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Rede von Stephan Brandner (AfD) – Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

dip / rede 09.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Helge Limburg, Nyke Slawik, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten.

Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Stephan Brandner (AfD) – Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland befindet sich in der schlimmsten Krise der Nachkriegszeit; man weiß nicht, ob am Anfang oder in der Mitte. Wir sind hier in der Primetime, Hunderttausende schauen zu, und Sie kommen mit so einem abgelutschten Antrag aus der Schublade „grüner Mist“ daher und langweilen damit die Leute. Also, wir finden es komisch, dass hier nicht andere Schwerpunkte gesetzt werden. Aber gerne zum Thema: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden; das steht in Artikel 3 unseres Grundgesetzes, und das ist auch gut so. Da haben die Väter und Mütter – also die Eltern – des Grundgesetzes abschließend alles geregelt, was sich um das Geschlecht dreht. Wenn man da noch Artikel 2 dazu nimmt, dann wird die Sache rund. Es gibt nicht ansatzweise irgendeinen Grund, den Firlefanz der geschlechtlichen Identität ins Grundgesetz einzufügen, ohne auch nur ansatzweise anzudeuten, was das überhaupt sein soll. Denn selbst wenn man völlig verrückterweise auf die Idee kommen könnte oder sollte, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt – aber wer tut das hier schon? ich sehe: es ist hier gerade keiner dabei –, dann wäre das ja subsumtionsfähig unter „Geschlechter“, die schon im Artikel 3 des Grundgesetzes stehen. Meine Damen und Herren, ich habe es vorgelesen: alles drin. Es gibt überhaupt gar keinen Regelungsbedarf. Dann fragt man sich schon: Wenn alles Regelungsbedürftige schon abschließend geregelt ist, was treibt dann die links-grün-woke Community und einige CDU-Ministerpräsidenten – bei denen „CDU“ dransteht, aber links-grün drin ist – dazu, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich irgendwo zwischen Quatsch und Mumpitz bewegt und die sexuelle Identität ins Grundgesetz bringen soll? Meine Damen und Herren, es ist ja in Deutschland nicht so, dass es nur Zoophile gibt. „Zoo-“ kommt von „Tierpark“; das sind also Menschen, die sich auf besondere Art und Weise Tieren hingezogen fühlen. Es ist auch nicht nur so, dass BDSM-Anhänger oder Skoliosexuelle ihre Vorlieben gern – – – Das gibt es alles tatsächlich, Frau Roth. Sie glauben gar nicht, an was ich denke, wenn ich Sie sehe, muss ich ganz ehrlich sagen. Aber das gibt es alles wirklich.

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