Halbzeit der Mietrechtskommission - Arbeitsweise, Zielerreichung und Zwischenergebnisse
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Halbzeit der Mietrechtskommission - Arbeitsweise, Zielerreichung und Zwischenergebnisse
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7523
21. Wahlperiode 10.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Till Steffen, Helge Limburg, Lukas
Benner, Dr. Lena Gumnior, Awet Tesfaiesus, Sylvia Rietenberg, Stefan Schmidt
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Halbzeit der Mietrechtskommission – Arbeitsweise, Zielerreichung und
Zwischenergebnisse
Die Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht wurde von der
Bundesregierung eingesetzt, um Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mietrechts zu
erarbeiten. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller verfolgt die
Gruppe insbesondere zwei zentrale Reformziele: die Einführung einer
Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, und die Überarbeitung des
§ 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG).
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen spätestens zum
Ende des Jahres 2026 Ergebnisse vorgelegt werden. Zur Halbzeit wollen die
Fragestellerinnen und Fragesteller wissen, wie die Kommission arbeitet, wie
der weitere Zeitplan ist und ob es schon Zwischenstände gibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Sitzungen der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht sind
nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt vorgesehen?
2. Welche konkreten Sitzungstermine wurden seit Einsetzung der
Expertinnen- und Expertengruppe festgelegt?
3. Welche weiteren Sitzungstermine sind für die kommenden Monate
geplant?
4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Terminplanung (z. B. thematische
Blöcke, monatlicher Rhythmus, Abhängigkeit von Zuarbeiten)?
5. Wie viele Mitglieder der Expertinnen- und Expertengruppe haben an den
bisherigen Sitzungen vollständig teilgenommen?
6. Welche Mitglieder konnten an einzelnen Terminen nicht teilnehmen, und
aus welchen Gründen?
7. Wie bewertet die Bundesregierung, ob alle Mitglieder die geplanten
Termine realistisch wahrnehmen können?
8. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Teilnahme aller Mitglieder
sicherzustellen (z. B. frühzeitige Terminabstimmung, digitale
Zuschaltung)?
9. Sind nach Auffassung der Bundesregierung in der aktuellen Expertinnen-
und Expertengruppe die Perspektiven von Vermieterinnen und
Mieterinnen gleichberechtigt vertreten?
10. Wie oft hat die Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des § 5 WiStrG
bereits getagt?
11. Wer ist Mitglied der Unterarbeitsgruppe zur Überarbeitung des § 5
WiStrG?
12. Welche Mitglieder konnten an einzelnen Terminen der Unterarbeitsgruppe
zur Überarbeitung des § 5 WiStrG nicht teilnehmen, und aus welchen
Gründen?
13. Inwiefern liegen der Bundesregierung Zwischenstände oder
Zwischenergebnisse aus der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht vor?
14. Inwiefern bewertet die Bundesregierung, ob der Arbeitsprozess bisher
zielführend verläuft, und mit welchem Ergebnis?
15. Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der
Zielerreichung (z. B. Zeitplan, Qualität der Beiträge, Konsensfähigkeit)?
16. Gab es im Sinne der Frage 15 Verzögerungen, und wenn ja, welche
Gründe sind der Bundesregierung dafür bekannt?
17. Auf welcher Ebene (z. B. Abteilungsleitung, Unterabteilungsleitung,
Referatsleitung) erfolgt die Sitzungsleitung der Expertinnen- und
Expertengruppe Mietrecht?
18. Welche Person führt aktuell die Sitzungsleitung?
19. Ist ein Wechsel der Sitzungsleitung vorgesehen oder bereits erfolgt?
20. Nach welchen Kriterien wird die Sitzungsleitung besetzt?
21. Welche Rolle spielt die Sitzungsleitung bei der inhaltlichen Steuerung der
Expertinnen- und Expertengruppe?
22. Welche Protokolle, Ergebnisdokumente oder Arbeitsstände wurden bisher
erstellt?
23. Welche dieser Dokumente plant die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag zur Verfügung zu stellen?
24. Welche weiteren Transparenzmaßnahmen plant die Bundesregierung im
Hinblick auf die Arbeit der Expertinnen- und Expertengruppe?
25. Welche Art der Dokumentation der Ergebnisse ist geplant, und werden
diese nach bisheriger Planung und unter welchen Voraussetzungen
veröffentlicht?
26. Inwiefern wird der Abschlussbericht kontroverse Themen, bei denen es
gegebenenfalls keine Einigung gab, darstellen?
27. Welche Modelle zur Einführung einer Bußgeldbewehrung bei Verstößen
gegen die Mietpreisbremse wurden bisher diskutiert?
28. Welche Vor- und Nachteile der verschiedenen Sanktionsmodelle wurden
benannt?
