Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Wie viele Verfahren werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gegen wie viele Beschuldigte aufgrund von Erkenntnissen über Telekommunikationsdaten geführt, die über eine vom US-amerikanischen FBI verteilte, angeblich abhörsichere Messaging-App namens Anom gewonnen wurden (www.lto.de/recht/nachrichten/n/2bvr62525-bverfg-anom-daten-verwertbar-strafverfahren; bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Verfahren und Anzahl der Beschuldigten insgesamt, bitte weiter aufschlüsseln nach Ermittlungsverfahren und Verfahren, die bei Gericht anhängig sind bzw. rechtskräftig abgeschlossen wurden), und erfolgte der Datenaustausch ausschließlich unter Beteiligung polizeilicher Stellen oder auch unter Beteiligung nachrichtendienstlicher Stellen (bitte ausführen, welche Stellen auf deutscher Seite beteiligt waren und in welchem Zeitraum der Datenaustausch erfolgte)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Bei den Polizeibehörden des Bundes liegen folgende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor: Mit den Daten, die zum Krypto-Messenger „Anom“ erhoben wurden, konnten durch die Polizeibehörden der Länder und des Bundes 863 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 186 Ermittlungsverfahren unterstützt werden; im Rahmen dieser Verfahren sind bisher 302 Verurteilungen ausgesprochen worden (Stand: 30. Juni 2025).
Weitere Angaben zum Verfahrensstand und zur Anzahl der Beschuldigten können nicht gemacht werden: Zu Länderverfahren kann die Bundesregierung bereits aufgrund der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzverteilung keine näheren Auskünfte erteilen. Zu Strafverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof kann nichts Näheres mitgeteilt werden, weil aus den dort geführten Verfahrensregistern nicht hervorgeht, ob im Einzelfall Erkenntnisse aus der fragegegenständlichen Messenger-App gewonnen wurden.
Das Bundeskriminalamt hat in den fragegegenständlichen Verfahren keine Daten mit Nachrichtendiensten ausgetauscht. Am Datenaustausch im vorliegenden Rahmenverfahren „Anom“ waren auf deutscher Seite die zuständige Staatanwaltschaft (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt am Main) und das Bundeskriminalamt beteiligt. Alle inländischen Polizeidienststellen, die Verfahren in Deutschland übernommen und Bedarf an den Daten mitgeteilt haben, konnten durch ein Law-Enforcement-Portal des FBI auf die Daten zugreifen. Durch dieses Portal war der Zugang zu polizeilich verwertbaren Daten ab dem 19. April 2021 möglich. Justiziell verwertbare Daten wurden im Zeitraum vom 5. Juli 2021 bis 21. November 2024 zur Verfügung gestellt.
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