkräften praxisnahe Werkzeuge für die Präventionsarbeit gegen extremistische Propaganda im Internet bieten. Die Unterrichtsmaterialien, einschließlich Multimedia-Inhalten, sind in dem Dokument „Extremismus im Internet – Drei Lernarrangements zur Förderung von Medienkritikfähigkeit im Umgang mit Internetpropaganda in der Schule“ zusammengefasst und hier abrufbar: www.project-contra.org/Contra/DE/Handreichung/handreichung_nod e.html. • Im Rahmen des Projektes KIP (Kontrolle Internetpropaganda) wurde 2023 die Handreichung „Fake News! Ich lass mich nicht täuschen! Eine evaluativ begleitete Workshopreihe zur Förderung politischer Bildung und kritischer Medienkompetenz im Umgang mit Propaganda, Fake News und Verschwörungserzählungen“ fertiggestellt, abrufbar hier: www.bka.de/DE/UnsereAuf gaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/TerrorismusExtremis mus/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html. Diese beinhaltet u. a. evaluierte Maßnahmen für den praxisbezogenen Einsatz kriminalpräventiver Instrumente in der Bildungsarbeit mit vulnerablen (radikalisierungsgefährdeten) Gruppen im Justizvollzug und dem außerschulischen Bereich. Die publikationsfertigen Maßnahmen fußen auf (mehrjähriger) interdisziplinärer Expertise und Zusammenarbeit aus Praxis und angewandter Forschung. 12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die ggf. bestehenden Programme digitale Radikalisierungsdynamiken systematisch berücksichtigen, und welche Forschungslücken sieht sie hierbei gegenwärtig? Die Bundesregierung hat das KID des BAMF beauftragt, den systematisierten bundesweiten Erfahrungs- und Informationsaustausch der deutschen Präventionslandschaft zu koordinieren. Dabei stehen aktuelle Trends und Entwicklungen des Phänomenbereichs – wie etwa Herausforderungen im Umgang mit digitalen Radikalisierungsdynamiken – ebenso im Fokus wie auch Maßnahmen und Handlungsansätze zur Bekämpfung von islamistischer Radikalisierung. Durch die Ausrichtung regelmäßiger Austauschformate, u. a. auch auf EU- Ebene, kann die Zusammenführung der bestehenden Erkenntnisse und Fachexpertisen gewährleistet werden. Hinsichtlich Erkenntnisse der Forschung wird auf zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen verwiesen, welche auf der Webseite des BAMF öffentlich zugänglich zur Verfügung stehen. Weiterhin fördert die Bundesregierung durch das BMFTR, das BMI sowie das BMBFSFJ das Verbundprojekt „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA). MOTRA verfolgt die Ziele, ein phänomenübergreifendes Radikalisierungsmonitoring zu etablieren und eine Transferplattform zur systematischen Vermittlung von Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung in Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis bereitzustellen. Ein Kernmodul von MOTRA stellt das kontinuierliche Monitoring radikaler und extremistischer Online-Kommunikation auf Plattformen sozialer Medien durch den Verbundpartner Ludwig-Maximilians-Universität München dar. Die dabei gewonnen Erkenntnisse zur Rolle digitaler Räume im Radikalisierungsprozess fließen systematisch in das MOTRA-Radikalisierungsmonitoring ein und werden über die Formate der MOTRA-Transferplattform zielgerichtet an relevante Akteure der Präventionslandschaft vermittelt. Im Rahmen dieses Monitorings wird ein weiterer Forschungsbedarf unter anderem in den Wechselwirkungen von Online-offline-Verhalten, in der Untersuchung kausaler Effekte in Online-Radikalisierungsverläufen durch längsschnittlich angelegte Panel-Studien sowie in der Erforschung visueller Inhalte, spezifischer technischer Design-Features (Affordanzen) und Gruppendynamiken in der Online-Kommunikation gesehen. Daneben veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig Förderbekanntmachungen für Projekte und Forschungsvorhaben, die Raum bieten, digitale Radikalisierungsdynamiken zu erforschen bzw. in der Projektidee zu berücksichtigen. Das BMFTR fördert Forschungsvorhaben im Bereich der Extremismusforschung, darunter insbesondere Vorhaben zu Islamismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus. Das Thema „Soziale Medien und digitaler Raum“ wird beispielsweise in der Bekanntmachung „Ursachen und Dynamiken des aktuellen Antisemitismus“ (Bundesanzeiger vom 16. Dezember 2024) explizit als möglicher Forschungsgegenstand ausgewiesen. Gleiches gilt für die Bekanntmachung „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und Präventionsmaßnahmen“ (Bundesanzeiger vom 7. April 2025). Auch im Rahmen dieser Ausschreibung ist es möglich, z. B. Radikalisierungsprozesse und -dynamiken (online/offline) in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu erforschen. Gegenwärtige Forschungslücken ergeben sich aus dem skizzierten „Gegenstand der Forschung“ der jeweiligen Ausschreibung. Die Bekanntmachungen des BMFTR regen die Forschung zu bestimmten Fragestellungen an. Die finale Projektauswahl und damit Themensetzung erfolgt in wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren. Auch im Zuge der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Ursachen, Mustern, Themen und Methoden politischer Radikalisierung berücksichtigt werden. Dazu werden neue staatliche und nichtstaatliche Partner (insbesondere aus der Wissenschaft) einbezogen. Neben den bisherigen Phänomenen sollen gezielt die Radikalisierungsprävention im Netz sowie die Arbeit gegen Antisemitismus und islamistischen Extremismus verstärkt gefördert werden. Mit der Förderung von Modellprojekten durch das BMI wird allen Trägern der politischen Bildung die Möglichkeit gegeben, neue Wege zu erproben. Ein Beispiel ist die Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ zur Stärkung und Weiterentwicklung digitaler Partizipation und zur Bekämpfung und Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. In der ersten Förderausschreibung „Demokratie im Netz“ wurden bereits zwischen 2021 und 2024 insgesamt 20 Projekte der digitalen politischen Bildung gefördert. Die Förderung ermöglichte den Trägern den Ausbau von Kompetenzen in der Umsetzung digitaler Bildungsformate (u. a. technische Konzeption und Umsetzung, Zielgruppenerreichung) und ihrer Evaluation und Wirkungsmessung. Umgesetzt wurden diverse Formate von Social-Media-Kanälen über Smart-Speaker-Hörspiele und Online-Qualifizierungen bis hin zur Ausbildung von Mikro-Influencer. Im Rahmen der Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ werden zwischen Dezember 2025 und November 2027 weitere Projekte der digitalen politischen Bildung gefördert. Die Projekte werden durch ein wissenschaftliches Begleitprogramm in der zielgruppenspezifischen Projektplanung, der Durchführung der Projektarbeit und der Evaluation der eigenen Maßnahmen unterstützt. Ferner beauftragte das BMI im Oktober 2024 die Task Force Islamismusprävention mit der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Handlungsempfehlungen enthalten auch Forderungen im Bereich Onlineradikalisierung und -prävention, einige betreffen konkrete Projektideen, wie zum Beispiel zur Stärkung von Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen oder zum Einsatz strategischer Kommunikation im Netz. Hierzu wird im BMI gerade eruiert, inwiefern diese als Modellprojekte umgesetzt werden können. 13. Welche bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für Deradikalisierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 entwickelt oder aktualisiert, und wie erfolgt deren Anwendung in der Praxis? Das KID des BAMF unterstützt als zentrale Schnittstelle zwischen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Deradikalisierungsarbeit die Etablierung und Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Standards der Distanzierungs- und Deradikalisierungsarbeit mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen Präventionsakteuren aus Bundes- und Landesebene. Überdies wurde 2021 die zweite, erweiterte Auflage der Handreichung zu Standards in der Beratung des sozialen Umfelds (mutmaßlich) islamistisch radikalisierter Personen veröffentlicht. Die Handreichung liefert einen anwendungsbezogenen und praxisnahen Überblick über die Beratungsstandards im bundesweiten Beratungsstellen-Netzwerk des BAMF und ist öffentlich zugänglich auf der Webseite des Bundesamtes. 14. Welche Verfahren nutzt die Bundesregierung zur regelmäßigen Qualitätsprüfung bei zivilgesellschaftlichen Trägern, die Deradikalisierungs- oder Distanzierungsarbeit durchführen, und wie häufig wurden entsprechende Prüfungen in den letzten fünf Jahren vorgenommen? Die Vorgaben zur Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Bundesregierung ergeben sich jeweils aus den Förderrichtlinien. 15. Welche rechtlichen Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, wenn entschieden werden muss, ob ein zivilgesellschaftlicher Träger wegen fachlicher Mängel oder wegen Hinweisen auf extremistische Strukturen von einer Förderung ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen wird? Der Ausschluss von der Förderung und die Beauflagung sind Einzelfallentscheidungen. Generalisierte Aussagen können im Sinne der Fragestellung nicht gemacht werden. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die Nachhaltigkeit der Distanzierung in Fällen vor, in denen im Rahmen bundesgeförderter Maßnahmen eine Deradikalisierung eingeleitet oder begleitet wurde, und wie werden diese Erkenntnisse dokumentiert? