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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig

dip / drucksache 22.05.2025 · WP 21 · 21/241 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig [Deutscher Bundestag Drucksache 21/241 21. Wahlperiode 22.05.2025 Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig Bei ihrer Amtsübernahme gab die Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig, einen ersten Ausblick auf die ersten geplanten Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz. Sie machte deutlich, dass ihr der Schutz der Justiz vor Verfassungsfeinden ein wichtiges Thema sein werde. Medienberichten zufolge soll die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre „besonders rasch umgesetzt“ werden und auch das Familienrecht bedürfe weiterer Reformen (www.lto.de/recht/justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizminis terium-bmjv-volker-wissing-stefanie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz). Der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sei dem Bericht zufolge auch der Verbraucherschutz als Ausdruck von „Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit“ wichtig. Außerdem müsse der Nachwuchsmangel in der Justiz als Herausforderung angesprochen werden, genau wie der Einsatz von KI (künstliche Intelligenz) in Justiz und Verwaltung (ebd.). In diesem Zusammenhang sei auch die Verfahrensdauer an den Gerichten der Untersuchung wert. Die Qualität und Anspruch der Rechtsprechung müssten weiterhin hochgehalten werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Modernisierung des Familienrechts plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? 2. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich des Verbraucherschutzes plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? 3. Welche Maßnahmen hinsichtlich des Nachwuchsmangels in der Justiz plant die Bundesregierung umzusetzen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? 4. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Justiz sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? 5. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verfahrensdauer an Gerichten zu verkürzen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? 7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um „Qualität und Anspruch der Rechtsprechung weiter hochzuhalten“ (www.lto.de/recht/ justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizministerium-bmjv-volker-wissing-stefa nie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz), und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor? Berlin, den 14. Mai 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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