Abschiebungen nach Gambia (Antwort zu Drs. 21/6743)
Text
Abschiebungen nach Gambia (Antwort zu Drs. 21/6743)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7132
21. Wahlperiode 13.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Agnes Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6743 –
Abschiebungen nach Gambia
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragestellenden haben vom Fall eines Abschiebegefangenen aus Gambia
erfahren, der sich bereits seit Oktober 2025 in Abschiebehaft befindet. Nach
sechs Monaten wurde seine Haft um weitere zwölf Monate verlängert.
Im Antrag auf Verlängerung der Abschiebehaft gab die zuständige Behörde
nach Auskunft des Rechtsanwalts, der den Betroffenen vertritt, gegenüber den
Fragestellenden an, dass nach einem Lagebericht des Bayerischen Landesamts
für Asyl und Rückführungen eine „direkte Rückführung“ nach Gambia
„lediglich per Linienflug“ möglich sei. In den letzten Monaten wurden mindestens
zwei geplante Sammelcharter nach Gambia abgesagt. Die Schriftliche Frage
24 auf Bundestagsdrucksache 21/4573 nach den konkreten Gründen für die
Absage eines Sammelcharters am 27. Januar 2026 hat die Bundesregierung
nicht offen beantwortet. Sie teilte lediglich mit, dass sie mit Gambia
fortlaufend im Austausch dazu sei, die „Rückkehrkooperation“ zu verbessern. Auch
ein für den 9. Juni 2026 geplanter Sammelcharter nach Gambia wurde nach
Darstellung der Website „Deportation Alarm“ abgesagt; hier sind die Gründe
ebenfalls unklar (https://de.deportationwatch.net/en/data/10a7ac18-d822-4e9c-
b92b-13d298d5159b).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie bekräftigt die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 24 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/4573
getätigte Aussage, mit Gambia fortlaufend zur Verbesserung der
Rückkehrkooperation im Austausch zu stehen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland nach Gambia
seit 2022 entwickelt (bitte hier und im Folgenden nach Jahren
differenziert darstellen)?
Seit dem Jahr 2022 stellen sich die Abschiebungen nach Gambia wie folgt dar.
Jahr Anzahl Personen
2022 154
2023 431
2024 205
2025 259
2026 (bis Mai) 65
2. Welche Bundesländer waren für diese Abschiebungen verantwortlich?
Die Verteilung der Länder kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Veranlassendes Land Jahr
2022 2023 2024 2025 2026
(bis Mai)
Baden-Württemberg 87 307 152 177 36
Bayern 33 75 26 41 12
Berlin 2 3 5 5 0
Bremen 0 1 0 0 1
Hamburg 1 5 1 0 0
Hessen 2 7 5 4 1
Mecklenburg-
Vorpommern
1 0 1 0 0
Niedersachsen 5 3 0 11 6
Nordrhein-Westfalen 5 9 1 5 3
Rheinland-Pfalz 0 4 0 2 1
Saarland 1 0 1 0 0
Sachsen 0 4 4 3 1
Sachsen-Anhalt 12 11 6 9 2
Schleswig-Holstein 0 1 0 1 0
Thüringen 1 0 1 0 0
Bundespolizei 4 1 2 1 2
Gesamt 154 431 205 259 65
3. Wie viele Menschen wurden seit 2022 per Linienflug, wie viele per
Sammelabschiebung nach Gambia abgeschoben (bitte bei den
Sammelabschiebungen zusätzlich folgende Daten: Startflughafen in Deutschland,
mögliche Zwischenstopps in EU- bzw. Drittstaaten, Zahl der
Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen, Kosten, Kostenübernahme
durch Frontex, angeben)?
Die nachfolgende Übersicht enthält die Rückführungen per Linienflug seit
2022.
