Frage von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Will die Bundesregierung – trotz nachgewiesener Mehrkosten von mindestens 77 Millionen Euro, schlechterer Gesundheitsversorgung, dem Wegfall der Arbeitsförderung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem nachweisbaren Erfolg des „Jobturbo“ – weiterhin am rückwirkenden Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. April 2025 festhalten?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Die Bundesregierung zieht nicht in Erwägung, von der Umsetzung des Gesetzgebungsverfahren abzusehen. Der Rechtskreiswechsel ist ein im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbartes Vorhaben. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Vorhabens zeitnah vorzulegen.
Relationen
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