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Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung - Pläne der Bundesregierung, um Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten (Antwort zu Drs. 21/1004)

dip / drucksache 18.09.2025 · WP 21 · 21/1712 · Antwort · Original ↗

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Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung - Pläne der Bundesregierung, um Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten (Antwort zu Drs. 21/1004) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1712 21. Wahlperiode 18.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1004 – Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung – Pläne der Bundesregierung, um Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Landwirtschaft in Deutschland ist mit sich verändernden Konsumgewohnheiten (www.mckinsey.com/industries/retail/our-insights/state-of-grocery-eur ope-report#healthyfood; www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaeh rung/forsa-ernaehrungsreport-2024-tabellen.pdf?__blob=publicationFile &v=2) und einem stetig sinkenden Fleischkonsum (www.ble.de/SharedDocs/P ressemitteilungen/DE/2024/240404_Fleischbilanz.html; www.ble.de/SharedD ocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Fleisch/2025BerichtFleisch.pdf?__bl ob=publicationFile&v=2, siehe S. 1) konfrontiert. Sowohl zur Erreichung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzzielen als auch um den gesellschaftlichen Anforderungen an die landwirtschaftliche Tierhaltung gerecht zu werden, weisen wissenschaftliche Erkenntnisse auf die Notwendigkeit hin, weniger Tiere, diese dafür aber besser, zu halten (https://doi.org/10.1016/j.agsy.2025.104299, www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu/publikationen/hauptgutachten/hg 2023/pdf/wbgu_hg2023.pdf#page=209). Um Landwirtinnen und Landwirte bei dem Umbau ihrer Ställe für bessere Haltungsbedingungen zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2024 u. a. das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung ins Leben gerufen und dafür im Bundeshaushalt 1 Mrd. Euro für die Laufzeit von sieben Jahren vorgesehen. Das Programm besteht aus zwei Förderrichtlinien (eine zur Bezuschussung investiver Kosten bei Stallneu- oder Stallumbau, und eine zur Förderung der durch bessere Haltungsbedingungen entstehenden laufenden Mehrkosten) und beginnt mit dem Umbau der Schweinehaltung. Im Rahmen des laufenden Programms sind ausschließlich solche Haltungsformen förderfähig, die deutlich über das rechtliche Mindestmaß hinausgehen (sogenannte Premiumanforderungen). Es soll dabei sichergestellt werden, dass mindestens das Außenklima einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima hat. Ställe sollen einen Auslauf haben oder die Schweine sollen im Freien gehalten werden. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 135 und 136 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick auf Bundestagsdrucksache 21/1089 geht hervor, dass bereits im ersten Jahr des Programms bis zum Stichtag 25. Juni 2025 schon 657 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 18. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. knapp 170 Mio. Euro gestellt wurden. Die derzeitige Förderung im Rahmen des Bundesprogramms wird also insgesamt gut angenommen. Ein Großteil der bisher eingeplanten Mittel von 200 Mio. Euro jährlich wird nachgefragt und zeigt den Bedarf nach verlässlicher Förderung beim Umbau der Tierhaltung. Auch die in der 21. Wahlperiode regierungstragenden Parteien CDU/CSU und SPD versichern in ihrem Koalitionsvertrag: „Wir […] setzen uns für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein“ und „[…] stellen die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereit“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitio nsvertrag2025_bf.pdf, S. 40). Insbesondere die Fraktion der CDU/CSU und die Parteien der CDU und CSU hatten in der Vergangenheit wiederholt die Umsetzung der Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung eingefordert (Bundestagsdrucksache 20/14435; www.csu.de/common/download/Re gierungsprogramm.pdf; www.topagrar.com/management-und-politik/news/uni on-wuerde-borchert-konzept-vollstaendig-umsetzen-13493538.html). Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer stellt sich explizit gegen eine Empfehlung dieses Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/alois-rainer-kuenftiger-la ndwirtschaftsminister-sorgt-mit-fleischsteuer-veto-fuer-aerger-a-10cd0d53-51 58-4f44-a2bc-e12149c72800), hatte bisher aber zugesichert, das laufende Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung fortzusetzen (www.youtube.com/w atch?v=xGFj5eFzb4M). Für die weitere Förderung des Umbaus der Tierhaltung sollten ursprünglich 1,5 Mrd. Euro jährlich mobilisiert werden (www.bun desregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-des-bundes ministers-fuer-landwirtschaft-ernaehrung-und-heimat-alois-rainer--2353474). Mit ihrem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2026 plant die Bundesregierung aber lediglich Mittel in Höhe von 278 Mio. Euro ein (Bundestagsdrucksache 21/600). Während der Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 noch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 360 Mio. Euro bis zum Jahr 2031 vorsieht, werden im Entwurf zum Haushalt 2026 nur noch 117 Mio. Euro bis zum Jahr 2028 eingeplant. Neben dieser deutlichen finanziellen Absenkung werden damit auch der Zeitraum der Mittelbereitstellung und somit der Planungshorizont signifikant verkürzt.  1. Wie begründet die Bundesregierung die Pläne in ihrem Kabinettsbeschluss für den Haushalt 2026, trotz der guten Nachfrage durch schweinehaltende Betriebe, die bisher bis zum Jahr 2031 eingeplanten Mittel für das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung abzusenken und die Verpflichtungsermächtigungen zusätzlich auf das Jahr 2028 zu verkürzen?  2. Erwägt die Bundesregierung, das aktuelle Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung mit seinen beiden Förderrichtlinien für investive und laufende Mehrkosten trotz der guten Nachfrage durch schweinehaltende Betriebe vor Ablauf des aktuellen Geltungszeitraumes (31. Dezember 2030) vorzeitig einzustellen? a) Wenn ja, zu wann, und warum? b) Wenn nein, wieso plant die Bundesregierung im Kabinettsentwurf für den Haushalt 2026, die Verpflichtungsermächtigung von insgesamt 360 Mio. Euro im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 auf insgesamt 117 Mio. Euro abzusenken und den Planungshorizont um drei Jahre auf 2028 zu verkürzen?  5. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen darüber vor, welche wirtschaftlichen Auswirkungen eine vorzeitige Einstellung der Förderung bzw. eine Kürzung der Mittel für die Förderung der investiven und bzw. oder der laufenden Mehrkosten auf die einzelnen Betriebe hat, die eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms bereits beantragt haben, denen die Förderung bewilligt wurde, bzw. die mit dieser Förderung bis zum Ende es ursprünglichen Geltungszeitraumes (31. Dezember 2030) geplant haben, und wenn ja, welche Auswirkungen sind das, und wie bewertet sie diese?  6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass eine vorzeitige Beendigung und bzw. oder grundsätzliche Veränderung laufender Förderrichtlinien dem Grundsatz der finanziellen Planungssicherheit für Tierhaltungsbetriebe widerspricht? a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die finanzielle Planungssicherheit für tierhaltende Betriebe gewährleisten? b) Wenn nein, wie genau definiert die Bundesregierung Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte beim Umbau der Tierhaltung? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2, 5 und 6 bis 6b gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hält es für erforderlich, die Förderung der Tierhaltung gezielter auszurichten und die Maßnahmen stärker als bisher nach ihrer Wirksamkeit zu beurteilen. Von der Förderung der laufenden Mehrkosten besonders tiergerechter Haltungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (BUT) geht keine nennenswerte Impulswirkung aus. Einen Indikator dafür bietet der Verlauf der Antragseingänge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Anträge auf Anerkennung der Förderfähigkeit konnten ab dem 4. Juni 2024 gestellt werden. Bisher (8. September 2025) wurde die Förderfähigkeit von lediglich 606 Haltungseinrichtungen anerkannt. Für 449 davon (74,1 Prozent) wurde die Anerkennung der Förderfähigkeit bereits im Juni 2024 beantragt. Mithin musste ein großer Teil der anerkannten Haltungseinrichtungen nicht wesentlich verändert werden, um die Förderkriterien zu erfüllen. 512 der 606 Anerkennungen (84,5 Prozent) entfallen auf Haltungseinrichtungen, für die die Anerkennung in den Monaten Juni, Juli oder August 2024 beantragt wurde. Für die 606 anerkannten Haltungseinrichtungen wurden für das Haltungsjahr 2024 nur 413 Anträge auf Zuwendung gestellt. Davon wurden 353 (85,5 Prozent) für Haltungseinrichtungen gestellt, für die bereits im Juni 2024 die Anerkennung der Förderfähigkeit beantragt worden war. Das liefert einen Hinweis darauf, dass auch ein großer Teil der Anträge auf Zuwendung letztlich von Bestandsbetrieben stammt, also Betrieben, die bereits vor Inkrafttreten des BUT die Förderkriterien mindestens in wesentlichen Zügen erfüllt hätten. Davon unabhängig kann eine Förderung der laufenden Mehrkosten