Jahr Anzahl Personen
2022 80
2023 128
2024 133
Jahr Anzahl Personen
2025 109
2026 (einschl. Mai) 23
Der nachfolgenden Übersicht können die Sammelrückführungen nach Gambia
seit 2022 entnommen werden.
Jahr Abflughafen
Transitländer
Begleiter
Rückzuführende
Kosten
Fluggerät
Kostenübernahme Frontex
20
22
München Ohne 60 18 268.050 € Ja
Frankfurt
am Main
Ohne 56 16 98.050 € Ja
Frankfurt
am Main
Ohne 47 20 285.080 € Ja
München Ohne 72 20 316.225 € Ja
20
23
Frankfurt
am Main
Ohne 74 25 340.165 € Ja
Frankfurt
am Main
Ohne 71 23 299.455 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 80 23 280.080 € Ja
München ohne 99 30 289.080 € Ja
München ohne 79 22 289.080 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 65 21 382.330 € Ja
München ohne 85 23 299.080 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 58 17 370.110 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 83 28 300.080 € Ja
München ohne 80 30 212.580 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 66 19 261.080 € Ja
München ohne 71 17 295.110 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 68 25 261.080 € Ja
20
24
Frankfurt
am Main
ohne 80 30 193.780 € Ja
München ohne 57 18 166.880 € Ja
München ohne 87 24 181.080 € Ja
Jahr Abflughafen
Transitländer
Begleiter
Rückzuführende
Kosten
Fluggerät
Kostenübernahme Frontex
20
25
Frankfurt
am Main
Spanien 69 24 205.080 € Ja
München ohne 66 18 203.700 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 60 22 234.080 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 54 17 303.180 € Ja
Stuttgart ohne 73 23 321.080 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 56 19 313.730 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 24 6 313.730 € Ja
München ohne 31 7 197.100 € Ja
Stuttgart ohne 53 14 199.100 € Ja
20
26
(e
in
sc
hl
. M
ai
) Stuttgart Ghana,
Nigeria
79 2 (siehe
Erläuterungen
unten)
445.110 € Ja
München ohne 63 17 196.080 € Ja
Frankfurt
am Main
ohne 60 23 229.073 € Ja
Im Jahr 2026 erfolgte eine Sammelrückführung von Stuttgart nach Nigeria und
Ghana mit anschließender Linienrückführung von zwei gambischen
Staatsangehörigen von Accra/Ghana nach Banjul/Gambia.
4. Wie viele Frauen und Minderjährige waren unter den Abgeschobenen?
Der nachfolgenden Übersicht können die Rückführungen von Frauen und
Minderjährigen nach Gambia entnommen werden.
Jahr
2022 2023 2024 2025 2026
(einschl.
Mai)
Frauen 0 5 2 2 0
Minderjährige
0 9 0 2 0
5. Was waren die Gründe dafür, dass die für den 9. Juni 2026 geplante
Sammelabschiebung nach Gambia abgesagt wurde?
6. Gab es neben den für den 27. Januar 2026 bzw. 9. Juni 2026 geplanten
Sammelabschiebungen weitere geplante Sammelabschiebungen nach
Gambia, die vorab wieder abgesagt wurden, und wenn ja, wann, und aus
welchem Grund?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Jede Chartermaßnahme erfordert organisatorische und operative
Vorbereitungen, sodass sich oftmals erst kurzfristig entscheidet, ob eine geplante
Maßnahme durchgeführt werden kann. Dies gilt bei Charterrückführungen nach
Gambia in gleichem Maße wie bei Charterrückführungen in andere Herkunftsländer.
Zu zukünftigen Terminen für Sammelabschiebungen nimmt die
Bundesregierung keine Stellung.
7. Wie viele Abschiebungen nach Gambia sind seit 2022 nach Übergabe an
die Bundespolizei gescheitert, und was waren jeweils die Gründe dafür?
Die nachfolgende Übersicht enthält die „nach der Übergabe“ an die
Bundespolizei gescheiterten Rückführungen.
