Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3451)
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Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes (Antwort zu Drs. 21/3451)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3712
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Sascha
Lensing, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3451 –
Wirksamkeit und Evaluation der Deradikalisierungsprogramme des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die damalige Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP „Prävention und Deradikalisierung gegen politischen
Extremismus“ auf Bundestagsdrucksache 19/23540 eine Bestandsaufnahme
bundesgeförderter Präventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen vorgelegt.
Aus dieser Antwort ergibt sich jedoch ausdrücklich, dass eine
ressortübergreifend konsolidierte Wirkungs- und Evaluationslogik für
Deradikalisierungsprogramme nicht etabliert ist, dass bestehende Programme weit überwiegend
anhand quantitativer Output-Größen und nicht nach qualitativen oder kausalen
Wirkungsindikatoren bewertet werden und dass insbesondere im Hinblick auf
jugendliche Zielgruppen schulische Kontexte sowie digitale
Radikalisierungsprozesse keine systematisch ausgewerteten Erkenntnisse vorliegen.
Seit Veröffentlichung (21. Oktober 2020) der Bundestagsdrucksache 19/23540
haben sich zudem tatsächliche Entwicklungen ergeben, die in den Augen der
Fragesteller eine erneute parlamentarische Befassung erforderlich machen.
Dies betrifft insbesondere Hinweise auf einen Anstieg islamistisch motivierter
Vorfälle an Schulen, wie er unter anderem im Bericht der Tagesschau vom
25. Juni 2024 dokumentiert wurde (www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollb
ild-islamismus-schulen-100.html). Solche Vorfälle deuten auf eine mögliche
Verschärfung der Radikalisierungsdynamiken im Jugendalter hin. Die
Bundesregierung hat zu dieser Entwicklung bislang keine eigenständige
parlamentarische Bewertung vorgelegt, insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage, ob
und inwieweit bundesgeförderte Programme im Schul- oder Jugendkontext
geeignet sind, solchen Entwicklungen entgegenzuwirken.
Ein weiterer Grund für eine erneute parlamentarische Befassung ergibt sich
für die Fragesteller aus der fortschreitenden Digitalisierung
radikalisierungsrelevanter Kommunikationsräume, die in den vergangenen Jahren erheblich an
Bedeutung gewonnen haben. Die Bundesregierung weist selbst regelmäßig
darauf hin, dass digitale Plattformen, Messenger-Dienste, Videoplattformen und
interaktive Gaming-Umgebungen zentrale Rekrutierungs- und
Radikalisierungsräume darstellen. Gleichwohl liegt bisher keine konsolidierte
Darstellung vor, ob und wie bundesgeförderte Programme Deradikalisierungsansätze
unter den Bedingungen digitaler Interaktions- und Sozialisationsräume
wirksam adressieren und evaluieren.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Schließlich lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Evaluationsberichten
einzelner Programme – etwa im Rahmen von „Demokratie leben!“ oder der
wissenschaftlichen Begleitung der Beratungsstelle Radikalisierung –
entnehmen, dass sich im Bereich der qualitativen Wirkungsmessung und der
Nachhaltigkeitsindikatoren, insbesondere in Bezug auf Rückfallverläufe, Abbrüche
und Stabilisierungsfaktoren, weiterhin substanzielle Erkenntnislücken ergeben
(www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1637-zentrale-ergebni
sse-zu-wirkung-und-weiterentwicklung-von-demokratiefoerderung-extremism
uspraevention-und-vielfaltgestaltung.html; www.bamf.de/SharedDocs/Anlage
n/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb31-evaluation-beratungsstelle-radikalis
ierung.html?nn=283640; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/
Beitragsreihe/beitrag-band-12-evaluation-beratungsstellen-deradikalisierung.h
tml?nn=450120). Da diese Aspekte für die Beurteilung der Effektivität
staatlicher Deradikalisierungspolitik zentral sind, ist eine vertiefte
parlamentarische Aufklärung nach Auffassung der Fragesteller erforderlich.
Die Fragesteller wenden sich daher mit der vorliegenden Kleinen Anfrage
ausschließlich an solche Aspekte, die in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/23540 nicht behandelt wurden, sich seit 2020 neu
gestellt haben oder aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklungen einer erneuten
Bewertung bedürfen.
1. Welche strategischen Leitlinien und fachlichen Zielsetzungen hat die
Bundesregierung seit Veröffentlichung der
Bundestagsdrucksache 19/23540 zur Weiterentwicklung der
Deradikalisierungsprogramme beschlossen, und wie wurden diese seither ressortübergreifend
gesteuert?
