Schriftliche Frage 49 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2025 (bzw. zum aktuellen Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der Bun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 49 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2025 (bzw. zum aktuellen Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der Bun…
Frage 49 (Zada Salihović, Die Linke):
Wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2025 (bzw. zum aktuellen Stand) lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden waren nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt bzw. nicht berechtigt, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2025 (bzw. in den letzten sechs Monaten ab dem aktuellen Stand) erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach Bund und Sachsen differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 12. Dezember 2025:
Das Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, in welchen Fällen Geduldeten bzw. Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand. Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren im AZR 21.319 geduldete Personen mit einer Beschäftigungserlaubnis erfasst, davon 1.274 Personen aus Sachsen. 3.844 Personen erhielten die Beschäftigungserlaubnis ab dem 1. Mai 2025, davon 291 Personen aus Sachsen. Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren im AZR 2.168 geduldete Personen erfasst, bei denen eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt wurde, davon 72 Personen aus Sachsen. 416 Personen erhielten die Ablehnung ab dem 1. Mai 2025, davon 29 Personen aus Sachsen. Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren im AZR 28.269 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung mit einer Beschäftigungserlaubnis erfasst, davon 1.074 Personen aus Sachsen. 16.352 Personen erhielten die Beschäftigungserlaubnis ab dem 1. Mai 2025, davon 695 Personen aus Sachsen. Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren im AZR 1.807 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung erfasst, bei denen eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt wurde, davon 52 Personen aus Sachsen. 1.281 Personen erhielten die Ablehnung ab dem 1. Mai 2025, davon 39 Personen aus Sachsen. Die Daten enthalten sowohl von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnisse, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat, als auch Erlaubnisse zu zustimmungsfreien Beschäftigungen, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist. Entsprechende Angaben zum Stichtag 30. Juni 2025 können rückwirkend aus den Daten des AZR nicht ermittelt werden, da die erfragten Daten zur Beschäftigungszustimmung immer nur zum aktuellen Stichtag ausgewertet werden können.
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