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. Eine Wirkungskontrolle wird in ihrer Wirksamkeit durch den Umstand begrenzt, dass ein Ausstiegsprozess in der Regel Schwankungen unterliegt und nur selten linear oder idealtypisch verläuft. So handelt es sich bei der abschließenden Einschätzung der Person und ihres „Ausstiegserfolges“ durch die Ausstiegsbegleitung immer um eine temporäre Bewertung und darauf aufbauend um ein prognostiziertes zukünftiges Verhalten. Nicht abschließend bewertbar sind beispielsweise individuelle Lebensumstände der ausstiegswilligen Person in der Zukunft, die gegebenenfalls einen „Rückfall“ in alte, extremistische Verhaltensmuster zur Folge haben könnten. Ein Rückgriff auf verschiedene Indikatoren in der Bewertung des „Ausstiegserfolges“ kann daher hilfsweise erfolgen, wodurch das individuelle Dunkelfeld der ausstiegswilligen Person bestmöglich eingegrenzt und die unter den genannten Umständen bestmögliche Prognose für die Nachhaltigkeit des „Ausstiegserfolges“ getroffen werden kann. Dokumentationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einzelfallbezogen vor. Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung werden im Rahmen projektbezogener Berichte und wissenschaftlicher Analysen aufbereitet und finden sich für Maßnahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in den Schwerpunktberichten der wissenschaftlichen Begleitung und den Abschlussberichten der Programmevaluation, die über die Programmwebsite öffentlich zugänglich sind. 17. Welche Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung aus Evaluationen seit 2020 abgeleitet, um Rückfällen vorzubeugen, Abbrüche zu verringern und Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen, und wie beabsichtigt sie, diese Empfehlungen in bestehende Programme zu integrieren? Es wird zu den Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. Das durch die Bundesregierung geförderte Verbundprojekt MOTRA (siehe Antwort zu Frage 12) betreibt eine Transferplattform zur evidenzbasierten Vermittlung von Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung in die Bereiche Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis. Über Formate dieser Transferplattform – insbesondere die jährliche Konferenz „motra-k“ – werden die im Rahmen von MOTRA sowie im Forschungsfeld insgesamt gewonnenen Erkenntnisse zielgerichtet an relevante Akteure der Präventionslandschaft vermittelt, um den Informationsfluss für eine evidenzbasierte Ausgestaltung der Extremismusprävention bereitzustellen. Das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus „WendePUNKT“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz integriert fortlaufend (inhaltlich wie auch strukturell) aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die Ausstiegsbegleitung, um nachhaltige Ausstiegsbiografien zu befördern. Die Berichte zur Evaluation der einzelnen Programmbereiche im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finden sich auf der Programmwebseite. Darin enthaltene Empfehlungen werden im Rahmen der Steuerung und Weiterentwicklung des Programms regelmäßig berücksichtigt. 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei Fällen jugendbezogener oder schulischer Radikalisierung, insbesondere in Bezug auf Meldewege, Handlungssicherheit von Lehrkräften und Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Sicherheitsbehörden? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Der Bund unterstützt und vernetzt vor allem über das BAMF die mit der Steuerung und Umsetzung der Maßnahmen befassten Stellen in Behörden der Länder und Zivilgesellschaft. Daneben gibt es weitere Angebote im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zur Unterstützung der Arbeit pädagogischer Fachkräfte. Zu in Zuständigkeit der Länder liegenden Bereichen kann die Bundesregierung darüber hinaus keine Auskunft erteilen. 19. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., die Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle der bestehenden Programme zu verbessern, ohne die Verwaltung mit unverhältnismäßigen zusätzlichen Prüfoder Dokumentationspflichten zu belasten? Durch einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch und die Abstimmung von Maßnahmen und Methodiken der Präventions- und Deradikalisierungsarbeit steht die stetige Weiterentwicklung der Facharbeit und damit die Qualitätssicherung bei den staatlichen Programmen im Fokus. Um die Extremismusprävention auch im tertiärpräventiven Bereich stetig weiter zu professionalisieren, ermöglicht die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen von Förderaufrufen den Projektträgern mehr Flexibilität in der Wirkungsmessung im Sinne zielgerichteterer Evaluationsdesigns. Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, wird das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickelt und unabhängig evaluiert. Die Bundesregierung ist stetig bestrebt, die Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle auf einem hohen Niveau entsprechend der wissenschaftlichen Standards zu halten. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird bereits seit Beginn der Förderperiode ziel- und wirkungsorientiert evaluiert, sowohl das Gesamtprogramm als auch die Programmbereiche. In der aktuell dritten Förderperiode werden bisher bei 25 Prozent der Projekte Wirkungsanalysen durchgeführt. Dieser Anteil der Wirkungsanalysen soll ab 2026 erhöht werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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