Mittelpunkt der Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen
Extremismus“ ist die Stärkung der Demokratie und die nachhaltige Bekämpfung von
Extremismus im Sinne des ganzheitlichen Ansatzes. Hierunter werden auch
Maßnahmen der Tertiärprävention subsumiert. Die Strategie kann unter
folgendem Link abgerufen werden: www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integratio
n/wehrhafte-demokratie/stategie-demokratie/stategie-demokratie.html.
2. Welche neuen Strukturen oder Koordinierungsmechanismen wurden ggf.
seit 2020 geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten
Bundesressorts im Bereich Deradikalisierung zu verbessern, und welche
Ergebnisse wurden damit erzielt?
Um einen schnellen und gezielten Informationsaustausch zwischen
unterschiedlichen staatlichen Präventionsakteuren aus Bund und Ländern zu
gewährleisten und den strategisch-methodischen Austausch zu festigen, wurde im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) im Jahr
2023 die AG „Deradikalisierung Rechtsextremismus“ (im Folgenden AG
Deradikalisierung) eingerichtet. Die AG Deradikalisierung ist eine Kooperations-
und Kommunikationsplattform, die Behörden und Einrichtungen aus Bund und
Ländern, in denen staatliche Präventionsarbeit geleistet wird, vernetzt.
Wesentliche Zielstellung der AG Deradikalisierung ist die Stärkung der nationalen,
behördenübergreifenden Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden und weiteren
Akteuren der staatlichen Präventionsarbeit.
Die bestehenden und bewährten ressortübergreifende Kooperationsstrukturen
werden weiterhin fortgesetzt.
3. Welche messbaren Wirkungsindikatoren für
Deradikalisierungsmaßnahmen verwendet die Bundesregierung inzwischen über reine Output-
Größen hinaus, und wie werden diese Indikatoren systematisch erhoben und
ausgewertet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Die Wirkungsmessung und Evaluation im Bereich der Deradikalisierungsarbeit
birgt immanente Herausforderungen, die der Bundesregierung bekannt sind.
Zunächst bedarf es einer angemessenen Erfolgsdefinition von
Deradikalisierungsmaßnahmen. Als Indikatoren eines erfolgreichen
Deradikalisierungsprozesses gelten beispielsweise die Szenedistanzierung und das Ausbleiben
strafrechtlich relevanter sowie ideologisch motivierter Handlungen der
ausstiegswilligen Person. Aber auch die Reflexion und Verantwortungsübernahme für
begangene Taten sowie die Qualität des Klienten-Berater-Verhältnisses oder die
Veränderung der individuellen Lebenssituation können auf einen erfolgreichen
Deradikalisierungsprozess hindeuten. Daraus folgt, dass die
Wirkungsindikatoren im Rahmen der einzelfallbezogenen Würdigung des Gesamtsachverhaltes
erhoben und bewertet werden, nur bedingt quantifizierbar und stark abhängig
von individuellen Voraussetzungen der Klienten sind. Insofern bieten
Fallzahlen bzw. Outputgrößen lediglich einen Anhaltspunkt für die Wirksamkeit einer
Deradikalisierungsmaßnahme, können jedoch nicht die Komplexität der Fälle
abbilden.
Zur Erforschung neuer Evaluationsansätze in der Extremismusprävention
förderte das Bundesministrium des Innern und für Heimat bzw. das
Bundesministerium des Innern (BMI) von 2020 bis 2025 das umfangreiche Forschungs- und
Verbundvorhaben „Zukunftswerkstätten, Evaluation und Qualitätssicherung in
der Extremismusprävention, Demokratieförderung und politischen Bildung:
Analyse, Dialog (PrEval 2)“. Die abschließenden Ergebnisse des Projekts lagen
gegen Ende des Jahres 2025 vor und werden nun auf Schlussfolgerungen und
Handlungsbedarfe ausgewertet.
4. Welche neuen Evaluationsvorhaben wurden nach 2020 im Bereich
Deradikalisierung beauftragt, und welche zentralen Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung aus den bisher vorliegenden Evaluationen vor?
5. Welche Programme oder Strukturen haben nach Einschätzung der
Bundesregierung besondere Begrenzungen oder Risiken in Bezug auf ihre
Wirksamkeit gezeigt, und welche Anpassungen wurden daraus
abgeleitet?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen
beantwortet.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) evaluiert bereits seit
2016, welche vom Bund geförderten Maßnahmen sich bewähren und wie diese
Ansätze in Best Practices überführt werden können. Darüber hinaus liegen
hinsichtlich der Frage der Wirksamkeit und der Verläufe von Maßnahmen der
Distanzierung und Deradikalisierung verschiedene wissenschaftliche
Untersuchungen vor, welche auf der Webseite des Bundesamtes abrufbar und öffentlich
einsehbar sind.
