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Halbzeit der Mietrechtskommission - Arbeitsweise, Zielerreichung und Zwischenergebnisse

dip / drucksache 10.08.2026 · WP 21 · 21/7523 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Halbzeit der Mietrechtskommission - Arbeitsweise, Zielerreichung und Zwischenergebnisse Deutscher Bundestag Drucksache 21/7523 21. Wahlperiode 10.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Till Steffen, Helge Limburg, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Awet Tesfaiesus, Sylvia Rietenberg, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Halbzeit der Mietrechtskommission – Arbeitsweise, Zielerreichung und Zwischenergebnisse Die Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht wurde von der Bundesregierung eingesetzt, um Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mietrechts zu erarbeiten. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller verfolgt die Gruppe insbesondere zwei zentrale Reformziele: die Einführung einer Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, und die Überarbeitung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG). Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen spätestens zum Ende des Jahres 2026 Ergebnisse vorgelegt werden. Zur Halbzeit wollen die Fragestellerinnen und Fragesteller wissen, wie die Kommission arbeitet, wie der weitere Zeitplan ist und ob es schon Zwischenstände gibt. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Sitzungen der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt vorgesehen?  2. Welche konkreten Sitzungstermine wurden seit Einsetzung der Expertinnen- und Expertengruppe festgelegt?  3. Welche weiteren Sitzungstermine sind für die kommenden Monate geplant?  4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Terminplanung (z. B. thematische Blöcke, monatlicher Rhythmus, Abhängigkeit von Zuarbeiten)?  5. Wie viele Mitglieder der Expertinnen- und Expertengruppe haben an den bisherigen Sitzungen vollständig teilgenommen?  6. Welche Mitglieder konnten an einzelnen Terminen nicht teilnehmen, und aus welchen Gründen?  7. Wie bewertet die Bundesregierung, ob alle Mitglieder die geplanten Termine realistisch wahrnehmen können?  8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Teilnahme aller Mitglieder sicherzustellen (z. B. frühzeitige Terminabstimmung, digitale Zuschaltung)?  9. Sind nach Auffassung der Bundesregierung in der aktuellen Expertinnen- und Expertengruppe die Perspektiven von Vermieterinnen und Mieterinnen gleichberechtigt vertreten? 10. Wie oft hat die Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des § 5 WiStrG bereits getagt? 11. Wer ist Mitglied der Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des § 5 WiStrG? 12. Welche Mitglieder konnten an einzelnen Terminen der Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des § 5 WiStrG nicht teilnehmen, und aus welchen Gründen? 13. Inwiefern liegen der Bundesregierung Zwischenstände oder Zwischenergebnisse aus der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht vor? 14. Inwiefern bewertet die Bundesregierung, ob der Arbeitsprozess bisher zielführend verläuft, und mit welchem Ergebnis? 15. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der Zielerreichung (z. B. Zeitplan, Qualität der Beiträge, Konsensfähigkeit)? 16. Gab es im Sinne der Frage 15 Verzögerungen, und wenn ja, welche Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt? 17. Auf welcher Ebene (z. B. Abteilungsleitung, Unterabteilungsleitung, Referatsleitung) erfolgt die Sitzungsleitung der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht? 18. Welche Person führt aktuell die Sitzungsleitung? 19. Ist ein Wechsel der Sitzungsleitung vorgesehen oder bereits erfolgt? 20. Nach welchen Kriterien wird die Sitzungsleitung besetzt? 21. Welche Rolle spielt die Sitzungsleitung bei der inhaltlichen Steuerung der Expertinnen- und Expertengruppe? 22. Welche Protokolle, Ergebnisdokumente oder Arbeitsstände wurden bisher erstellt? 23. Welche dieser Dokumente plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen? 24. Welche weiteren Transparenzmaßnahmen plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Arbeit der Expertinnen- und Expertengruppe? 25. Welche Art der Dokumentation der Ergebnisse ist geplant, und werden diese nach bisheriger Planung und unter welchen Voraussetzungen veröffentlicht? 26. Inwiefern wird der Abschlussbericht kontroverse Themen, bei denen es gegebenenfalls keine Einigung gab, darstellen? 27. Welche Modelle zur Einführung einer Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse wurden bisher diskutiert? 