Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Wurde seit 1949 eine nach deutschem Recht gewährte anwaltliche Pflichtbeiordnung in Haft- oder Gewahrsamssachen wieder abgeschafft oder hinsichtlich des Umfangs gesetzlich eingeschränkt, und, falls ja, welche Änderung wurde vorgenommen (bitte den/die betreffenden Paragrafen angeben)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
Einschränkungen im Sinne der Fragestellung gab es im Bereich der Gesetzgebung des Bundes nicht.
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