Scheiterungsgrund nach der Übergabe an die
Bundespolizei
Jahr
2022 2023 2024 2025 2026
(einschl.
Mai)
aktiver Widerstand 2 10 0 0 0
aus medizinischen Gründen 0 1 0 0 0
Beförderungsverweigerung
LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/Schiffskapitän
4 11 6 3 2
den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe 1 3 3 3 0
passiver Widerstand 12 11 5 2 2
Rechtsmittel 1 0 0 1 0
Scheitern während Transitaufenthalt 5 0 1 1 0
sonstige Gründe (Ausnahme) 2 0 0 0 0
Übernahmeverweigerung BPOL (Ausnahme) 4 10 0 0 0
Gesamt 31 46 15 10 4
8. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, ob
ausreisepflichtige gambische Staatsangehörige für eine Abschiebung per
Linienflug oder per Charterflug vorgesehen werden?
Die Entscheidung, ob Abschiebungen mit Linien- oder Charterflügen vollzogen
werden, treffen die für den Vollzug des Aufenthaltsrechtes zuständigen Länder.
9. Welche Kenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu,
wie lange es bis zur Abschiebung gambischer Staatsangehöriger dauert,
wenn die dafür notwendigen Papiere vorliegen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Art Warteliste, die nach
und nach abgearbeitet wird?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
11. Ist der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Lagebericht des
Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen, wonach direkte
Abschiebungen nach Gambia lediglich per Linienflug möglich seien, der
Bundesregierung bekannt?
Nein.
12. Ist diese Aussage nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend?
Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage ist eine Aussage im Sinne der
Fragestellung zutreffend.
13. Welche diesbezüglichen Absprachen gibt es mit der gambischen
Regierung?
Die Bundesregierung steht mit der gambischen Regierung zu sämtlichen
Fragen der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger im Austausch.
14. Wie viele Menschen mit gambischer Staatsbürgerschaft leben in
Deutschland, und welche Aufenthaltstitel haben sie (bitte nach
Bundesländern differenziert darstellen)?
Zum Stichtag 31. Mai 2026 waren gemäß Ausländerzentralregister (AZR)
16.527 Personen mit gambischer Staatsangehörigkeit in Deutschland aufhältig.
Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Gesamt
Niederlassungserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis
EU-
Aufenthaltsrechte
kein Aufenthaltstitel
(z. B. Duldung,
Aufenthaltsgestattung,
Ankunftsnachweis,
Antrag auf Titel
gestellt)
Baden-
Württemberg
8.252 693 4.120 94 3.345
Bayern 1.381 163 471 51 696
Berlin 861 171 450 31 209
Brandenburg 90 8 55 2 25
Bremen 1.008 205 487 19 297
Hamburg 672 114 137 4 417
Hessen 561 127 226 20 188
Mecklenburg-
Vorpommern
43 4 16 1 22
Niedersachsen 1.131 237 451 23 420
Nordrhein-
Westfalen
1.646 373 733 78 462
Rheinland-Pfalz 197 25 105 6 61
Saarland 13 4 7 0 2
Sachsen 145 16 73 7 49
Sachsen-Anhalt 284 4 62 1 217
Schleswig-
Holstein
186 33 77 3 73
Thüringen 57 6 32 0 19
Deutschland 16.527 2.183 7.502 340 6.502
15. Wie viele Menschen mit gambischer Staatsbürgerschaft sind in
Deutschland ausreisepflichtig mit oder ohne Duldung (bitte nach Bundesländern
differenziert darstellen)?
