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Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)

dip / rede 20.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Cansin Köktürk (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf vor dem Hintergrund, dass Menschen mit geringem Einkommen oder Bürgergeldbeziehende oft gezwungen sind, auf billige, ungesunde Ernährung auszuweichen, obwohl die gravierenden gesundheitlichen Folgen schlechter Ernährung bekannt sind, und, wenn ja, welchen, und plant die Bundesregierung konkrete Programme, damit Menschen mit geringem Einkommen, Bürgergeldbeziehende (bei deren Regelsätzen schon lange kritisiert wird, sie würden für eine gesunde Ernährung nicht ausreichen) und bald Menschen in der neuen Grundsicherung leichter Zugang zu gesunden, frischen Lebensmitteln erhalten, zum Beispiel durch kostenlose Schulessen, Sozialmärkte oder Zuschüsse, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese: Die Regelbedarfe in der Existenzsicherung stellen aufgrund ihrer statistisch basierten Ermittlung ein Spiegelbild der realen Lebensverhältnisse einkommensschwacher Haushalte in Deutschland dar. Aus den Verbrauchsausgaben, die in die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte für Ernährung eingehen, ist nicht erkennbar, welche Nahrungsmittel diese Haushalte kaufen und wie sie diese verwenden. Neben den genannten Zusammenhängen zeigen auch die in der Fragestellung enthaltenen Maßnahmen für eine bessere Ernährung auf, dass ein breiter Maßnahmenansatz erforderlich ist, der deutlich über den Kreis der existenzsichernde Leistungen beziehenden Personen hinausgeht und dabei nicht ausschließlich an monetären Kriterien orientiert ist. Für Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf Leistungen von Bildung und Teilhabe haben, werden, wenn sie an gemeinsamer Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen teilnehmen, die Aufwendungen übernommen. Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass alle Kinder mit Anspruch auf diese Leistung ein kostendeckendes Mittagessen erhalten sollen. Um die Beantragung der Leistung zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend als ersten Schritt einen Praxischeck durchgeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bringen sich auf Fachebene ein.

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