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Frage von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)

dip / rede 21.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167) Wie sind die „wesentlichen IT-Ausgaben“ (Organisationserlass des Bundeskanzlers Seite 3, www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/131/VO.html) definiert, für die das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung einen Zustimmungsvorbehalt erhält, und wie soll der Zustimmungsvorbehalt konkret in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (bzw. in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien) ausgestaltet werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Das Nähere zum Zustimmungsvorbehalt regelt nach Organisationserlass des Bundeskanzlers, Ziffer XIII, eine Vereinbarung. Wie dieser Zustimmungsvorbehalt konkret in einer Vereinbarung ausgestaltet wird, ist aktuell in Erarbeitung.

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