Die Arbeit der staatlichen Angebote der Tertiärprävention erfolgt unter
Einhaltung von programmspezifisch erarbeiteten Qualitätsstandards in abgestimmten
Prozessen und standardisierten Verfahren. Diese werden fortlaufend intern
evaluiert und weiterentwickelt.
Hinsichtlich Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird auf den Abschlussbericht zur
Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Buundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Zeitraum 2000 bis 2024
verwiesen. Dieser ist auf der Internetseite des Bundesprogramms öffentlich einsehbar
unter: www.demokratie-leben.de/dl/programm/evaluation. Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde beschlossen, eine unabhängige
Überprüfung des Bundesprogramms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung
zu veranlassen. Diese unabhängige Überprüfung wird zurzeit vorbereitet.
6. Welche bundesgeförderten Programme oder Maßnahmen verfügen seit
2020 über einen ausdrücklichen Deradikalisierungs- oder
Distanzierungsauftrag für Jugendliche oder Heranwachsende, und wie
unterscheiden sie sich von rein präventiven Angeboten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1415 verwiesen.
Um Programme und Maßnahmen zielgruppengerecht zu gestalten, arbeitet die
Bundesregierung in der Extremismusprävention mit einem Drei-Ebenen-
Modell, das an unterschiedlichen Punkten eines möglichen
Radikalisierungsprozesses ansetzt:
Primärpräventive Maßnahmen richten sich an die gesamte Bevölkerung und
sollen die kritische Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Tendenzen
stärken und Radikalisierung verhindern bevor sie beginnt, z. B. durch Stärkung
der Demokratiekompetenz, Identitätsbildung und eigene Urteilsbildung. Hierzu
gehören auch Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz im Umgang mit
Hass und Hetze im digitalen Raum.
Sekundärpräventive Maßnahmen richten sich an gefährdete Gruppen und zielen
auf ein frühzeitiges Erkennen und Eingreifen um Radikalisierung zu
verhindern, z. B. durch Beratung von Lehrenden oder Workshops an Schulen.
Tertiärpräventive Maßnahmen richten sich an bereits radikalisierte Personen
bzw. Aussteiger und haben die Deradikalisierung bzw. die Distanzierung von
Einzelpersonen zum Ziel. Meist handelt es sich um eine Eins-zu-eins-
Beratungssituation.
Die Angebote und Maßnahmen im Kontext Deradikalisierungs- oder
Distanzierungsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des BMBFSFJ finden
sich auf der Programmwebsite. Entsprechend den spezifischen Zielgruppen
unterscheidet sich die Ausstiegs- und Distanzierungsberatung von rein primär-
und sekundärpräventiven Angeboten.
Seit 2023 fördert das BMI über das Kompetenzzentrum des Bundes für
Islamismusprävention und Deradikalisierung (KID) beim BAMF das Projekt
„streetwork@online“ (AVP e. V.). Das Projekt hat zum Ziel, einer islamistisch
begründeten Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
systematischen Präventionsmaßnahmen im Internet entgegenzuwirken. Hierzu
wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
7. Hat sich die Bundesregierung zu der Entwicklung islamistisch
motivierter Vorfälle an Schulen im Lichte des Tagesschau-Berichts vom 25. Juni
2024 eine eigene Auffassung erarbeitet, wenn ja, welche, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie für die Weiterentwicklung jugendbezogener
Deradikalisierungsmaßnahmen?
Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für das Schulwesen bei den Ländern
(Kulturhoheit der Länder). Aus Sicht der Bundesregierung sind
jugendbezogene Maßnahmen ein wichtiger Baustein der zielgruppenspezifischen
Deradikalisierungsarbeit. Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und
Heranwachsenden werden in Forschung und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet
und seinen sozialen Netzwerken in Verbindung gebracht.
Auch die Handlungsempfehlungen der Task Force Islamismusprävention vom
Mai 2025 fokussieren die „Bekämpfung von Online-Radikalisierung junger
Menschen vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage“ und können auf
der Internetseite des BMI abgerufen werden. Sie beziehen sich insbesondere
auf die oben genannte Zielgruppe und beinhalten unter anderem die Stärkung
von Medienkompetenz oder den Einsatz strategischer Kommunikation im Netz.
