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Abschiebungen nach Gambia (Antwort zu Drs. 21/6743)

dip / drucksache 13.07.2026 · WP 21 · 21/7132 · Antwort · Original ↗

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Abschiebungen nach Gambia (Antwort zu Drs. 21/6743) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7132 21. Wahlperiode 13.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6743 – Abschiebungen nach Gambia V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragestellenden haben vom Fall eines Abschiebegefangenen aus Gambia erfahren, der sich bereits seit Oktober 2025 in Abschiebehaft befindet. Nach sechs Monaten wurde seine Haft um weitere zwölf Monate verlängert. Im Antrag auf Verlängerung der Abschiebehaft gab die zuständige Behörde nach Auskunft des Rechtsanwalts, der den Betroffenen vertritt, gegenüber den Fragestellenden an, dass nach einem Lagebericht des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen eine „direkte Rückführung“ nach Gambia „lediglich per Linienflug“ möglich sei. In den letzten Monaten wurden mindestens zwei geplante Sammelcharter nach Gambia abgesagt. Die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 21/4573 nach den konkreten Gründen für die Absage eines Sammelcharters am 27. Januar 2026 hat die Bundesregierung nicht offen beantwortet. Sie teilte lediglich mit, dass sie mit Gambia fortlaufend im Austausch dazu sei, die „Rückkehrkooperation“ zu verbessern. Auch ein für den 9. Juni 2026 geplanter Sammelcharter nach Gambia wurde nach Darstellung der Website „Deportation Alarm“ abgesagt; hier sind die Gründe ebenfalls unklar (https://de.deportationwatch.net/en/data/10a7ac18-d822-4e9c- b92b-13d298d5159b). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie bekräftigt die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/4573 getätigte Aussage, mit Gambia fortlaufend zur Verbesserung der Rückkehrkooperation im Austausch zu stehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie hat sich die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland nach Gambia seit 2022 entwickelt (bitte hier und im Folgenden nach Jahren differenziert darstellen)? Seit dem Jahr 2022 stellen sich die Abschiebungen nach Gambia wie folgt dar. Jahr Anzahl Personen 2022 154 2023 431 2024 205 2025 259 2026 (bis Mai) 65  2. Welche Bundesländer waren für diese Abschiebungen verantwortlich? Die Verteilung der Länder kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Veranlassendes Land Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 (bis Mai) Baden-Württemberg 87 307 152 177 36 Bayern 33 75 26 41 12 Berlin 2 3 5 5 0 Bremen 0 1 0 0 1 Hamburg 1 5 1 0 0 Hessen 2 7 5 4 1 Mecklenburg- Vorpommern 1 0 1 0 0 Niedersachsen 5 3 0 11 6 Nordrhein-Westfalen 5 9 1 5 3 Rheinland-Pfalz 0 4 0 2 1 Saarland 1 0 1 0 0 Sachsen 0 4 4 3 1 Sachsen-Anhalt 12 11 6 9 2 Schleswig-Holstein 0 1 0 1 0 Thüringen 1 0 1 0 0 Bundespolizei 4 1 2 1 2 Gesamt 154 431 205 259 65  3. Wie viele Menschen wurden seit 2022 per Linienflug, wie viele per Sammelabschiebung nach Gambia abgeschoben (bitte bei den Sammelabschiebungen zusätzlich folgende Daten: Startflughafen in Deutschland, mögliche Zwischenstopps in EU- bzw. Drittstaaten, Zahl der Begleitbeamten, Zahl der abgeschobenen Personen, Kosten, Kostenübernahme durch Frontex, angeben)? Die nachfolgende Übersicht enthält die Rückführungen per Linienflug seit 2022. Jahr Anzahl Personen 2022 80 2023 128 2024 133 Jahr Anzahl Personen 2025 109 2026 (einschl. Mai) 23 Der nachfolgenden Übersicht können die Sammelrückführungen nach Gambia seit 2022 entnommen werden. Jahr Abflughafen Transitländer Begleiter Rückzuführende Kosten Fluggerät Kostenübernahme Frontex 20 22 München Ohne 60 18 268.050 € Ja Frankfurt am Main Ohne 56 16 98.050 € Ja Frankfurt am Main Ohne 47 20 285.080 € Ja München Ohne 72 20 316.225 € Ja 20 23 Frankfurt am Main Ohne 74 25 340.165 € Ja Frankfurt am Main Ohne 71 23 299.455 € Ja Frankfurt am Main ohne 80 23 280.080 € Ja München ohne 99 30 289.080 € Ja München ohne 79 22 289.080 € Ja Frankfurt am Main ohne 65 21 382.330 € Ja München ohne 85 23 299.080 € Ja Frankfurt am Main ohne 58 17 370.110 € Ja Frankfurt am Main ohne 83 28 300.080 € Ja München ohne 80 30 212.580 € Ja Frankfurt am Main ohne 66 19 261.080 € Ja München ohne 71 17 295.110 € Ja Frankfurt am Main ohne 68 25 261.080 € Ja 20 24 Frankfurt am Main ohne 80 30 193.780 € Ja München ohne 57 18 166.880 € Ja München ohne 87 24 181.080 € Ja Jahr Abflughafen Transitländer Begleiter Rückzuführende Kosten Fluggerät Kostenübernahme Frontex 20 25 Frankfurt am Main Spanien 69 24 205.080 € Ja München ohne 66 18 203.700 € Ja Frankfurt am Main ohne 60 22 234.080 € Ja Frankfurt am Main ohne 54 17 303.180 € Ja Stuttgart ohne 73 23 321.080 € Ja Frankfurt am Main ohne 56 19 313.730 € Ja Frankfurt am Main ohne 24 6 313.730 € Ja München ohne 31 7 197.100 € Ja Stuttgart ohne 53 14 199.100 € Ja 20 26 (e in sc hl . M ai ) Stuttgart Ghana, Nigeria 79 2 (siehe Erläuterungen unten) 445.110 € Ja München ohne 63 17 196.080 € Ja Frankfurt am Main ohne 60 23 229.073 € Ja Im Jahr 2026 erfolgte eine Sammelrückführung von Stuttgart nach Nigeria und Ghana mit anschließender Linienrückführung von zwei gambischen Staatsangehörigen von Accra/Ghana nach Banjul/Gambia.  4. Wie viele Frauen und Minderjährige waren unter den Abgeschobenen? Der nachfolgenden Übersicht können die Rückführungen von Frauen und Minderjährigen nach Gambia entnommen werden. Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 (einschl. Mai) Frauen 0 5 2 2 0 Minderjährige 0 9 0 2 0  5. Was waren die Gründe dafür, dass die für den 9. Juni 2026 geplante Sammelabschiebung nach Gambia abgesagt wurde?  6. Gab es neben den für den 27. Januar 2026 bzw. 9. Juni 2026 geplanten Sammelabschiebungen weitere geplante Sammelabschiebungen nach Gambia, die vorab wieder abgesagt wurden, und wenn ja, wann, und aus welchem Grund? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Jede Chartermaßnahme erfordert organisatorische und operative Vorbereitungen, sodass sich oftmals erst kurzfristig entscheidet, ob eine geplante Maßnahme durchgeführt werden kann. Dies gilt bei Charterrückführungen nach Gambia in gleichem Maße wie bei Charterrückführungen in andere Herkunftsländer. Zu zukünftigen Terminen für Sammelabschiebungen nimmt die Bundesregierung keine Stellung.  7. Wie viele Abschiebungen nach Gambia sind seit 2022 nach Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, und was waren jeweils die Gründe dafür? Die nachfolgende Übersicht enthält die „nach der Übergabe“ an die Bundespolizei gescheiterten Rückführungen. Scheiterungsgrund nach der Übergabe an die Bundespolizei Jahr 2022 2023 2024 2025 2026 (einschl. Mai) aktiver Widerstand 2 10 0 0 0 aus medizinischen Gründen 0 1 0 0 0 Beförderungsverweigerung LVG/Luftfahrzeugführer/Reederei/Schiffskapitän 4 11 6 3 2 den Flug/die Schiffspassage betreffende Gründe 1 3 3 3 0 passiver Widerstand 12 11 5 2 2 Rechtsmittel 1 0 0 1 0 Scheitern während Transitaufenthalt 5 0 1 1 0 sonstige Gründe (Ausnahme) 2 0 0 0 0 Übernahmeverweigerung BPOL (Ausnahme) 4 10 0 0 0 Gesamt 31 46 15 10 4  8. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung entschieden, ob ausreisepflichtige gambische Staatsangehörige für eine Abschiebung per Linienflug oder per Charterflug vorgesehen werden? Die Entscheidung, ob Abschiebungen mit Linien- oder Charterflügen vollzogen werden, treffen die für den Vollzug des Aufenthaltsrechtes zuständigen Länder.  9. Welche Kenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu, wie lange es bis zur Abschiebung gambischer Staatsangehöriger dauert, wenn die dafür notwendigen Papiere vorliegen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Art Warteliste, die nach und nach abgearbeitet wird? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 11. Ist der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Lagebericht des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen, wonach direkte Abschiebungen nach Gambia lediglich per Linienflug möglich seien, der Bundesregierung bekannt? Nein. 12. Ist diese Aussage nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend? Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage ist eine Aussage im Sinne der Fragestellung zutreffend. 13. Welche diesbezüglichen Absprachen gibt es mit der gambischen Regierung? Die Bundesregierung steht mit der gambischen Regierung zu sämtlichen Fragen der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger im Austausch. 