Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)
Hält das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weiterhin an der Rechtsauffassung fest, die der damalige Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, am 10. September 2024 im Rahmen seines Statements nach dem Migrationsgipfel zum Ausdruck brachte, wonach Zurückweisungen an den Binnengrenzen nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte aufgrund der Dublin-III-Verordnung nicht zulässig seien und eine Änderung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte weder über eine Anweisung von BMJ oder BMI noch durch ein Gesetz, in dem steht „Deutsche Gerichte, ignoriert bitte unmittelbar anwendbares europäisches Recht“, erreicht werden könne (Quelle: www.youtube.com/watch?v=MvkabvVr0PI, ab Minute 35:50)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
Die deutschen Gerichte entscheiden selbstverständlich in richterlicher Unabhängigkeit. Sie können weder durch Ministerien noch durch ein Gesetz angewiesen werden.
Relationen
- asked ← Helge Limburg (Frage)
- part_of → Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages