Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Was genau ist damit gemeint, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, (laut Berichterstattung des „Handelsblatts“ vom 28. August 2025) ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD genau prüfen will, und inwiefern setzt sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz dafür ein, dass eine solche Prüfung zeitnah erfolgt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/stefanie-hubig-frueher-dachte-ich-wir-brauchen-keine-frauenquote/100149759.html)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Geprüft werden soll, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen in einem solchen Ausmaß vorhanden sind, dass ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Feststellung, dass die Partei verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist, voraussichtlich Erfolg hätte. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz steht hierzu kontinuierlich in Kontakt mit dem federführend zuständigen Bundesminister des Innern.
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