Die Empfehlungen werden durch das BMI zum Teil bereits umgesetzt und im
Übrigen weiterhin geprüft. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Das BMBFSFJ hat im vierten Quartal 2025 ein Interessenbekundungsverfahren
zur Förderung von Sondervorhaben zur Prävention von islamistischem
Extremismus im digitalen Raum durchgeführt. Die geplanten Vorhaben sollen im
Haushaltsjahr 2026 umgesetzt werden und umfassen unter anderem
Maßnahmen zum Online-Streetwork sowie zur Stärkung der Medienkompetenz von
Eltern und Schülern gegen Islamismus.
8. Welche Schritte wurden seit 2020 unternommen, um die Wirksamkeit
jugendbezogener Deradikalisierungsmaßnahmen systematisch zu erfassen,
insbesondere im schulischen Umfeld?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
9. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, ob pädagogische Gruppenprogramme, wie zum Beispiel
„Respekt Coaches“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-juge
nd/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen/respekt-coaches-
antimobbing-profis) geeignet sind, beginnende Radikalisierungsprozesse bei
Jugendlichen wirksam zu unterbrechen oder zu reduzieren?
Wissenschaftlich erarbeitete Erkenntnisse zum Bundesprogramm „Respekt
Coaches“ des BMBFSFJ und zu dessen Wirkungsweise sind öffentlich
zugänglich unter www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/wissenschaftlic
he-begleitung-des-modellprogramms-respekt-coaches-anti-mobbing-profis--18
2702 sowie unter: www.lass-uns-reden.de/#c1871.
10. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen derzeit zwischen Bund,
Ländern und zivilgesellschaftlichen Trägern, um Schulen beim Erkennen
und Weiterleiten von Hinweisen auf Radikalisierung zu unterstützen, und
wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität dieser Strukturen?
Zwischen Bund, Ländern und zivilgesellschaftlichen Trägern bestehen
verschiedene Formen der Zusammenarbeit in Bezug auf Unterstützung von
Schulen bzw. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen.
Um Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte für erste Anzeichen von
Radikalisierung frühzeitig zu sensibilisieren und über Handlungsoptionen und lokale
Ansprechpartner zu informieren wendet die BAMF-Beratungsstelle
„Radikalisierung“ bereits eine umfassende, mehrstufige Kommunikationsstrategie an.
Diese sieht sowohl Informations- und Beratungsangebote im persönlichen
Austausch mit Fachkräften als auch virtuelle Ressourcen zur Steigerung der
Handlungssicherheit von Lehrkräften vor. So informiert die Beratungsstelle
„Radikalisierung“ auf einschlägigen (Fach-)Messen über ihr bundesweites
Beratungsangebot und -netzwerk, unter anderem auf der Didacta, Deutschlands größter
Bildungsmesse. Sie bietet zudem Ratsuchenden bei
Radikalisierungsverdachtsfällen eine vertiefte telefonische Erstberatung und vermittelt sie bei Bedarf an
Hilfs- und Unterstützungsangebote vor Ort. Auf ihrer Homepage stellt die
Beratungsstelle eine umfangreiche, auf diese Zielgruppe zugeschnittene
Informations- und Materialsammlung zur Verfügung.
Auch das Projekt „Infodienst Radikalisierungsprävention – Herausforderung
Islamismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung ist ein Online-
Informationsdienst im Phänomenbereich Islamismus, Radikalisierung und Prävention.
Der Infodienst beinhaltet unter anderem eine Datenbank, in der mehr als 120
Beratungsmöglichkeiten und Präventionsprojekte aus ganz Deutschland
verzeichnet sind. Die Angebote orientieren sich speziell an den Bedarfen der
unterschiedlichen Zielgruppen des Infodienstes. Diese kommen z. B. aus den
Bereichen Schule, Kinder- und Jugendschutz, politische Bildung, Beratungs-
und Ausstiegsarbeit, Verwaltungen, Sicherheitsbehörden und Justiz,
Wissenschaft etc. Unter den gelisteten Angeboten gibt es Hotlines, wo Angehörige Rat
finden, aber auch Beratungs- und (Weiter-)Bildungsangebote.
