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Interessenvertretung der Polizeigewerkschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (Antwort zu Drs. 21/2082)

dip / drucksache 22.10.2025 · WP 21 · 21/2369 · Antwort · Original ↗

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Interessenvertretung der Polizeigewerkschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (Antwort zu Drs. 21/2082) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2369 21. Wahlperiode 22.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Violetta Bock, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2082 – Interessenvertretung der Polizeigewerkschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Polizeigewerkschaften haben unbestreitbar einen hohen Einfluss auf Debatten um Fragen der „Inneren Sicherheit“, zu denen sie regelmäßig öffentlich zu Wort kommen. Während Gewerkschaften wie die IG Metall in tagesaktuellen Debatten über Industrie- oder Energiepolitik kaum Erwähnung finden, ersetzen in der tagesaktuellen Berichterstattung Stellungnahmen und O-Töne der Polizeigewerkschaften teilweise sogar Äußerungen der Polizei selbst, wie in der Berliner Tagespresse zu aktuellen Ereignissen mit Sicherheitsbezug regelmäßig zu beobachten ist. Fährmann/Aden/Bosch weisen in einem Beitrag für die Zeitschrift „der moderne staat“ darauf hin, dass sie ermittlungs- und vertraulichkeitsbefangene Lücken der behördlichen Kommunikation zu Sicherheitsvorfällen nutzen, indem sie diese öffentlich bewerten und damit ihren Expertenstatus festigen (Fährmann, J.; Aden, H. und Bosch, A.: Polizeigewerkschaften und innenpolitische Gesetzgebung – politische Einflussnahme zwischen Symbolpolitik und Interessenvertretung, in: der moderne staat – dms, Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, 13(2), S. 368). Neben dieser ausführlichen wissenschaftlichen Untersuchung zum politischen Agieren von Polizeigewerkschaften gab es in den vergangenen Jahren auch eine mediale Auseinandersetzung um den Einfluss von Polizeigewerkschaften, etwa auf die Einführung und die genauen Nutzungsbedingungen von Bodycams oder die Abwehr von Kritik an polizeilichem Agieren (ZDF, „Die Anstalt“, Ausgabe vom 14. März 2023). Wenig ist jedoch über die tatsächliche Interessenvertretung gegenüber dem zuständigen Bundesministerium des Innern bekannt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 22. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie häufig wurden Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) oder des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BDK) im Zeitraum von Januar 2023 bis September 2025 als Gesprächspartner bzw. als Sachverständige durch das Bundesministerium des Innern bzw. das damalige Bundesministerium des Innern und für Heimat eingeladen (bitte mit Datum, Thema bzw. Anlass, Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Gesprächsformat auflisten)? Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung pflegen die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretäre sowie die Abteilungen des Bundesministeriums des Innern eine Vielzahl von Gesprächen mit vielen gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der Polizeigewerkschaften. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten, inklusive der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dem Anlass und dem Thema sowie dem Gesprächsformat vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Daten werden auch nicht zentral erfasst. Aufgrund der Vielzahl der von der Frage betroffenen Fachreferate einschließlich der Hausleitung sowie der rechtlich nicht gebotenen Erfassung der Daten ist es nicht möglich, die erbetenen Informationen nachträglich belastbar zu ermitteln. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht. 2. Bei welchen Gesetzesvorhaben (auch solchen ohne abschließende Beratung durch den Deutschen Bundestag) im genannten Zeitraum wirkten Vertreterinnen und Vertreter der GdP, DPolG bzw. des BDK durch aufgeforderte und unaufgeforderte Stellungnahme, Teilnahme an Verbändeanhörungen, Gespräche mit zuständigen Abteilungen oder der Hausleitung mit (bitte so detailliert wie möglich auflisten)? Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass nach Gesetzesvorhaben, die durch die Bundesregierung eingebracht wurden, gefragt wird. Im Zeitraum Januar 2023 bis September 2025 gab es ca. 350 Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, für die es in diesem Zeitraum einen Kabinettbeschluss gab. Eine Beantwortung der Frage würde eine umfangreiche Aktenrecherche bezüglich aller Gesetzesvorhaben in mindestens sieben Abteilungen des Bundesministeriums des Innern und zahlreichen Fachreferaten erfordern. Die Arbeitseinheiten müssten die Akten aller 350 Gesetzesvorhaben daraufhin überprüfen, ob eine Mitwirkung im Sinne der Fragestellung durch die genannten Gewerkschaften erfolgte. Dies würde in den jeweiligen Referaten einen umfangreichen, im Ergebnis unzumutbaren Rechercheaufwand erfordern, der erhebliche Personalkapazitäten – ggf. über Tage – binden würde, so dass die fristgerechte Erledigung ihrer Fachaufgaben gefährdet wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 147, 50, 147 f.). Aufgrund des Umfangs der zu überprüfenden Gesetzesvorhaben und der zahlreichen betroffenen Fachreferate ist eine Beantwortung der Frage unzumutbar. Darüber hinaus werden die zu den einzelnen Gesetzesvorhaben eingegangenen Stellungnahmen u. a. der Verbände und Organisationen auf den Internetseiten der Ressorts veröffentlicht. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs der gestellten Frage und deren Detailtiefe erreicht. 3. Zu welchen Anlässen haben sich der amtierende Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt oder seine Vorgängerin Nancy Faeser im genannten Zeitraum direkt mit Vertreterinnen und Vertretern der drei Gewerkschaften getroffen, und was war jeweils Thema der Gespräche? Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen, zu pflegen und aufzubewahren. Hinsichtlich des Zeitraums Januar 2023 bis Mai 2025 kann die Frage aufgrund des Ausscheidens der Bundesministerin Nancy Faeser a. D. nicht beantwortet werden. Im Zeitraum Mai 2025 bis September 2025 hat sich der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, aus Anlass des Kennenlernens mit Vertreterinnen und Vertretern der o. g. Vereinigungen ausgetauscht. Diese Gespräche folgten keiner festen thematischen Tagesordnung. Ebenso hat der Bundesminister ein Grußwort anlässlich der Veranstaltung „75 Jahre Gewerkschaft der Polizei (GdP)“ sowie anlässlich einer Hauptvorstandssitzung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gehalten. 4. Inwieweit wurden Anliegen der Gewerkschaften im Zusammenhang mit Gesetzgebungsverfahren oder Angelegenheiten der Bundespolizei oder des Bundeskriminalamts berücksichtigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass allein bei der Bundespolizei über 800 Dokumente in Bezug auf die Fragestellung überprüft werden müssten. 5. Wie häufig fanden vergleichbare Gespräche und Treffen im Zusammenhang mit der Erörterung von Fragen der Bundesverwaltung im fraglichen Zeitraum mit Vertreterinnen und Vertretern der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) oder anderen Gewerkschaften im öffentlichen Dienst statt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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