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Rede von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

dip / rede 09.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Helge Limburg, Nyke Slawik, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten.

Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität) Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Heveling, wir beide sind jetzt schon eine ganze Weile in diesem Bundestag und haben auch schon über die Grundgesetzänderung des Artikel 3 Absatz 3 miteinander diskutiert. Zwischen 2017 und 2021 – also vor zwei Wahlperioden; das will ich nur mal in Erinnerung rufen – war die Fraktion der CDU/CSU – Herr Luczak nickt – in vielen Debatten mit vielen demokratischen Fraktionen an der Stelle, diese Grundgesetzänderung, die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität, vorzunehmen, deutlich weiter. Und es gab auch in der AG Recht der CDU/CSU-Fraktion dazu Beschlusslagen. Sagen wir mal so: Sie tun ein bisschen so, als hätten Sie diese Diskussion noch nicht geführt, vielleicht nicht in der aktuellen Zusammensetzung der Fraktion, aber sei es drum. Diese Debatten, die wir miteinander darüber geführt haben, hatten zur Grundlage, dass wir gesagt haben, dass es, wie die Kollegin Slawik ausgeführt hat, nach dem Ende des Nationalsozialismus keine sichtbare Ergänzung bezüglich der sexuellen Identität im Grundgesetz gab. Jetzt sagen Sie: Es ändert nichts, wenn wir die Änderung vornehmen. Deswegen müssen wir sorgfältig vorgehen. – Deswegen frage ich jetzt zwei Dinge: Erstens. Wieso waren Sie damals eigentlich schon an dieser Stelle, zu sagen, Sie könnten sich eine Grundgesetzänderung vorstellen? Zweitens. Wieso sind die von CDU-Ministerpräsidenten geführten Länder, die im Bundesrat diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der Meinung, dass dieses Gesetz notwendig ist? Sie müssen jetzt noch mal erläutern, warum das aus Ihrer Parteilogik her jetzt nicht der Fall sein soll, aber die Kollegen in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen der Meinung sind – Herrn Wegner in Berlin will ich auch nicht vergessen –, dass diese Grundgesetzänderung notwendig ist, die wir alle zum Schutz von queeren Menschen für notwendig erachten. Vielen Dank.

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