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Erklärung von Jasmina Hostert (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines …

dip / rede 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Jasmina Hostert (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines … Aus Respekt vor dem Kompromiss im Koalitionsvertrag trage ich diese Entscheidung mit, als Teil einer größeren Vereinbarung, die allen Verhandlerinnen und Verhandlern viel abverlangt hat. Deshalb lautet mein Votum Ja. Ganz deutlich will ich aber zu Protokoll geben: Als Sprecherin für Familie und Kinder der SPD-Fraktion habe ich an dieser Maßnahme sehr starke Zweifel. Der Inhalt des Gesetzes entspricht nicht dem sozialdemokratischen Bild von Integration und Familie. Kinder gehören zu ihren Familien und Familien gehören zusammen. Egal, wo sie herkommen. Besonders als jemand, der selbst eine Fluchterfahrung gemacht hat, betrifft und trifft mich diese Aussetzung tief. Ich bin der Überzeugung, dass sie uns eben nicht dabei hilft, mehr Kontrolle und Sicherheit in unserem Land zu schaffen. Integration gelingt am besten, wenn man seine Familie bei sich hat, deshalb halte ich diesen politischen Schritt für falsch. Zwar begrüße ich, dass die Härtefallregelung transparent ausgestaltet werden soll und dass nach Artikel 8 EMRK bei der Härtefallregelung auch die Dauer einer Trennung, das Kindeswohl sowie unüberwindbare Hindernisse, die Familieneinheit im Herkunftsland herzustellen, zu berücksichtigen sind. Dies ändert jedoch nichts an meiner Bewertung des Kerns des Gesetzes. Wenigstens wird die Aussetzung des Nachzugs auf zwei Jahre begrenzt und dann geprüft, ob eine weitere Aussetzung im Rahmen der Migrationslage überhaupt notwendig und juristisch möglich ist. Dazu gehört für mich eine rechtzeitige, wissenschaftliche und faktenbasierte Einschätzung über die Auswirkung des Gesetzes. Nicht nur aus der Sicht der Sozialdemokratie, sondern auch im Sinne des internationalen Rechts und der UN-Kinderrechtskonvention, in der das Kindeswohl an erster Stelle steht, muss unser Ziel sein, nach Ablauf von zwei Jahren wieder zur alten Regelung zurückzukehren. Gerade zum Wohle der Kinder und Familien. Die Diskussionen um Familiennachzug, wie hier teilweise in der öffentlichen Debatte über Menschen gesprochen wird, erschreckt mich. Ich hoffe auch, dass wir als Gesellschaft und Öffentlichkeit wieder zu einer vernünftigeren, empathischeren Debatte zurückkehren, die sich an Menschen orientiert und nicht an Abschiebestatistiken. Daran werde ich mit voller Kraft weiterarbeiten.

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