Insgesamt waren zum Stichtag 31. Mai 2026 gemäß AZR 2.211 Personen mit
gambischer Staatsangehörigkeit ausreisepflichtig. Davon waren 2.040 Personen
mit Duldung und 171 Personen ohne Duldung ausreisepflichtig. Die weiteren
Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Ausreisepflichtige Personen mit gambischer
Staatsangehörigkeit
Mit Duldung Ohne Duldung Insgesamt
Gesamt 2.040 171 2.211
Baden-Württemberg 1.152 60 1.212
Bayern 218 33 251
Berlin 57 8 65
Brandenburg 7 0 7
Bremen 198 0 198
Hamburg 21 36 57
Hessen 45 6 51
Mecklenburg-Vorpommern 9 1 10
Niedersachsen 126 8 134
Nordrhein-Westfalen 77 3 80
Rheinland-Pfalz 11 4 15
Saarland 1 0 1
Sachsen 11 1 12
Sachsen-Anhalt 88 11 99
Schleswig-Holstein 17 0 17
Thüringen 2 0 2
16. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele der
in Deutschland zum letzten verfügbaren Stand lebenden Geduldeten bzw.
Asylsuchenden aus Gambia berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine
Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies in den
Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 versagt (bitte getrennt nach
Bundesländern auflisten)?
Das AZR erfasst lediglich, in welchen Fällen Geduldeten bzw. Gestatteten eine
Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten
keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt
wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand.
Zum Stichtag 31. Mai 2026 lag bei 408 geduldeten Personen mit gambischer
Staatsangehörigkeit eine von der Ausländerbehörde erteilte
Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat.
73 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung
erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich
ist. In 19 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt.
Bei 108 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der
Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für
Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat. 15 Personen haben die Erlaubnis zu einer
zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der
Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist. Bei drei Personen wurde eine
Beschäftigungserlaubnis abgelehnt.
Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Aufhältige Personen mit Duldung
mit Erlaubnis/Versagung zur
Beschäftigung aus dem Jahr 2026
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 7 7 0
Baden-Württemberg 4 1 0
Bayern 1 3 0
Berlin 0 0 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 1 1 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 0 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 0 1 0
Nordrhein-Westfalen 0 0 0
Rheinland-Pfalz 0 1 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 1 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit
Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung
zur Beschäftigung aus dem Jahr 2026
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 23 3 1
Baden-Württemberg 8 2 0
Bayern 6 0 0
Berlin 1 1 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 1 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 1 0 0
Niedersachsen 5 0 1
Nordrhein-Westfalen 0 0 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 1 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit Duldung
mit Erlaubnis/Versagung zur
Beschäftigung aus dem Jahr 2025
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 48 16 7
Baden-Württemberg 25 8 2
Bayern 10 4 1
Berlin 1 1 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 7 1 2
Hamburg 0 0 0
Hessen 0 0 1
Aufhältige Personen mit Duldung
mit Erlaubnis/Versagung zur
Beschäftigung aus dem Jahr 2025
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Mecklenburg-Vorpommern 0 1 0
Niedersachsen 4 1 1
Nordrhein-Westfalen 0 0 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 0 0 0
Schleswig-Holstein 1 0 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit
Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung
zur Beschäftigung aus dem Jahr 2025
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 36 5 3
Baden-Württemberg 22 2 1
Bayern 3 1 0
Berlin 0 1 1
Brandenburg 0 0 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 3 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 1
Niedersachsen 5 0 0
Nordrhein-Westfalen 1 1 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 2 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit Duldung
mit Erlaubnis/Versagung zur
Beschäftigung aus dem Jahr 2024
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 41 8 2
