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Schriftliche Frage 36 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welches Fazit zieht die Bundesregierung mit Blick auf im Jahr 2025 bisher durchgeführte Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen, und werd…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 36 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welches Fazit zieht die Bundesregierung mit Blick auf im Jahr 2025 bisher durchgeführte Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen, und werd… Frage 36 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Welches Fazit zieht die Bundesregierung mit Blick auf im Jahr 2025 bisher durchgeführte Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen, und werden die bisherigen Bemühungen in diesem Bereich im kommenden Jahr verstärkt werden, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen (Bild – www.bild.de/politik/inland/asyl-zahlen-belegen-b ittere-wahrheit-ueber-das-abschiebe-versagen-692 45a5d637be5004f6da8ff, abgerufen am 26. November 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. Dezember 2025: Die Zahl der in den ersten zehn Monaten des Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum erfolgten Abschiebungen ist von 16.556 auf 19.538 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 18 Prozent. In den letzten Jahren sind bereits zahlreiche gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Vollzuges von Rückführungen vorgenommen worden. Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, dass die Bundesregierung weitere umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten soll, um die Zahl der Rückführungen zu steigern. Ausdrücklich vorgesehen sind dabei Rechtsänderungen im Bereich des Rückführungsvollzugs, hier insbesondere die Einführung eines dauerhaften Ausreisearrests für schwere Straftäter und Gefährden. Darüber hinaus wurde eine Haftantragsbefugnis der Bundespolizei in einem zusätzlichen (Änderungs-)Artikel in den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolModG) aufgenommen, um das Aufenthaltsgesetz entsprechend anzupassen. Dieser Entwurf wurde am 8. Oktober 2025 im Bundeskabinett beschlossen. Im Übrigen wird auf die laufenden Verhandlungen zu einer Rückkehrverordnung verwiesen, die bis zum Ende der dänischen Ratspräsidentschaft zu einer Allgemeinen Ausrichtung im Rat geführt werden sollen. Auch diese legt den Fokus auf die Pflichten der vollziehbar ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag einen verstärkten Abschluss von weiteren Migrationsabkommen vor, um die Rücknahmebereitschaft der Herkunftsstaaten sicherzustellen. Die Zahl der Migrations- und Rückführungsabkommen mit den relevanten Herkunftsstaaten soll fortlaufend erweitert und bestehende Abkommen umgesetzt werden. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass für Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung, das heißt auch für die Vornahme von Rückführungen, nach dem Grundsatz der föderalen Aufgabenteilung grundsätzlich die Länder in eigener Zuständigkeit verantwortlich sind. Der Bund unterstützt die Länder dabei in vielfältiger Weise. So unterstützt er bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige und wird diese Unterstützung dem Bedarf der Länder entsprechend weiter ausbauen. Für die priorisierte Rückführung von ausländischen Personen mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Straftätern sowie Ausländern, die eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unterstützt das Bundesministerium des Innern in den entsprechenden Bund-/ Länderkooperationsplattformen die Länder bei der Rückführung solcher Einzelfälle. Hier kann insbesondere auf die bestehenden Strukturen im Gemeinsamen Terrorismus- und Abwehrzentrum (GTAZ) und im Zentrum zur Unterstützung der Rückführung (ZUR) hingewiesen werden. Die Bundespolizei hat 2.200 ausgebildete sogenannte „Personenbegleiter Luft“. Zudem arbeiten täglich mehrere Beamtinnen und Beamte in den Rückführungsdiensten der Flughafendienststellen an der Umsetzung der Abschiebung. Auch im Bundespolizeipräsidium ist ein Referat nur mit Rückführungsaufgaben und der Koordination von übergreifenden Rückführungsmaßnahmen betraut.

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