Das BMBFSFJ setzt mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ das
inhaltlich umfassendste Präventionsprogramm des Bundes um. Hauptzielgruppen
des Bundesprogramms sind Kinder und Jugendliche, Bezugspersonen in ihrem
sozialen Umfeld, pädagogische Fachkräfte sowie Multiplikatoren in der
Kinder- und Jugendhilfe. Extremismusprävention ist ein wichtiger Bestandteil und
wird im Rahmen des Bundesprogramms auf allen Ebenen des Staates und über
alle Programmbereiche hinweg gefördert. Dazu gehört u. a. die Förderung von
Beratungsmaßnahmen zur Mobilen Beratung und Ausstiegs- und
Distanzierungsberatung über die Landes-Demokratiezentren.
Darüber hinaus können Schulen und pädagogische Fachkräfte die
verschiedenen Beratungsangebote der Länder in Anspruch nehmen.
11. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ggf. entwickelt oder gefördert, die
sich ausdrücklich auf Deradikalisierungsprozesse in digitalen Räumen
beziehen, und welche Erkenntnisse liegen über die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen vor?
Um die Präsenz von Tertiärpräventionsangeboten im digitalen Raum zu
stärken, fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen.
So fördert BMI über das KID (BAMF) seit 2023 das Projekt streetwork@
online des Trägers AVP e. V. Das Projekt hat zum Ziel, einer islamistisch
begründeten Radikalisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
einschlägigen sozialen Netzwerken mithilfe von aufsuchender digitaler Sozialarbeit
entgegenzuwirken. Das Projekt wird durch das Thomasius Research Institute on
Political Extremism wissenschaftlich begleitet.
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bzw. vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderte
Verbundforschungsvorhaben „deras_on“ (Laufzeit 1. Januar 2023 bis
31. März 2026) hat zum Ziel, Deradikalisierung im digitalen Raum durch
Online-Ansprachen im Themenfeld Rechtsextremismus/Antisemitismus zu
erproben. Da das Vorhaben und der erwartete Erkenntnisgewinn aufgrund des
schnell wandelnden digitalen Raumes in einem Forschungsbereich mit
explorativen Erkenntnissen liegen, ist eine Wirkungsforschung nicht Teil der
Aufgabenbeschreibung und Förderung.
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden derzeit Projekte
gefördert, die im Rahmen ihrer Arbeit auch über mögliche Gefahren im digitalen
Raum aufklären, Medienkompetenz fördern und für einen resilienten Umgang
im digitalen Raum sensibilisieren. Alle Projekte von „Demokratie leben!“
einschließlich Projektbeschreibungen sind einsehbar unter www.demokratie-lebe
n.de/dl/projektpraxis/projekte-finden.
Seitens der Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus des
Bundeskriminalamts wurden in den letzten Jahren zwei Projekte umgesetzt, die sich mit der
Medienkritikfähigkeit von Jugendlichen befassen:
• Im Rahmen des EU-Projekts CONTRA – Förderung kritischer
Medienkompetenz zur Prävention der Effekte rechtsextremistischer und islamistischer
Propaganda im Internet – wurden in der Vergangenheit unter anderem
Konzepte und Materialien für den Schulunterricht entwickelt, die Lehrkräften
praxisnahe Werkzeuge für die Präventionsarbeit gegen extremistische
Propaganda im Internet bieten. Die Unterrichtsmaterialien, einschließlich
Multimedia-Inhalten, sind in dem Dokument „Extremismus im Internet – Drei
Lernarrangements zur Förderung von Medienkritikfähigkeit im Umgang mit
Internetpropaganda in der Schule“ zusammengefasst und hier abrufbar:
www.project-contra.org/Contra/DE/Handreichung/handreichung_nod
e.html.
• Im Rahmen des Projektes KIP (Kontrolle Internetpropaganda) wurde 2023
die Handreichung „Fake News! Ich lass mich nicht täuschen! Eine evaluativ
begleitete Workshopreihe zur Förderung politischer Bildung und kritischer
Medienkompetenz im Umgang mit Propaganda, Fake News und
Verschwörungserzählungen“ fertiggestellt, abrufbar hier: www.bka.de/DE/UnsereAuf
gaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/TerrorismusExtremis
mus/Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html. Diese beinhaltet
u. a. evaluierte Maßnahmen für den praxisbezogenen Einsatz
kriminalpräventiver Instrumente in der Bildungsarbeit mit vulnerablen
(radikalisierungsgefährdeten) Gruppen im Justizvollzug und dem außerschulischen
Bereich. Die publikationsfertigen Maßnahmen fußen auf (mehrjähriger)
interdisziplinärer Expertise und Zusammenarbeit aus Praxis und angewandter
Forschung.
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die ggf. bestehenden
Programme digitale Radikalisierungsdynamiken systematisch
berücksichtigen, und welche Forschungslücken sieht sie hierbei gegenwärtig?
Die Bundesregierung hat das KID des BAMF beauftragt, den systematisierten
bundesweiten Erfahrungs- und Informationsaustausch der deutschen
Präventionslandschaft zu koordinieren. Dabei stehen aktuelle Trends und
Entwicklungen des Phänomenbereichs – wie etwa Herausforderungen im Umgang mit
digitalen Radikalisierungsdynamiken – ebenso im Fokus wie auch Maßnahmen
und Handlungsansätze zur Bekämpfung von islamistischer Radikalisierung.
Durch die Ausrichtung regelmäßiger Austauschformate, u. a. auch auf EU-
Ebene, kann die Zusammenführung der bestehenden Erkenntnisse und
Fachexpertisen gewährleistet werden. Hinsichtlich Erkenntnisse der Forschung wird
auf zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen verwiesen, welche auf der
Webseite des BAMF öffentlich zugänglich zur Verfügung stehen.
Weiterhin fördert die Bundesregierung durch das BMFTR, das BMI sowie das
BMBFSFJ das Verbundprojekt „Monitoringsystem und Transferplattform
Radikalisierung“ (MOTRA). MOTRA verfolgt die Ziele, ein
phänomenübergreifendes Radikalisierungsmonitoring zu etablieren und eine Transferplattform zur
systematischen Vermittlung von Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung
in Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis bereitzustellen.
Ein Kernmodul von MOTRA stellt das kontinuierliche Monitoring radikaler
und extremistischer Online-Kommunikation auf Plattformen sozialer Medien
durch den Verbundpartner Ludwig-Maximilians-Universität München dar. Die
dabei gewonnen Erkenntnisse zur Rolle digitaler Räume im
Radikalisierungsprozess fließen systematisch in das MOTRA-Radikalisierungsmonitoring ein
und werden über die Formate der MOTRA-Transferplattform zielgerichtet an
relevante Akteure der Präventionslandschaft vermittelt.
Im Rahmen dieses Monitorings wird ein weiterer Forschungsbedarf unter
anderem in den Wechselwirkungen von Online-offline-Verhalten, in der
Untersuchung kausaler Effekte in Online-Radikalisierungsverläufen durch
längsschnittlich angelegte Panel-Studien sowie in der Erforschung visueller Inhalte,
spezifischer technischer Design-Features (Affordanzen) und
Gruppendynamiken in der Online-Kommunikation gesehen.
Daneben veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig
Förderbekanntmachungen für Projekte und Forschungsvorhaben, die Raum bieten, digitale
Radikalisierungsdynamiken zu erforschen bzw. in der Projektidee zu
berücksichtigen.
Das BMFTR fördert Forschungsvorhaben im Bereich der
Extremismusforschung, darunter insbesondere Vorhaben zu Islamismus, Antisemitismus,
Rechtsextremismus und Rassismus. Das Thema „Soziale Medien und digitaler
Raum“ wird beispielsweise in der Bekanntmachung „Ursachen und Dynamiken
des aktuellen Antisemitismus“ (Bundesanzeiger vom 16. Dezember 2024)
explizit als möglicher Forschungsgegenstand ausgewiesen. Gleiches gilt für die
Bekanntmachung „Islamismus: Auswirkungen, Gegenstrategien und
Präventionsmaßnahmen“ (Bundesanzeiger vom 7. April 2025). Auch im Rahmen dieser
Ausschreibung ist es möglich, z. B. Radikalisierungsprozesse und -dynamiken
(online/offline) in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu erforschen.
Gegenwärtige Forschungslücken ergeben sich aus dem skizzierten „Gegenstand
der Forschung“ der jeweiligen Ausschreibung. Die Bekanntmachungen des
BMFTR regen die Forschung zu bestimmten Fragestellungen an. Die finale
Projektauswahl und damit Themensetzung erfolgt in wissenschaftsgeleiteten
Auswahlverfahren.
Auch im Zuge der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Ursachen, Mustern,
Themen und Methoden politischer Radikalisierung berücksichtigt werden. Dazu
werden neue staatliche und nichtstaatliche Partner (insbesondere aus der
Wissenschaft) einbezogen. Neben den bisherigen Phänomenen sollen gezielt die
Radikalisierungsprävention im Netz sowie die Arbeit gegen Antisemitismus
und islamistischen Extremismus verstärkt gefördert werden.
