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Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)

dip / rede 21.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167) Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, die am 12. Februar 2025 verlängerten Grenzkontrollen nun noch zu verschärfen, und mit welcher Argumentation tritt die Bundesregierung – nach mehrfacher Rüge und vor dem Hintergrund, dass der Schengener Grenzkodex die grundsätzliche Offenheit der Binnengrenzen in der EU regelt und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits geurteilt hat, dass die Grenzkontrollen an der Grenze zu Österreich in mindestens einem Fall rechtswidrig waren (Urteil vom 18. März 2025, Az. 10 BV 23.700), mit der Begründung, dass die Anordnung von Binnengrenzkontrollen für den betreffenden Zeitraum „nicht mit einer neuen ernsthaften Bedrohung“ im Sinne der anzuwendenden Vorschrift begründet worden sei – an die Europäische Kommission heran, damit diese kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet? Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig: Das irreguläre Migrationsgeschehen nach Deutschland ist weiterhin zu hoch. Nicht nur die isolierte Betrachtung der Anzahl des illegalen Migrationsgeschehens einschließlich des Asylzugangs allein, sondern auch die Stetigkeit dieses Zustroms einschließlich der Unterbringung und Versorgung der 1,2 Millionen aus der Ukraine kriegsbedingt geflüchteten Personen be- bzw. überlastet die Aufnahme- und Integrationssysteme in Bund, Ländern und Kommunen. Das zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) bezieht sich auf einen Einzelfall der grenzpolizeilichen Identitätsfeststellung aus dem Jahr 2022 auf Grundlage der damals geltenden Fassung des Schengener Grenzkodex (SGK). Der novellierte SGK ist am 10. Juli 2024 in Kraft getreten und seit dem Inkrafttreten grenzpolizeilichen Maßnahmen zugrunde zu legen. Insofern hat das Urteil des BayVGH keine Auswirkungen auf die gegenwärtig vorübergehend (bis September 2025) angeordneten Binnengrenzkontrollen oder die genannte Weisung des Bundesministers des Innern zur Intensivierung der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen vom 7. Mai 2025.

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