grundsätzlich zu Verzerrungen des Marktgeschehens führen und daher in Konflikt mit einer von unternehmerischen Entscheidungen geprägten Landwirtschaft stehen. Vor diesem Hintergrund richtet das BMLEH den Fokus auf Investitionen in der Landwirtschaft. Hierfür ist das Agrarinvestitionsförderungsprogramm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) der geeignete Ansatz. In der GAK können Bundes- und Landesmittel gebündelt und eine größere Wirkung für die Betriebe erzielt werden. Durch diese Fokussierung wird auch der verfassungsrechtlich begründeten Skepsis Rechnung getragen, die in der 20. Legislaturperiode gegenüber der Förderung von Investitionen in die Tierhaltung im Rahmen eines Bundesprogramms geäußert wurde. Deshalb wurde die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten" dahingehend geändert, dass Anträge auf Feststellung der Förderfähigkeit noch bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden können. Anträge auf Zuwendungen müssen bis zum 31. März 2028 gestellt werden. Die genannte Richtlinie wird am 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben" wurde dahingehend geändert, dass Anträge auf Investitionsförderung noch bis zum 30. April 2026 gestellt werden können. Bewilligungen können bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Bewilligte Fördermittel können letztmals am 15. Oktober 2028 angefordert werden. Am 31. Dezember 2028 wird die Richtlinie ebenfalls außer Kraft treten. Die entsprechenden Änderungen wurden am 12. September 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.  3. Plant die Bundesregierung, das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung mit seinen beiden aktuellen Förderrichtlinien über das Jahr 2028 hinaus aus anderen Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel aus dem Sondervermögen nach Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität oder aus dem Einzelplan 60 (Klima- und Transformationsfonds), zu finanzieren, und wenn ja, wie begründet sie dies?  4. Plant die Bundesregierung, die aktuellen Förderrichtlinien zum Umbau der Tierhaltung so zu verändern, dass eine Förderfähigkeit nicht mehr erst ab einer Haltungsform besteht, bei der das Außenklima wesentlichen Einfluss auf das Stallklima hat oder der Stall über einen Auslauf verfügt (entsprechend dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“), sondern auch schon für solche Haltungsformen, bei denen kein Außenklimakontakt oder Auslauf besteht (entsprechend dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen Haltungsform „Stall+Platz“)? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? 11. Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD angekündigten „notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau“ auch weiterhin aus dem regulären Bundeshaushalt ohne Einnahmen aus einer mengenbezogenen Verbrauchsteuer oder einer Reform der Mehrwertsteuer zu finanzieren? a) Wenn ja, wieso plant sie dies, statt den auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens fußenden Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung oder dem Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ zu folgen und den Umbau der Tierhaltung verursachergerecht über eine mengenbezogene Verbrauchsteuer oder eine Reform der Mehrwertsteuer zu finanzieren? b) Wenn nein, warum nicht, und aus welchen Finanzierungsquellen plant die Bundesregierung die angekündigte Bereitstellung der notwendigen Mittel? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 4, 4a, 4b und 11 bis 11b gemeinsam beantwortet. Vor dem in der Antwort zu den Fragen 1, 2, 5 und 6 erläuterten Hintergrund erwägt die Bundesregierung nicht, neue Ansätze der Finanzierung des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung zu prüfen. Auch eine Neuausrichtung der Förderkriterien wird nicht erwogen.  7. Hat die Bundesregierung Pläne, über das Jahr 2028 hinaus ein neues Programm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung einzuführen, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, welches Förderziel, welchen Zuwendungszweck und welche Förderkriterien hinsichtlich der Flächenbindung, Besatzdichte, Einstreu, des Spaltenbodens, Beschäftigungsmaterials, der nichtkurativen Eingriffe, Kastration, des Kastenstands und weiterer Haltungsanforderungen, baulicher Anforderungen oder anderer Kriterien verfolgt die Bundesregierung damit, und wie wird sich die Förderung von den aktuellen Förderrichtlinien unterscheiden? b) Wenn die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne für ein neues Programm hat, wie will sie den Umbau der Tierhaltung in Deutschland anderweitig über das Jahr 2028 hinaus unterstützen?  