Interessenvertretung der Polizeigewerkschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (Antwort zu Drs. 21/2082)
Text
Interessenvertretung der Polizeigewerkschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (Antwort zu Drs. 21/2082)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2369
21. Wahlperiode 22.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2082 –
Interessenvertretung der Polizeigewerkschaften im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Polizeigewerkschaften haben unbestreitbar einen hohen Einfluss auf Debatten
um Fragen der „Inneren Sicherheit“, zu denen sie regelmäßig öffentlich zu
Wort kommen. Während Gewerkschaften wie die IG Metall in tagesaktuellen
Debatten über Industrie- oder Energiepolitik kaum Erwähnung finden,
ersetzen in der tagesaktuellen Berichterstattung Stellungnahmen und O-Töne der
Polizeigewerkschaften teilweise sogar Äußerungen der Polizei selbst, wie in
der Berliner Tagespresse zu aktuellen Ereignissen mit Sicherheitsbezug
regelmäßig zu beobachten ist. Fährmann/Aden/Bosch weisen in einem Beitrag für
die Zeitschrift „der moderne staat“ darauf hin, dass sie ermittlungs- und
vertraulichkeitsbefangene Lücken der behördlichen Kommunikation zu
Sicherheitsvorfällen nutzen, indem sie diese öffentlich bewerten und damit ihren
Expertenstatus festigen (Fährmann, J.; Aden, H. und Bosch, A.:
Polizeigewerkschaften und innenpolitische Gesetzgebung – politische Einflussnahme
zwischen Symbolpolitik und Interessenvertretung, in: der moderne staat – dms,
Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, 13(2), S. 368). Neben
dieser ausführlichen wissenschaftlichen Untersuchung zum politischen
Agieren von Polizeigewerkschaften gab es in den vergangenen Jahren auch eine
mediale Auseinandersetzung um den Einfluss von Polizeigewerkschaften,
etwa auf die Einführung und die genauen Nutzungsbedingungen von
Bodycams oder die Abwehr von Kritik an polizeilichem Agieren (ZDF, „Die
Anstalt“, Ausgabe vom 14. März 2023). Wenig ist jedoch über die tatsächliche
Interessenvertretung gegenüber dem zuständigen Bundesministerium des
Innern bekannt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 22. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie häufig wurden Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der
Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) oder des Bundes deutscher
Kriminalbeamter (BDK) im Zeitraum von Januar 2023 bis September 2025
als Gesprächspartner bzw. als Sachverständige durch das
Bundesministerium des Innern bzw. das damalige Bundesministerium des Innern und für
Heimat eingeladen (bitte mit Datum, Thema bzw. Anlass,
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Gesprächsformat auflisten)?
Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung pflegen die Mitglieder der
Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretäre sowie die
Abteilungen des Bundesministeriums des Innern eine Vielzahl von Gesprächen
mit vielen gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der
Polizeigewerkschaften. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch
Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten,
inklusive der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dem Anlass und dem Thema
sowie dem Gesprächsformat vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Daten werden auch nicht
zentral erfasst.
Aufgrund der Vielzahl der von der Frage betroffenen Fachreferate
einschließlich der Hausleitung sowie der rechtlich nicht gebotenen Erfassung der Daten
ist es nicht möglich, die erbetenen Informationen nachträglich belastbar zu
ermitteln.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219). Aus Sicht der
Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs
der gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht.
2. Bei welchen Gesetzesvorhaben (auch solchen ohne abschließende
Beratung durch den Deutschen Bundestag) im genannten Zeitraum wirkten
Vertreterinnen und Vertreter der GdP, DPolG bzw. des BDK durch
aufgeforderte und unaufgeforderte Stellungnahme, Teilnahme an
Verbändeanhörungen, Gespräche mit zuständigen Abteilungen oder der Hausleitung
mit (bitte so detailliert wie möglich auflisten)?
Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach
Gesetzesvorhaben, die durch die Bundesregierung eingebracht wurden, gefragt wird. Im
Zeitraum Januar 2023 bis September 2025 gab es ca. 350 Gesetzesvorhaben der
Bundesregierung, für die es in diesem Zeitraum einen Kabinettbeschluss gab.
Eine Beantwortung der Frage würde eine umfangreiche Aktenrecherche
bezüglich aller Gesetzesvorhaben in mindestens sieben Abteilungen des
Bundesministeriums des Innern und zahlreichen Fachreferaten erfordern. Die
Arbeitseinheiten müssten die Akten aller 350 Gesetzesvorhaben daraufhin überprüfen,
ob eine Mitwirkung im Sinne der Fragestellung durch die genannten
Gewerkschaften erfolgte. Dies würde in den jeweiligen Referaten einen umfangreichen,
im Ergebnis unzumutbaren Rechercheaufwand erfordern, der erhebliche
Personalkapazitäten – ggf. über Tage – binden würde, so dass die fristgerechte
Erledigung ihrer Fachaufgaben gefährdet wäre.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass
das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
steht (BVerfGE 147, 50, 147 f.). Aufgrund des Umfangs der zu überprüfenden
Gesetzesvorhaben und der zahlreichen betroffenen Fachreferate ist eine
Beantwortung der Frage unzumutbar.
Darüber hinaus werden die zu den einzelnen Gesetzesvorhaben eingegangenen
Stellungnahmen u. a. der Verbände und Organisationen auf den Internetseiten
der Ressorts veröffentlicht.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass parlamentarische Kontrolle von
Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die
Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der
parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische
Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140).
Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der
Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219).
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen
Überkontrolle angesichts des Umfangs der gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht.
3. Zu welchen Anlässen haben sich der amtierende Bundesminister des
Innern Alexander Dobrindt oder seine Vorgängerin Nancy Faeser im
genannten Zeitraum direkt mit Vertreterinnen und Vertretern der drei
Gewerkschaften getroffen, und was war jeweils Thema der Gespräche?
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und
Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen, zu pflegen und aufzubewahren.
Hinsichtlich des Zeitraums Januar 2023 bis Mai 2025 kann die Frage aufgrund
des Ausscheidens der Bundesministerin Nancy Faeser a. D. nicht beantwortet
werden.
Im Zeitraum Mai 2025 bis September 2025 hat sich der Bundesminister des
Innern, Alexander Dobrindt, aus Anlass des Kennenlernens mit Vertreterinnen
und Vertretern der o. g. Vereinigungen ausgetauscht. Diese Gespräche folgten
keiner festen thematischen Tagesordnung. Ebenso hat der Bundesminister ein
Grußwort anlässlich der Veranstaltung „75 Jahre Gewerkschaft der Polizei
(GdP)“ sowie anlässlich einer Hauptvorstandssitzung der Deutschen
Polizeigewerkschaft (DPolG) gehalten.
4. Inwieweit wurden Anliegen der Gewerkschaften im Zusammenhang mit
Gesetzgebungsverfahren oder Angelegenheiten der Bundespolizei oder
des Bundeskriminalamts berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Ergänzend ist darauf
hinzuweisen, dass allein bei der Bundespolizei über 800 Dokumente in Bezug auf die
Fragestellung überprüft werden müssten.
5. Wie häufig fanden vergleichbare Gespräche und Treffen im
Zusammenhang mit der Erörterung von Fragen der Bundesverwaltung im fraglichen
Zeitraum mit Vertreterinnen und Vertretern der Vereinigten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) oder anderen Gewerkschaften im öffentlichen
Dienst statt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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