14. Wie viele Menschen mit gambischer Staatsbürgerschaft leben in Deutschland, und welche Aufenthaltstitel haben sie (bitte nach Bundesländern differenziert darstellen)? Zum Stichtag 31. Mai 2026 waren gemäß Ausländerzentralregister (AZR) 16.527 Personen mit gambischer Staatsangehörigkeit in Deutschland aufhältig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Gesamt Niederlassungserlaubnis Aufenthaltserlaubnis EU- Aufenthaltsrechte kein Aufenthaltstitel (z. B. Duldung, Aufenthaltsgestattung, Ankunftsnachweis, Antrag auf Titel gestellt) Baden- Württemberg 8.252 693 4.120 94 3.345 Bayern 1.381 163 471 51 696 Berlin 861 171 450 31 209 Brandenburg 90 8 55 2 25 Bremen 1.008 205 487 19 297 Hamburg 672 114 137 4 417 Hessen 561 127 226 20 188 Mecklenburg- Vorpommern 43 4 16 1 22 Niedersachsen 1.131 237 451 23 420 Nordrhein- Westfalen 1.646 373 733 78 462 Rheinland-Pfalz 197 25 105 6 61 Saarland 13 4 7 0 2 Sachsen 145 16 73 7 49 Sachsen-Anhalt 284 4 62 1 217 Schleswig- Holstein 186 33 77 3 73 Thüringen 57 6 32 0 19 Deutschland 16.527 2.183 7.502 340 6.502 15. Wie viele Menschen mit gambischer Staatsbürgerschaft sind in Deutschland ausreisepflichtig mit oder ohne Duldung (bitte nach Bundesländern differenziert darstellen)? Insgesamt waren zum Stichtag 31. Mai 2026 gemäß AZR 2.211 Personen mit gambischer Staatsangehörigkeit ausreisepflichtig. Davon waren 2.040 Personen mit Duldung und 171 Personen ohne Duldung ausreisepflichtig. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Ausreisepflichtige Personen mit gambischer Staatsangehörigkeit Mit Duldung Ohne Duldung Insgesamt Gesamt 2.040 171 2.211 Baden-Württemberg 1.152 60 1.212 Bayern 218 33 251 Berlin 57 8 65 Brandenburg 7 0 7 Bremen 198 0 198 Hamburg 21 36 57 Hessen 45 6 51 Mecklenburg-Vorpommern 9 1 10 Niedersachsen 126 8 134 Nordrhein-Westfalen 77 3 80 Rheinland-Pfalz 11 4 15 Saarland 1 0 1 Sachsen 11 1 12 Sachsen-Anhalt 88 11 99 Schleswig-Holstein 17 0 17 Thüringen 2 0 2 16. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele der in Deutschland zum letzten verfügbaren Stand lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden aus Gambia berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies in den Jahren 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 versagt (bitte getrennt nach Bundesländern auflisten)? Das AZR erfasst lediglich, in welchen Fällen Geduldeten bzw. Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand. Zum Stichtag 31. Mai 2026 lag bei 408 geduldeten Personen mit gambischer Staatsangehörigkeit eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat. 73 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist. In 19 Fällen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt. Bei 108 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor, zu der die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gegeben hat. 15 Personen haben die Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erhalten, bei der die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich ist. Bei drei Personen wurde eine Beschäftigungserlaubnis abgelehnt. Weitere Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Aufhältige Personen mit Duldung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2026 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 7 7 0 Baden-Württemberg 4 1 0 Bayern 1 3 0 Berlin 0 0 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 1 1 0 Hamburg 0 0 0 Hessen 0 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 Niedersachsen 0 1 0 Nordrhein-Westfalen 0 0 0 Rheinland-Pfalz 0 1 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 1 0 0 Schleswig-Holstein 0 0 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2026 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 23 3 1 Baden-Württemberg 8 2 0 Bayern 6 0 0 Berlin 1 1 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 0 0 0 Hamburg 0 0 0 Hessen 1 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 1 0 0 Niedersachsen 5 0 1 Nordrhein-Westfalen 0 0 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 1 0 0 Schleswig-Holstein 0 0 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Duldung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2025 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 48 16 7 Baden-Württemberg 25 8 2 Bayern 10 4 1 Berlin 1 1 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 7 1 2 Hamburg 0 0 0 Hessen 0 0 1 Aufhältige Personen mit Duldung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2025 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Mecklenburg-Vorpommern 0 1 0 Niedersachsen 4 1 1 Nordrhein-Westfalen 0 0 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 0 0 0 Schleswig-Holstein 1 0 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2025 