Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig
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Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/241
21. Wahlperiode 22.05.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Erste Vorhaben der Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig
Bei ihrer Amtsübernahme gab die Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie
Hubig, einen ersten Ausblick auf die ersten geplanten Vorhaben des
Bundesministeriums der Justiz. Sie machte deutlich, dass ihr der Schutz der Justiz vor
Verfassungsfeinden ein wichtiges Thema sein werde.
Medienberichten zufolge soll die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier
Jahre „besonders rasch umgesetzt“ werden und auch das Familienrecht bedürfe
weiterer Reformen (www.lto.de/recht/justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizminis
terium-bmjv-volker-wissing-stefanie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz). Der
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig sei dem Bericht zufolge auch der
Verbraucherschutz als Ausdruck von „Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit“
wichtig. Außerdem müsse der Nachwuchsmangel in der Justiz als
Herausforderung angesprochen werden, genau wie der Einsatz von KI (künstliche
Intelligenz) in Justiz und Verwaltung (ebd.). In diesem Zusammenhang sei auch die
Verfahrensdauer an den Gerichten der Untersuchung wert. Die Qualität und
Anspruch der Rechtsprechung müssten weiterhin hochgehalten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Modernisierung des Familienrechts
plant die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
2. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich des Verbraucherschutzes plant
die Bundesregierung, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür vor?
3. Welche Maßnahmen hinsichtlich des Nachwuchsmangels in der Justiz plant
die Bundesregierung umzusetzen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür
vor?
4. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Justiz sieht
die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie diesbezüglich in
jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür
vor?
5. Welche Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz in der Verwaltung
sieht die Bundesregierung, welche Rechtsgrundlagen plant sie
diesbezüglich in jeweils welcher Form anzupassen, und welchen Zeitplan sieht sie
hierfür vor?
6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Verfahrensdauer an Gerichten zu verkürzen, und welchen Zeitplan sieht sie hierfür
vor?
7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um „Qualität
und Anspruch der Rechtsprechung weiter hochzuhalten“ (www.lto.de/recht/
justiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizministerium-bmjv-volker-wissing-stefa
nie-hubig-afd-verfassungsschutz-justiz), und welchen Zeitplan sieht sie
hierfür vor?
Berlin, den 14. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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