Frage von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland vor möglichen Risiken durch Onlineplattformen wie Shein oder Temu insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit und Durchsetzung von Verbraucherrechten zu schützen, und sollen Zollkontrollen verstärkt werden, um sicherzustellen, dass eingeführte Produkte Sicherheits- und Verbraucherschutzvorschriften entsprechen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff:
Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Sicherheit und Rechtskonformität von Produkten im Onlinehandel verlassen können und dass faire Wettbewerbsbedingungen mit rechtstreuen Anbietern hergestellt werden. Daher geht sie die Risiken, die vom Vertrieb nicht konformer Produkte über E-Commerce-Plattformen ausgehen, mit hoher Priorität an.
Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung einen Aktionsplan zu E-Commerce veröffentlicht, mit dem Ziel, fairen Wettbewerb im Onlinehandel sicherzustellen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Insbesondere sollen Vollzugsdefizite adressiert und bestehende Vorschriften auch gegenüber Händlern und E-Commerce-Plattformen aus Drittstaaten konsequenter durchgesetzt werden.
Die Schwerpunkte des Aktionsplans betreffen unter anderem die Stärkung der Marktüberwachung und Zollkontrollen sowie die konsequente Durchsetzung der Pflichten von E-Commerce-Plattformen (unter anderem des Digital Services Act). Um die zügige Umsetzung sicherzustellen, erstellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) derzeit einen Fahrplan mit konkreten Maßnahmen, unterstützt durch die ressortübergreifende Task Force E-Commerce. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der EU und den Bundesländern.
Insbesondere setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere Zusammenarbeit von Marktüberwachung und Zollbehörden sowie für erweiterte Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden im Onlinehandel ein. Derzeit führt das BMWE gemeinsam mit zwei Bundesländern einen Praxischeck durch, um die in Zuständigkeit der Bundesländer liegende Marktüberwachung im Onlinehandel zu stärken und effizienter zu gestalten. Zudem dringt die Bundesregierung auf EU-Ebene auf eine zügige Zollreform. In diesem Rahmen soll unter anderem die 150-Euro-Zollfreigrenze aufgehoben werden, und Plattformen sollen als fiktive Einführer mehr Verantwortung bei den Zollprozessen übernehmen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer EU-weiten „E-Commerce Handling Fee“, um die aufgrund der großen Zunahme der direkten Paketsendungen aus Drittstaaten stark gestiegenen Kosten für die Zollabfertigung abzudecken.
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