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 36 5 3 Baden-Württemberg 22 2 1 Bayern 3 1 0 Berlin 0 1 1 Brandenburg 0 0 0 Bremen 0 0 0 Hamburg 0 0 0 Hessen 3 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 1 Niedersachsen 5 0 0 Nordrhein-Westfalen 1 1 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 2 0 0 Schleswig-Holstein 0 0 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Duldung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2024 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 41 8 2 Baden-Württemberg 16 5 1 Bayern 5 1 0 Berlin 1 0 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 4 0 0 Hamburg 1 0 0 Hessen 0 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 Niedersachsen 6 1 1 Nordrhein-Westfalen 4 1 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 1 0 0 Sachsen-Anhalt 1 0 0 Schleswig-Holstein 2 0 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2024 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 22 1 0 Baden-Württemberg 15 1 0 Bayern 2 0 0 Berlin 1 0 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 0 0 0 Hamburg 0 0 0 Hessen 0 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 Niedersachsen 4 0 0 Nordrhein-Westfalen 0 0 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 0 0 0 Schleswig-Holstein 0 0 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Duldung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2023 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 29 4 0 Baden-Württemberg 12 1 0 Bayern 2 1 0 Berlin 1 0 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 7 0 0 Hamburg 0 0 0 Hessen 0 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 Niedersachsen 2 0 0 Nordrhein-Westfalen 2 1 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 1 0 0 Schleswig-Holstein 2 1 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2023 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 9 2 0 Baden-Württemberg 5 0 0 Bayern 0 1 0 Berlin 0 1 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 0 0 0 Hamburg 1 0 0 Hessen 0 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 Niedersachsen 3 0 0 Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2023 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Nordrhein-Westfalen 0 0 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 0 0 0 Schleswig-Holstein 0 0 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Duldung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2022 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 27 5 1 Baden-Württemberg 17 4 0 Bayern 1 0 0 Berlin 1 0 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 2 0 0 Hamburg 0 0 1 Hessen 2 1 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 Niedersachsen 3 0 0 Nordrhein-Westfalen 0 0 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 1 0 0 Schleswig-Holstein 0 0 0 Thüringen 0 0 0 Aufhältige Personen mit Aufenthaltsgestattung mit Erlaubnis/Versagung zur Beschäftigung aus dem Jahr 2022 Zustimmung erteilt zustimmungsfrei Zustimmung abgelehnt Gesamt 2 0 0 Baden-Württemberg 1 0 0 Bayern 0 0 0 Berlin 0 0 0 Brandenburg 0 0 0 Bremen 0 0 0 Hamburg 0 0 0 Hessen 1 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 Niedersachsen 0 0 0 Nordrhein-Westfalen 0 0 0 Rheinland-Pfalz 0 0 0 Saarland 0 0 0 Sachsen 0 0 0 Sachsen-Anhalt 0 0 0 Schleswig-Holstein 0 0 0 Thüringen 0 0 0 17. Hat die gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung (PEB Bund) seit 2022 Sammelanhörungen mit gambischen Vertreterinnen und Vertretern durchgeführt, und wenn ja, welche (bitte mit Ort, Datum und weiteren beteiligten deutschen Behörden auflisten)? Seit 2023 hat die gemeinsame Koordinierungsstelle Passersatzbeschaffung (PEB Bund) in Amtshilfe für die Länder sechs Sammelanhörungen mit gambischen Vertreterinnen und Vertretern zur Feststellung der Identität mutmaßlich gambischer Staatsangehöriger durchgeführt. Bis auf die Zentralen Ausländerbehörden (ZABen) der Länder Brandenburg und Saarland haben alle ZABen der Länder Personen für die Anhörungen gemeldet. Die Zeiträume und Anhörungsorte können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden. 2023: 24.04.-05.05.2023 Karlsruhe (BW) 08.05.-12.05.2023 München (BY) 15.05.