Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD
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Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich der Oppositionspartei AfD
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/401
21. Wahlperiode 05.06.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Äußerungen der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
hinsichtlich der Oppositionspartei AfD
Am 6. Mai 2025 berichtete die Legal Tribune Online (LTO) über die Vorhaben
der zu diesem Zeitpunkt designierten Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, hinsichtlich der Oppositionspartei
Alternative für Deutschland (AfD). Sie wolle „schnell nach dem Start einer neuen
Regierung […] über die vom Verfassungsschutz hochgestufte AfD beraten“
(www.lto.de/recht/nachrichten/n/afd-verbot-verfassungsschutz-gesichert-rechts
extremistisch-hubig-bmj). Das entsprechende Gutachten über die Einstellungen
in der AfD solle bereits an den ersten Tagen der neuen Bundesregierung eine
wichtige Rolle spielen, sagte Dr. Stefanie Hubig in Berlin. Weiter heißt es, auch
„über die längere Strecke“ werde man innerhalb der Bundesregierung und mit
den Ländern darüber diskutieren müssen. Weiter lässt sich Dr. Stefanie Hubig
wie folgt zitieren: „Es ist für mich aber auch völlig klar, dass wir eine
wehrhafte Demokratie sind, dass wir ein Rechtsstaat sind, der auch Instrumente hat, um
gegen Verfassungsfeinde, verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen und
dass man das dann auch tun muss, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen“
(ebd.).
Dr. Stefanie Hubig äußerte demnach weiter, man werde sich unterschiedlichen
Aspekten widmen, etwa auch der Frage der staatlichen Parteienfinanzierung
und des Umgangs mit Beamten, die Mitglied in einer nun vom
Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeschätzten Partei seien (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Beratungen der Bundesregierung fanden seit dem 6. Mai 2025
hinsichtlich der Zukunft der Alternative für Deutschland unter Beteiligung von
Mitgliedern der Bundesregierung statt (bitte nach Thema, Teilnehmer,
Termin auflisten)?
2. Welche Beratungen der Bundesregierung mit Vertretern der Länder fanden
seit dem 6. Mai 2025 hinsichtlich der Zukunft der Alternative für
Deutschland unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundesregierung statt (bitte
nach Thema, Teilnehmer, Termin auflisten)?
3. Wie definiert die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig eine
„wehrhafte Demokratie“ und wie einen „Rechtsstaat“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Woraus zieht die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig die Pflicht,
„etwas tun zu müssen“, und was konkret plant sie zu tun (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
5. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
Parteifinanzierung der Alternative für Deutschland?
6. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich Umgangs mit
Beamten, die Mitglied der Alternative für Deutschland sind?
7. Welche Auswirkungen auf die geplanten Treffen und Vorhaben der
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig hat die Stillhaltezusage des
Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 8. Mai 2025?
Berlin, den 4. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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