Mit der Förderung von Modellprojekten durch das BMI wird allen Trägern der
politischen Bildung die Möglichkeit gegeben, neue Wege zu erproben. Ein
Beispiel ist die Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ zur Stärkung und
Weiterentwicklung digitaler Partizipation und zur Bekämpfung und Prävention
von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
In der ersten Förderausschreibung „Demokratie im Netz“ wurden bereits
zwischen 2021 und 2024 insgesamt 20 Projekte der digitalen politischen Bildung
gefördert. Die Förderung ermöglichte den Trägern den Ausbau von
Kompetenzen in der Umsetzung digitaler Bildungsformate (u. a. technische Konzeption
und Umsetzung, Zielgruppenerreichung) und ihrer Evaluation und
Wirkungsmessung. Umgesetzt wurden diverse Formate von Social-Media-Kanälen über
Smart-Speaker-Hörspiele und Online-Qualifizierungen bis hin zur Ausbildung
von Mikro-Influencer. Im Rahmen der Förderausschreibung „Demokratie im
Netz 2.0“ werden zwischen Dezember 2025 und November 2027 weitere
Projekte der digitalen politischen Bildung gefördert. Die Projekte werden durch ein
wissenschaftliches Begleitprogramm in der zielgruppenspezifischen
Projektplanung, der Durchführung der Projektarbeit und der Evaluation der eigenen
Maßnahmen unterstützt.
Ferner beauftragte das BMI im Oktober 2024 die Task Force
Islamismusprävention mit der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Hierzu wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Die Handlungsempfehlungen enthalten auch Forderungen im Bereich
Onlineradikalisierung und -prävention, einige betreffen konkrete Projektideen, wie zum
Beispiel zur Stärkung von Medienkompetenz verschiedener Zielgruppen oder
zum Einsatz strategischer Kommunikation im Netz. Hierzu wird im BMI
gerade eruiert, inwiefern diese als Modellprojekte umgesetzt werden können.
13. Welche bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für
Deradikalisierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 entwickelt oder
aktualisiert, und wie erfolgt deren Anwendung in der Praxis?
Das KID des BAMF unterstützt als zentrale Schnittstelle zwischen staatlicher
und zivilgesellschaftlicher Deradikalisierungsarbeit die Etablierung und
Weiterentwicklung von Rahmenbedingungen und Standards der Distanzierungs- und
Deradikalisierungsarbeit mit zivilgesellschaftlichen und staatlichen
Präventionsakteuren aus Bundes- und Landesebene.
Überdies wurde 2021 die zweite, erweiterte Auflage der Handreichung zu
Standards in der Beratung des sozialen Umfelds (mutmaßlich) islamistisch
radikalisierter Personen veröffentlicht. Die Handreichung liefert einen
anwendungsbezogenen und praxisnahen Überblick über die Beratungsstandards im
bundesweiten Beratungsstellen-Netzwerk des BAMF und ist öffentlich zugänglich auf
der Webseite des Bundesamtes.
14. Welche Verfahren nutzt die Bundesregierung zur regelmäßigen
Qualitätsprüfung bei zivilgesellschaftlichen Trägern, die Deradikalisierungs- oder
Distanzierungsarbeit durchführen, und wie häufig wurden entsprechende
Prüfungen in den letzten fünf Jahren vorgenommen?
Die Vorgaben zur Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Bundesregierung
ergeben sich jeweils aus den Förderrichtlinien.
15. Welche rechtlichen Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, wenn
entschieden werden muss, ob ein zivilgesellschaftlicher Träger wegen
fachlicher Mängel oder wegen Hinweisen auf extremistische Strukturen
von einer Förderung ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen wird?
Der Ausschluss von der Förderung und die Beauflagung sind
Einzelfallentscheidungen. Generalisierte Aussagen können im Sinne der Fragestellung nicht
gemacht werden.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die
Nachhaltigkeit der Distanzierung in Fällen vor, in denen im Rahmen
bundesgeförderter Maßnahmen eine Deradikalisierung eingeleitet oder begleitet
wurde, und wie werden diese Erkenntnisse dokumentiert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.
