Frage von Vinzenz Glaser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Vinzenz Glaser (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Ablehnung einer Überprüfung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel, obwohl dieses an die Einhaltung der Menschenrechte gebunden ist, und warum lehnt sie es im Gegensatz zu anderen westlichen Staaten wie Großbritannien, Frankreich oder Kanada ab, weitere Handlungsoptionen auszuschöpfen, einschließlich gezielter Maßnahmen gegen die israelische Regierung trotz anhaltender Menschenrechtsverletzungen?
Antwort des Staatsministers Florian Hahn:
Die Bundesregierung setzt sich für einen fortgesetzten Dialog zwischen der Europäischen Union und Israel ein, auch zu kritischen Themen. Das Assoziierungsabkommen bietet dafür einen geeigneten Rahmen. Die Bundesregierung lehnt daher Maßnahmen ab, die auf eine Suspendierung des Assoziierungsabkommens abzielen.
Selbstverständlich besteht die Bundesregierung auf der Einhaltung des Völkerrechts.
Ziele der deutsch-israelischen Politik bleiben: Ende des Gazakriegs, Befreiung aller in der Gewalt der Hamas befindlichen Geiseln, nachhaltige Verbesserung der humanitären Lage in Gaza und eine politische Lösungsfindung im Nahostkonflikt auf Grundlage der Zweistaatenlösung aktiv zu befördern.
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