Frage von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher zivilrechtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen Plattformen wie Temu und Shein wirksam durchsetzen können, und, wenn ja, welche?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, auch im Onlinehandel mit außereuropäischen Plattformen Verbraucher zu schützen sowie fairen Wettbewerb sicherzustellen. Um die gesamteuropäischen Herausforderungen im Onlinehandel bei Anbietern aus Drittstaaten zu bewältigen, hat die Bundesregierung einen Aktionsplan E-Commerce mit konkreten Maßnahmen erarbeitet.
Was Ansprüche gegen die Plattformen selber betrifft, so schließen Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet ihre Verträge, in der Regel Kaufverträge, allerdings nicht mit den Plattformen selbst ab, sondern mit den Unternehmen, die auf diesen Plattformen anbieten. Zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen die Plattformen stehen ihnen daher nicht zu. Im Übrigen gilt für die Plattformen nach dem Digital Services Act ein Haftungsprivileg.
Um die Durchsetzungsmöglichkeiten für die Verbraucher zu verbessern, setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans gegenüber der EU-Kommission unter anderem dafür ein, dass die verantwortlichen Wirtschaftsakteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union verpflichtet werden, ihre Erreichbarkeit sicherzustellen und einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
Relationen
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