8. Plant die Bundesregierung im Falle eines neuen Programms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung eine Förderfähigkeit von Haltungsformen, die gemäß staatlichen Tierhaltungskennzeichen der Haltungsform „Stall+Platz“ entsprächen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein neues Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung einzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 5 und 6 verwiesen.  9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die führenden Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland planen, bis 2030 nur noch Frischfleisch anzubieten, das aus Haltungsstufe 3 und höher stammt? a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Plänen hinsichtlich einer möglichen staatlichen Förderung für Haltungseinrichtungen, die gemäß dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen der Haltungsform „Stall+Platz“ entsprechen und damit aus Sicht der Fragestellenden perspektivisch an der Nachfrageentwicklung auf dem deutschen Markt vorbeigehen? b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung über die genannten Pläne informieren, und wie wird sie die Erkenntnisse in ihre Überlegungen zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in Deutschland einfließen lassen? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Die Ankündigungen verschiedener Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sind der Bundesregierung bekannt. Wann und in welcher Form sie umgesetzt werden, ist eine freie unternehmerische Entscheidung. Das trifft auch auf etwaige Anpassungen der tierhaltenden Betriebe zu. Die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung, die unabhängig von dem von ihnen besuchten Lebensmittelhändlerinnen und Lebensmittelhändlern und den aktuellen Marktentwicklungen ist. 10. Bereitet sich die Bundesregierung auf den Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zum Normenkontrollantrag Berlins vom Januar 2019 zur Schweinehaltung (www.berlin.de/sen/verbraucherschut z/aufgaben/tierschutz/normenkontrollantrag/normenkontrollantrag_des_l andes_berlin_zur_schweinehaltung.pdf?ts=1752674586) und relevante Merkmale der Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“ und „Frischluft“ vor, und wenn ja, wie? a) Bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche praktische und finanzielle Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für den Tierschutz und die Schweinehaltung in Deutschland vor, und wenn ja, wie? b) Bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die Zukunftsaussichten, Planungssicherheit sowie die finanzielle Amortisierung der Investitionen und mögliche sogenannte stranded assets von Schweinehaltungsbetrieben, die erst kürzlich auf die Haltungsformen „Stall+Platz“ oder „Frischluftstall“ und nicht direkt auf höhere, und damit nach Ansicht der Fragestellenden zukunftstauglichere, Tierhaltungsformen umgebaut haben, vor, und wenn ja wie? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wann mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist. Sobald eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, wird die Bundesregierung diese analysieren und die gegebenenfalls erforderlichen Schritte einleiten. 12. Wie steht die Bundesregierung zu den Ergebnissen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung aus dem Jahr 2020, moderiert durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten a. D. Jochen Borchert, welche eine Tierhaltungskennzeichnung, eine finanzielle Unterstützung in Investitionen und laufende Mehrkosten und eine verursachergerechte Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vorsehen? Das BMLEH wertschätzt die Arbeiten des früheren Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung. Die von diesem Gremium erarbeiteten Empfehlungen haben die Grundlage für sachgerechte Entscheidungen erweitert. 13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung für die Berücksichtigung, Verbindlichkeit und Umsetzung der Arbeitsergebnisse und Empfehlungen künftiger von ihr oder dem Deutschen Bundestag eingesetzter Experten-Kommissionen, wenn sie den bestehenden und auf breitem gesellschaftlichen Konsens fußenden Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“, der Zukunftskommission Landwirtschaft und des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz für eine langfristige verursachergerechte Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung nicht folgen sollte? Mit dem Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzt sich für verlässliche und tragfähige Rahmenbedingungen ein. Die Empfehlungen von Expertengremien setzen dabei wichtige Impulse und sind ein guter Ausgangspunkt für die politische Arbeit. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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