Baden-Württemberg 16 5 1
Bayern 5 1 0
Berlin 1 0 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 4 0 0
Hamburg 1 0 0
Hessen 0 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 6 1 1
Nordrhein-Westfalen 4 1 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 1 0 0
Sachsen-Anhalt 1 0 0
Schleswig-Holstein 2 0 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit
Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung
zur Beschäftigung aus dem Jahr 2024
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 22 1 0
Baden-Württemberg 15 1 0
Bayern 2 0 0
Berlin 1 0 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 0 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 4 0 0
Nordrhein-Westfalen 0 0 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 0 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit Duldung
mit Erlaubnis/Versagung zur
Beschäftigung aus dem Jahr 2023
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 29 4 0
Baden-Württemberg 12 1 0
Bayern 2 1 0
Berlin 1 0 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 7 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 0 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 2 0 0
Nordrhein-Westfalen 2 1 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 1 0 0
Schleswig-Holstein 2 1 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit
Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung
zur Beschäftigung aus dem Jahr 2023
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 9 2 0
Baden-Württemberg 5 0 0
Bayern 0 1 0
Berlin 0 1 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 1 0 0
Hessen 0 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 3 0 0
Aufhältige Personen mit
Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung
zur Beschäftigung aus dem Jahr 2023
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Nordrhein-Westfalen 0 0 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 0 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit Duldung
mit Erlaubnis/Versagung zur
Beschäftigung aus dem Jahr 2022
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 27 5 1
Baden-Württemberg 17 4 0
Bayern 1 0 0
Berlin 1 0 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 2 0 0
Hamburg 0 0 1
Hessen 2 1 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 3 0 0
Nordrhein-Westfalen 0 0 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 1 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0
Thüringen 0 0 0
Aufhältige Personen mit
Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung
zur Beschäftigung aus dem Jahr 2022
Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung
abgelehnt
Gesamt 2 0 0
Baden-Württemberg 1 0 0
Bayern 0 0 0
Berlin 0 0 0
Brandenburg 0 0 0
Bremen 0 0 0
Hamburg 0 0 0
Hessen 1 0 0
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0
Niedersachsen 0 0 0
Nordrhein-Westfalen 0 0 0
Rheinland-Pfalz 0 0 0
Saarland 0 0 0
Sachsen 0 0 0
Sachsen-Anhalt 0 0 0
Schleswig-Holstein 0 0 0
Thüringen 0 0 0
17. Hat die gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung (PEB
Bund) seit 2022 Sammelanhörungen mit gambischen Vertreterinnen und
Vertretern durchgeführt, und wenn ja, welche (bitte mit Ort, Datum und
weiteren beteiligten deutschen Behörden auflisten)?
Seit 2023 hat die gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung
(PEB Bund) in Amtshilfe für die Länder sechs Sammelanhörungen mit
gambischen Vertreterinnen und Vertretern zur Feststellung der Identität mutmaßlich
gambischer Staatsangehöriger durchgeführt. Bis auf die Zentralen
Ausländerbehörden (ZABen) der Länder Brandenburg und Saarland haben alle ZABen der
Länder Personen für die Anhörungen gemeldet. Die Zeiträume und
Anhörungsorte können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden.
2023:
24.04.-05.05.2023 Karlsruhe (BW)
08.05.-12.05.2023 München (BY)
15.05.-19.05.2023 Oranienburg (BB)
2024:
01.07.2024-04.07.2024 München (BY)
16.09.2024 - 20.09.2024 München (BY)
23.09.2024 - 27.09.2024 Halle/Berlin (BE)
18.11.2024 - 22.11.2024 Karlsruhe (BW)
25.11.2024 - 29.11.2024 Karlsruhe (BW)
02.12.2024 - 06.12.2024 Karlsruhe (BW)
2025:
17.06. - 18.06.2025 Berlin, BE
19.06. - 20.06.2025 Halle (Saale), ST
23.06. - 27.06.2025 München, BY
2026:
21.04. - 22.04.2026 Berlin, BE
23.04. - 24.04.2026 Halle/Saale, ST
27.04. - 30.04.2026 München, BY
04.05. - 21.05.2026 Karlsruhe, BW
Im Jahr 2022 fanden keine Sammelanhörungen mit dem Herkunftsland Gambia
statt.