29. Welche Behörden sollen nach Auffassung der Bundesregierung nach einer
möglichen Reform für die Verhängung und Durchsetzung von Bußgeldern
im Bereich Mietrecht zuständig sein?
30. Welche rechtlichen Hürden sieht die Bundesregierung bei der Einführung
einer Bußgeldbewehrung der Mietpreisbremse?
31. Welche empirischen Grundlagen (z. B. Daten zu Verstößen,
Vollzugsdefiziten) wurden der Expertinnen- und Expertengruppe seitens der
Bundesregierung zur Verfügung gestellt?
32. Sofern dies nicht dem Beratungsgeheimnis unterliegt, da die Äußerungen
bereits öffentlich geworden sind, welche Positionen vertreten die
verschiedenen Mitgliedergruppen (z. B. Wissenschaft, Verbände, Praxis) zur
Bußgeldbewehrung?
33. Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung zu welchen
Themenkomplexen vor?
34. Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung für die Vorlage eines
Regelungsvorschlags zur Bußgeldbewehrung der Mietpreisbremse?
35. Welche Reformoptionen für § 5 WiStrG wurden bisher erarbeitet oder
diskutiert?
36. Welche Probleme des geltenden § 5 WiStrG sieht die Bundesregierung als
besonders dringlich an?
37. Welche Alternativmodelle zur Regulierung überhöhter Mieten wurden
geprüft (z. B. zivilrechtliche, ordnungsrechtliche oder strafrechtliche
Ansätze)?
38. Welche internationalen Regelungen wurden als Vergleich herangezogen?
39. Welche Auswirkungen auf Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen
und Mieter sowie Behörden erwartet die Bundesregierung bei einer
Reform von § 5 WiStrG?
40. Welche Ressorts sind an der fachlichen Bewertung beteiligt, und wie
erfolgt die Abstimmung?
41. Welche Zwischenergebnisse liegen der Bundesregierung zu diesem
Themenfeld vor?
42. Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung für die Vorlage eines
Reformvorschlags zu § 5 WiStrG?
43. Bei wie vielen der bisher stattgefundenen Gesamtsitzungen der
Expertinnen- und Expertenkommission stand die Beratung der
Kernthemen Mietwucher und Bußgeldtatbestände (Sanktionierung von Verstößen
gegen die Mietpreisbremse) im Zentrum der Tagesordnung?
44. Wie verteilt sich der zeitliche Anteil der bisherigen Beratungen (gemessen
in Sitzungsstunden oder prozentual) schätzungsweise auf die beiden
genannten Kernthemen im Vergleich zu den übrigen, neu eingebrachten oder
sekundären Reformthemen?
45. In wie vielen Sitzungen der jeweiligen Unterarbeitsgruppen wurden die
Themen Mietwucher und Bußgelder isoliert behandelt?
46. Welche weiteren Themenfelder werden in der Kommission beraten?
47. Wurde das in der Regierungsbefragung am 8. Juli 2026 angesprochene
Thema einer Änderung des § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB),
um Mieterinnen und Mietern das Anbringen von außen liegendem
Sonnenschutz ohne Zustimmung des Vermieters zu ermöglichen, bereits in der
Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht diskutiert – auf die
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, in
ihrer Antwort bezüglich der Einbringung solcher Themen verwies –, oder
wird dies absehbar noch erfolgen?
48. Gibt es für das Einbringen solcher neuen Themen (vgl. Frage 47) durch
Kommissionsmitglieder formelle Fristen oder ein definiertes Verfahren
(z. B. Mehrheitsbeschlüsse im Gremium)?
49. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich einer
gesetzlichen Regelung zu den Themen „Entfristung der Mietpreisbremse“
und „Neubauregelung“, da diese laut dem in der Presse veröffentlichten
Protokoll der Sitzung der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht am
5. Dezember 2025 nicht Gegenstand der Expertinnen- und
Expertengruppe sein sollen aufgrund der gesonderten Erwähnung im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, und bis wann ist hierbei mit
entsprechenden Gesetzentwürfen zu rechnen?
50. An wie vielen Sitzungsterminen wurde über die Bußgeldbewehrung bei
der Mietpreisbremse gesprochen?
51. An wie vielen Sitzungsterminen wurde über die Überarbeitung des § 5
WiStrG gesprochen?
52. Wie bewertet die Bundesregierung, ob die Expertinnen- und
Expertengruppe bei beiden Hauptzielen im Zeitplan liegt?
53. Welche Meilensteine wurden für beide Themenkomplexe definiert?
54. Welche Risiken sieht die Bundesregierung für Verzögerungen oder
Zielverfehlungen?
55. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, falls die Expertinnen-
und Expertengruppe die gesetzten Ziele nicht fristgerecht erreicht?
Berlin, den 24. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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