Schriftliche Frage 6 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unternimmt die Bundesregierung Schritte auf nationaler und europäischer Ebene, um zu verhindern, dass der sich zuspitzende Zollstreit zwisch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 6 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unternimmt die Bundesregierung Schritte auf nationaler und europäischer Ebene, um zu verhindern, dass der sich zuspitzende Zollstreit zwisch…
Frage 6 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Unternimmt die Bundesregierung Schritte auf nationaler und europäischer Ebene, um zu verhindern, dass der sich zuspitzende Zollstreit zwischen den USA und China dazu führt, dass Plattformen wie SHEIN und Temu den deutschen und europäischen Markt mit einem Überangebot an Waren überschwemmen, und wenn ja, welche (bitte nach wesentlichen Organisationseinheiten der Bundesregierung und den ihr unterstellten Behörden aufschlüsseln), und hat die Bundesregierung Kenntnisse über Beschwerden, z. B. von europäischen oder deutschen Verbraucherschutzorganisationen im Zusammenhang mit Online- Plattformen wie SHEIN und Temu, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 29. April 2025:
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission beobachten fortlaufend und eng Veränderungen der Handelsströme zwischen der EU und Drittstaaten und agieren entsprechend. So hat die Bundesregierung angesichts der steigenden Zahl an Importen aus Drittstaaten bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um Produktsicherheit und Rechtskonformität der in der EU angebotenen Waren und damit einen fairen Wettbewerb im Onlinehandel zu fördern. Mit dem am 29. Januar 2025 verabschiedeten Aktionsplan E-Commerce verfolgt sie das Ziel, die Einhaltung geltender nationaler und europäischer Vorschriften insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Verbraucherschutz sowie Umweltstandards auch bei Anbietern aus Drittstaaten konsequent durchzusetzen. Ein zentrales Element ist die Stärkung der Marktüberwachung. So intensiviert die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungs- und Zollbehörden, um durch gezielte, risikobasierte Kontrollen – insbesondere bei Onlinehandelsplattformen aus Drittstaaten – die Einhaltung von Produktsicherheitsund Verbraucherschutzvorschriften stärker zu prüfen. Darüber hinaus ist die konsequente Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) durch die Europäische Kommission ein wichtiger Hebel. Dieser verpflichtet Onlinehandelsplattformen – darunter auch Temu und SHEIN – unter anderem dazu, die Angebote rechtswidriger Produkte zeitnah vom Online- Marktplatz zu entfernen, Informationen über Hersteller bereitzustellen und effektive Risikomanagementsysteme für besonders relevante Gefährdungsbereiche wie Produktsicherheit und Verbraucherschutz zu etablieren. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission dabei, diese Vorschriften konsequent durchzusetzen und den Marktüberwachungsbehörden Informationen über nicht rechtskonforme Produkte samt Händlerdaten bereitzustellen, damit diese Produkte vom Markt genommen werden können. Darüber hinaus sieht der Aktionsplan der Bundesregierung zu E-Commerce eine Prüfung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen vor sowie eine Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern, unter anderem durch die Einführung Digitaler Produktpässe. Die Zollverwaltung wird ihre gesetzlichen Aufgaben zur Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften fortführen. Dies umfasst die Prüfung und Kontrolle von Warenlieferungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen. Die Maßnahmen tragen dazu bei, den Vertrieb nicht rechtskonformer Produkte über Onlinehandelsplattformen einzudämmen. Tragfähige Schätzungen zur Importentwicklung sind aufgrund der handels- und währungspolitischen Dynamik sowie der Offenheit betroffener Warengruppen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die der Bundesregierung vorliegenden Beschwerden von deutschen und europäischen Verbraucherorganisationen zu Temu und SHEIN beziehen sich auf einen Zeitraum vor der Einführung zusätzlicher US- Einfuhrzölle und betreffen u. a. manipulative Designs („Dark Patterns“), komplizierte Beschwerdewege und versteckte Kontaktangaben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hat u. a. die Plattformen Temu und SHEIN wegen einer Reihe von Verstößen erfolgreich abgemahnt und so umfassende Unterlassungserklärungen erwirkt. Auch im Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung werden von den Verbraucherorganisationen genannte Punkte aufgegriffen.
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