18. Wie viele mutmaßliche gambische Staatsangehörige wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 bei solchen Sammelanhörungen
angehört, bei wie vielen von ihnen wurde die gambische Staatsbürgerschaft
durch gambische Vertreterinnen und Vertreter bestätigt, und wie vielen
von ihnen wurden Reisepapiere ausgestellt, die eine Abschiebung
ermöglichen (bitte jeweils den Angaben der Antwort zu Frage 14 zuordnen)?
Seit 2023 wurden in den Sammelanhörungen insgesamt 1.077 Personen
angehört. Für 596 Personen wurde die gambische Staatsangehörigkeit festgestellt.
PEB Bund hat im Sinne der Fragestellung 161 Passersatzpapiere (PEP)
erhalten. Dabei ist zu beachten, dass PEB Bund nur dann für die Länder in
Amtshilfe tätig wird, wenn diese die Amtshilfe tatsächlich in Anspruch nehmen.
Baden-Württemberg hat die Ausstellung von PEP teilweise eigenständig
beantragt. Die Bundesregierung äußert sich insoweit nicht zum Vollzug des
Aufenthaltsrechts durch die hierfür zuständigen Landesbehörden im Land Baden-
Württemberg.
Alle Personen im Passersatzbeschaffungsprozess (inklusive Identifizierung)
sind zum Zeitpunkt der Identifizierung und Antragsstellung eines PEP
vollziehbar ausreisepflichtig gewesen. Dem AZR können für die 596 in den
Sammelanhörungen identifizierten Personen folgende aktuelle Aufenthaltsstatus
entnommen werden.
Anlaufbescheinigung ausgestellt 3
Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt 1
Aufenthaltsgestattung 2
Aufenthaltsgestattung erloschen 9
Bescheinigung über die Wirkung der Antragstellung (Fiktionsbescheinigung)
ausgestellt
9
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen
erteilt
4
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen erteilt 24
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG, weil konkrete Maßnahmen
zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen erteilt
2
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 1
AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)
erteilt
1
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender
Reisedokumente
63
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 4
Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit
ungeklärter Identität) erteilt
195
nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für
langjährig geduldete Ausländer)
2
nach § 16a Absatz 1 AufenthG (betriebliche Berufsausbildung Weiterbildung)
erteilt
5
nach § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) erteilt 1
nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbot) 1
nach § 25a Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten
Jugendlichen und jungen Volljährigen)
1
nach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger
Integration: integrierter Ausländer)
2
nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG (Familiennachzug zu
Deutschen: sorgeberechtigter Elternteil)
3
Gesamt 332
182 weitere Personen sind nicht mehr in Deutschland aufhältig, 80 nach
unbekannt verzogen, eine der Personen ist mittlerweile verstorben und für eine
weitere liegen keine Informationen mehr vor.
19. Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele derer, die in
den vergangenen Jahren bei solchen Anhörungen vorgeführt und als
gambische Staatsbürger identifiziert wurden, tatsächlich abgeschoben
wurden, und wenn ja, welche?
Laut den im AZR zur Verfügung stehenden Daten sind 88 Personen, die in
einer Sammelanhörung seit 2023 identifiziert wurden und für die der Bund ein
PEP beschafft hat, ausgereist. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse
vor, ob es sich dabei um eine freiwillige Ausreise oder eine Abschiebung im
Sinne der Fragestellung handelt. Der Vollzug des Aufenthaltsrechtes obliegt
den Ländern. Es steht den Ländern frei, Passersatzpapiere für positiv
identifizierte Personen eigenständig zu beantragen.
20. Wie schätzt die Bundesregierung die politische und menschenrechtliche
Situation in Gambia ein?
Seit 2016/2017 hat sich Gambia als demokratisch verfasste Republik
stabilisiert. Die Präsidentschaftswahlen 2021, die Parlamentswahlen 2022 und die
Kommunalwahlen 2023 verliefen friedlich und frei. Menschenrechte werden
von der Verfassung geschützt und nach hiesigen Erkenntnissen weitgehend
beachtet.
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ISSN 0722-8333
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