28. Welche Vor- und Nachteile der verschiedenen Sanktionsmodelle wurden benannt? 29. Welche Behörden sollen nach Auffassung der Bundesregierung nach einer möglichen Reform für die Verhängung und Durchsetzung von Bußgeldern im Bereich Mietrecht zuständig sein? 30. Welche rechtlichen Hürden sieht die Bundesregierung bei der Einführung einer Bußgeldbewehrung der Mietpreisbremse? 31. Welche empirischen Grundlagen (z. B. Daten zu Verstößen, Vollzugsdefiziten) wurden der Expertinnen- und Expertengruppe seitens der Bundesregierung zur Verfügung gestellt? 32. Sofern dies nicht dem Beratungsgeheimnis unterliegt, da die Äußerungen bereits öffentlich geworden sind, welche Positionen vertreten die verschiedenen Mitgliedergruppen (z. B. Wissenschaft, Verbände, Praxis) zur Bußgeldbewehrung? 33. Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung zu welchen Themenkomplexen vor? 34. Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung für die Vorlage eines Regelungsvorschlags zur Bußgeldbewehrung der Mietpreisbremse? 35. Welche Reformoptionen für § 5 WiStrG wurden bisher erarbeitet oder diskutiert? 36. Welche Probleme des geltenden § 5 WiStrG sieht die Bundesregierung als besonders dringlich an? 37. Welche Alternativmodelle zur Regulierung überhöhter Mieten wurden geprüft (z. B. zivilrechtliche, ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Ansätze)? 38. Welche internationalen Regelungen wurden als Vergleich herangezogen? 39. Welche Auswirkungen auf Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie Behörden erwartet die Bundesregierung bei einer Reform von § 5 WiStrG? 40. Welche Ressorts sind an der fachlichen Bewertung beteiligt, und wie erfolgt die Abstimmung? 41. Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung zu diesem Themenfeld vor? 42. Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung für die Vorlage eines Reformvorschlags zu § 5 WiStrG? 43. Bei wie vielen der bisher stattgefundenen Gesamtsitzungen der Expertinnen- und Expertenkommission stand die Beratung der Kernthemen Mietwucher und Bußgeldtatbestände (Sanktionierung von Verstößen gegen die Mietpreisbremse) im Zentrum der Tagesordnung? 44. Wie verteilt sich der zeitliche Anteil der bisherigen Beratungen (gemessen in Sitzungsstunden oder prozentual) schätzungsweise auf die beiden genannten Kernthemen im Vergleich zu den übrigen, neu eingebrachten oder sekundären Reformthemen? 45. In wie vielen Sitzungen der jeweiligen Unterarbeitsgruppen wurden die Themen Mietwucher und Bußgelder isoliert behandelt? 46. Welche weiteren Themenfelder werden in der Kommission beraten? 47. Wurde das in der Regierungsbefragung am 8. Juli 2026 angesprochene Thema einer Änderung des § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), um Mieterinnen und Mietern das Anbringen von außen liegendem Sonnenschutz ohne Zustimmung des Vermieters zu ermöglichen, bereits in der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht diskutiert – auf die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, in ihrer Antwort bezüglich der Einbringung solcher Themen verwies –, oder wird dies absehbar noch erfolgen? 48. Gibt es für das Einbringen solcher neuen Themen (vgl. Frage 47) durch Kommissionsmitglieder formelle Fristen oder ein definiertes Verfahren (z. B. Mehrheitsbeschlüsse im Gremium)? 49. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung zu den Themen „Entfristung der Mietpreisbremse“ und „Neubauregelung“, da diese laut dem in der Presse veröffentlichten Protokoll der Sitzung der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht am 5. Dezember 2025 nicht Gegenstand der Expertinnen- und Expertengruppe sein sollen aufgrund der gesonderten Erwähnung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, und bis wann ist hierbei mit entsprechenden Gesetzentwürfen zu rechnen? 50. An wie vielen Sitzungsterminen wurde über die Bußgeldbewehrung bei der Mietpreisbremse gesprochen? 51. An wie vielen Sitzungsterminen wurde über die Überarbeitung des § 5 WiStrG gesprochen? 52. Wie bewertet die Bundesregierung, ob die Expertinnen- und Expertengruppe bei beiden Hauptzielen im Zeitplan liegt? 53. Welche Meilensteine wurden für beide Themenkomplexe definiert? 54. Welche Risiken sieht die Bundesregierung für Verzögerungen oder Zielverfehlungen? 55. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, falls die Expertinnen- und Expertengruppe die gesetzten Ziele nicht fristgerecht erreicht? Berlin, den 24. Juli 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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