Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Teil von Protokoll der 36. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2487)
Erhalten Menschen in Grundsicherung finanzielle Unterstützung, um Anteile der Checkliste des Ratgebers „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ beschaffen zu können, und, wenn ja, welche und in welcher Höhe, und, wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung den in Kauf genommenen Mangel an Schutz (www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese:
Der monatliche Regelbedarf in den sozialen Mindestsicherungssystemen deckt den Bedarf, der zur Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums zwingend erforderlich ist. Dieses umfasst unter anderem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Bei den entsprechenden Ausgaben wird nicht danach unterschieden, ob die Gegenstände und Nahrungsmittel zum unmittelbaren Verbrauch oder zur Vorsorge bzw. Vorratshaltung und damit zum späteren Verbrauch erworben werden.
Das durch den monatlichen Regelbedarf gewährte Budget macht es für die Leistungsberechtigten erforderlich, eigenverantwortlich mit den verfügbaren Mitteln zu haushalten und Entscheidungen über dessen Verwendung zu treffen. Sofern leistungsberechtigte Personen etwaige Vorsorgemaßnahmen finanzieren oder einen persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln oder weiteren Verbrauchsgütern für den zukünftigen Verbrauch anlegen wollen, müssen sie, ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren.
Relationen
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