-19.05.2023 Oranienburg (BB) 2024: 01.07.2024-04.07.2024 München (BY) 16.09.2024 - 20.09.2024 München (BY) 23.09.2024 - 27.09.2024 Halle/Berlin (BE) 18.11.2024 - 22.11.2024 Karlsruhe (BW) 25.11.2024 - 29.11.2024 Karlsruhe (BW) 02.12.2024 - 06.12.2024 Karlsruhe (BW) 2025: 17.06. - 18.06.2025 Berlin, BE 19.06. - 20.06.2025 Halle (Saale), ST 23.06. - 27.06.2025 München, BY 2026: 21.04. - 22.04.2026 Berlin, BE 23.04. - 24.04.2026 Halle/Saale, ST 27.04. - 30.04.2026 München, BY 04.05. - 21.05.2026 Karlsruhe, BW Im Jahr 2022 fanden keine Sammelanhörungen mit dem Herkunftsland Gambia statt. 18. Wie viele mutmaßliche gambische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 bei solchen Sammelanhörungen angehört, bei wie vielen von ihnen wurde die gambische Staatsbürgerschaft durch gambische Vertreterinnen und Vertreter bestätigt, und wie vielen von ihnen wurden Reisepapiere ausgestellt, die eine Abschiebung ermöglichen (bitte jeweils den Angaben der Antwort zu Frage 14 zuordnen)? Seit 2023 wurden in den Sammelanhörungen insgesamt 1.077 Personen angehört. Für 596 Personen wurde die gambische Staatsangehörigkeit festgestellt. PEB Bund hat im Sinne der Fragestellung 161 Passersatzpapiere (PEP) erhalten. Dabei ist zu beachten, dass PEB Bund nur dann für die Länder in Amtshilfe tätig wird, wenn diese die Amtshilfe tatsächlich in Anspruch nehmen. Baden-Württemberg hat die Ausstellung von PEP teilweise eigenständig beantragt. Die Bundesregierung äußert sich insoweit nicht zum Vollzug des Aufenthaltsrechts durch die hierfür zuständigen Landesbehörden im Land Baden- Württemberg. Alle Personen im Passersatzbeschaffungsprozess (inklusive Identifizierung) sind zum Zeitpunkt der Identifizierung und Antragsstellung eines PEP vollziehbar ausreisepflichtig gewesen. Dem AZR können für die 596 in den Sammelanhörungen identifizierten Personen folgende aktuelle Aufenthaltsstatus entnommen werden. Anlaufbescheinigung ausgestellt 3 Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt 1 Aufenthaltsgestattung 2 Aufenthaltsgestattung erloschen 9 Bescheinigung über die Wirkung der Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt 9 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen erteilt 4 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen erteilt 24 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG, weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen erteilt 2 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner) erteilt 1 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 63 Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG 4 Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität) erteilt 195 nach § 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Ausländer) 2 nach § 16a Absatz 1 AufenthG (betriebliche Berufsausbildung Weiterbildung) erteilt 5 nach § 18a AufenthG (Fachkraft mit Berufsausbildung) erteilt 1 nach § 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbot) 1 nach § 25a Absatz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen) 1 nach § 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer) 2 nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen: sorgeberechtigter Elternteil) 3 Gesamt 332 182 weitere Personen sind nicht mehr in Deutschland aufhältig, 80 nach unbekannt verzogen, eine der Personen ist mittlerweile verstorben und für eine weitere liegen keine Informationen mehr vor. 19. Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele derer, die in den vergangenen Jahren bei solchen Anhörungen vorgeführt und als gambische Staatsbürger identifiziert wurden, tatsächlich abgeschoben wurden, und wenn ja, welche? Laut den im AZR zur Verfügung stehenden Daten sind 88 Personen, die in einer Sammelanhörung seit 2023 identifiziert wurden und für die der Bund ein PEP beschafft hat, ausgereist. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob es sich dabei um eine freiwillige Ausreise oder eine Abschiebung im Sinne der Fragestellung handelt. Der Vollzug des Aufenthaltsrechtes obliegt den Ländern. Es steht den Ländern frei, Passersatzpapiere für positiv identifizierte Personen eigenständig zu beantragen. 20. Wie schätzt die Bundesregierung die politische und menschenrechtliche Situation in Gambia ein? Seit 2016/2017 hat sich Gambia als demokratisch verfasste Republik stabilisiert. Die Präsidentschaftswahlen 2021, die Parlamentswahlen 2022 und die Kommunalwahlen 2023 verliefen friedlich und frei. Menschenrechte werden von der Verfassung geschützt und nach hiesigen Erkenntnissen weitgehend beachtet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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