Eine Wirkungskontrolle wird in ihrer Wirksamkeit durch den Umstand
begrenzt, dass ein Ausstiegsprozess in der Regel Schwankungen unterliegt und
nur selten linear oder idealtypisch verläuft. So handelt es sich bei der
abschließenden Einschätzung der Person und ihres „Ausstiegserfolges“ durch die
Ausstiegsbegleitung immer um eine temporäre Bewertung und darauf aufbauend
um ein prognostiziertes zukünftiges Verhalten. Nicht abschließend bewertbar
sind beispielsweise individuelle Lebensumstände der ausstiegswilligen Person
in der Zukunft, die gegebenenfalls einen „Rückfall“ in alte, extremistische
Verhaltensmuster zur Folge haben könnten. Ein Rückgriff auf verschiedene
Indikatoren in der Bewertung des „Ausstiegserfolges“ kann daher hilfsweise erfolgen,
wodurch das individuelle Dunkelfeld der ausstiegswilligen Person bestmöglich
eingegrenzt und die unter den genannten Umständen bestmögliche Prognose
für die Nachhaltigkeit des „Ausstiegserfolges“ getroffen werden kann.
Dokumentationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht einzelfallbezogen vor. Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung werden im Rahmen projektbezogener Berichte und
wissenschaftlicher Analysen aufbereitet und finden sich für Maßnahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in den Schwerpunktberichten der
wissenschaftlichen Begleitung und den Abschlussberichten der
Programmevaluation, die über die Programmwebsite öffentlich zugänglich sind.
17. Welche Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung aus
Evaluationen seit 2020 abgeleitet, um Rückfällen vorzubeugen, Abbrüche zu
verringern und Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen, und wie
beabsichtigt sie, diese Empfehlungen in bestehende Programme zu integrieren?
Es wird zu den Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.
Das durch die Bundesregierung geförderte Verbundprojekt MOTRA (siehe
Antwort zu Frage 12) betreibt eine Transferplattform zur evidenzbasierten
Vermittlung von Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung in die Bereiche
Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis. Über Formate dieser
Transferplattform – insbesondere die jährliche Konferenz „motra-k“ – werden die im
Rahmen von MOTRA sowie im Forschungsfeld insgesamt gewonnenen
Erkenntnisse zielgerichtet an relevante Akteure der Präventionslandschaft
vermittelt, um den Informationsfluss für eine evidenzbasierte Ausgestaltung der
Extremismusprävention bereitzustellen.
Das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus „WendePUNKT“ des
Bundesamtes für Verfassungsschutz integriert fortlaufend (inhaltlich wie auch
strukturell) aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die Ausstiegsbegleitung, um
nachhaltige Ausstiegsbiografien zu befördern.
Die Berichte zur Evaluation der einzelnen Programmbereiche im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finden sich auf der Programmwebseite. Darin
enthaltene Empfehlungen werden im Rahmen der Steuerung und
Weiterentwicklung des Programms regelmäßig berücksichtigt.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen Bund
und Ländern bei Fällen jugendbezogener oder schulischer
Radikalisierung, insbesondere in Bezug auf Meldewege, Handlungssicherheit von
Lehrkräften und Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und
Sicherheitsbehörden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Der Bund unterstützt und vernetzt vor allem über das BAMF die mit der
Steuerung und Umsetzung der Maßnahmen befassten Stellen in Behörden der Länder
und Zivilgesellschaft.
Daneben gibt es weitere Angebote im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
zur Unterstützung der Arbeit pädagogischer Fachkräfte.
Zu in Zuständigkeit der Länder liegenden Bereichen kann die Bundesregierung
darüber hinaus keine Auskunft erteilen.
19. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., die
Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle der bestehenden Programme zu
verbessern, ohne die Verwaltung mit unverhältnismäßigen zusätzlichen
Prüfoder Dokumentationspflichten zu belasten?
Durch einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch und die
Abstimmung von Maßnahmen und Methodiken der Präventions- und
Deradikalisierungsarbeit steht die stetige Weiterentwicklung der Facharbeit und damit die
Qualitätssicherung bei den staatlichen Programmen im Fokus.
Um die Extremismusprävention auch im tertiärpräventiven Bereich stetig
weiter zu professionalisieren, ermöglicht die Bundesregierung beispielsweise im
Rahmen von Förderaufrufen den Projektträgern mehr Flexibilität in der
Wirkungsmessung im Sinne zielgerichteterer Evaluationsdesigns.
Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, wird das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickelt und unabhängig
evaluiert. Die Bundesregierung ist stetig bestrebt, die Qualitätssicherung und
Wirkungskontrolle auf einem hohen Niveau entsprechend der wissenschaftlichen
Standards zu halten. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird bereits
seit Beginn der Förderperiode ziel- und wirkungsorientiert evaluiert, sowohl
das Gesamtprogramm als auch die Programmbereiche. In der aktuell dritten
Förderperiode werden bisher bei 25 Prozent der Projekte Wirkungsanalysen
durchgeführt. Dieser Anteil der Wirkungsanalysen soll ab 2026 erhöht werden.
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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