Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung - Pläne der Bundesregierung, um Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten (Antwort zu Drs. 21/1004)
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Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung - Pläne der Bundesregierung, um Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten (Antwort zu Drs. 21/1004)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1712
21. Wahlperiode 18.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas
Wagener, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1004 –
Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung – Pläne der Bundesregierung, um
Planungssicherheit für bessere Tierhaltung zu gewährleisten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Landwirtschaft in Deutschland ist mit sich verändernden
Konsumgewohnheiten (www.mckinsey.com/industries/retail/our-insights/state-of-grocery-eur
ope-report#healthyfood; www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaeh
rung/forsa-ernaehrungsreport-2024-tabellen.pdf?__blob=publicationFile
&v=2) und einem stetig sinkenden Fleischkonsum (www.ble.de/SharedDocs/P
ressemitteilungen/DE/2024/240404_Fleischbilanz.html; www.ble.de/SharedD
ocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Fleisch/2025BerichtFleisch.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=2, siehe S. 1) konfrontiert. Sowohl zur Erreichung von
Umwelt-, Klima- und Tierschutzzielen als auch um den gesellschaftlichen
Anforderungen an die landwirtschaftliche Tierhaltung gerecht zu werden, weisen
wissenschaftliche Erkenntnisse auf die Notwendigkeit hin, weniger Tiere,
diese dafür aber besser, zu halten (https://doi.org/10.1016/j.agsy.2025.104299,
www.wbgu.de/fileadmin/user_upload/wbgu/publikationen/hauptgutachten/hg
2023/pdf/wbgu_hg2023.pdf#page=209).
Um Landwirtinnen und Landwirte bei dem Umbau ihrer Ställe für bessere
Haltungsbedingungen zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Jahr 2024
u. a. das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der
landwirtschaftlichen Tierhaltung ins Leben gerufen und dafür im Bundeshaushalt 1 Mrd. Euro
für die Laufzeit von sieben Jahren vorgesehen. Das Programm besteht aus
zwei Förderrichtlinien (eine zur Bezuschussung investiver Kosten bei
Stallneu- oder Stallumbau, und eine zur Förderung der durch bessere
Haltungsbedingungen entstehenden laufenden Mehrkosten) und beginnt mit dem Umbau
der Schweinehaltung. Im Rahmen des laufenden Programms sind
ausschließlich solche Haltungsformen förderfähig, die deutlich über das rechtliche
Mindestmaß hinausgehen (sogenannte Premiumanforderungen). Es soll dabei
sichergestellt werden, dass mindestens das Außenklima einen wesentlichen
Einfluss auf das Stallklima hat. Ställe sollen einen Auslauf haben oder die
Schweine sollen im Freien gehalten werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 135
und 136 der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick auf Bundestagsdrucksache
21/1089 geht hervor, dass bereits im ersten Jahr des Programms bis zum
Stichtag 25. Juni 2025 schon 657 Anträge mit einem Gesamtfördervolumen von
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 18. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
knapp 170 Mio. Euro gestellt wurden. Die derzeitige Förderung im Rahmen
des Bundesprogramms wird also insgesamt gut angenommen. Ein Großteil der
bisher eingeplanten Mittel von 200 Mio. Euro jährlich wird nachgefragt und
zeigt den Bedarf nach verlässlicher Förderung beim Umbau der Tierhaltung.
Auch die in der 21. Wahlperiode regierungstragenden Parteien CDU/CSU und
SPD versichern in ihrem Koalitionsvertrag: „Wir […] setzen uns für
verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein“ und „[…] stellen die
notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage
staatlicher Verträge dauerhaft bereit“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitio
nsvertrag2025_bf.pdf, S. 40). Insbesondere die Fraktion der CDU/CSU und
die Parteien der CDU und CSU hatten in der Vergangenheit wiederholt die
Umsetzung der Ergebnisse des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung
eingefordert (Bundestagsdrucksache 20/14435; www.csu.de/common/download/Re
gierungsprogramm.pdf; www.topagrar.com/management-und-politik/news/uni
on-wuerde-borchert-konzept-vollstaendig-umsetzen-13493538.html).
Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer
stellt sich explizit gegen eine Empfehlung dieses Kompetenznetzwerks
Nutztierhaltung (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/alois-rainer-kuenftiger-la
ndwirtschaftsminister-sorgt-mit-fleischsteuer-veto-fuer-aerger-a-10cd0d53-51
58-4f44-a2bc-e12149c72800), hatte bisher aber zugesichert, das laufende
Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung fortzusetzen (www.youtube.com/w
atch?v=xGFj5eFzb4M). Für die weitere Förderung des Umbaus der
Tierhaltung sollten ursprünglich 1,5 Mrd. Euro jährlich mobilisiert werden (www.bun
desregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-des-bundes
ministers-fuer-landwirtschaft-ernaehrung-und-heimat-alois-rainer--2353474).
Mit ihrem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2026 plant die Bundesregierung
aber lediglich Mittel in Höhe von 278 Mio. Euro ein
(Bundestagsdrucksache 21/600). Während der Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 noch
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu 360 Mio. Euro bis zum Jahr
2031 vorsieht, werden im Entwurf zum Haushalt 2026 nur noch 117 Mio.
Euro bis zum Jahr 2028 eingeplant. Neben dieser deutlichen finanziellen
Absenkung werden damit auch der Zeitraum der Mittelbereitstellung und somit
der Planungshorizont signifikant verkürzt.
1. Wie begründet die Bundesregierung die Pläne in ihrem
Kabinettsbeschluss für den Haushalt 2026, trotz der guten Nachfrage durch
schweinehaltende Betriebe, die bisher bis zum Jahr 2031 eingeplanten Mittel für
das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung
abzusenken und die Verpflichtungsermächtigungen zusätzlich auf das Jahr
2028 zu verkürzen?
2. Erwägt die Bundesregierung, das aktuelle Bundesprogramm zur
Förderung des Umbaus der Tierhaltung mit seinen beiden Förderrichtlinien für
investive und laufende Mehrkosten trotz der guten Nachfrage durch
schweinehaltende Betriebe vor Ablauf des aktuellen Geltungszeitraumes
(31. Dezember 2030) vorzeitig einzustellen?
a) Wenn ja, zu wann, und warum?
b) Wenn nein, wieso plant die Bundesregierung im Kabinettsentwurf für
den Haushalt 2026, die Verpflichtungsermächtigung von insgesamt
360 Mio. Euro im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 auf insgesamt
117 Mio. Euro abzusenken und den Planungshorizont um drei Jahre
auf 2028 zu verkürzen?
5. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen darüber vor, welche
wirtschaftlichen Auswirkungen eine vorzeitige Einstellung der Förderung
bzw. eine Kürzung der Mittel für die Förderung der investiven und bzw.
oder der laufenden Mehrkosten auf die einzelnen Betriebe hat, die eine
Förderung im Rahmen des Bundesprogramms bereits beantragt haben,
denen die Förderung bewilligt wurde, bzw. die mit dieser Förderung bis
zum Ende es ursprünglichen Geltungszeitraumes (31. Dezember 2030)
geplant haben, und wenn ja, welche Auswirkungen sind das, und wie
bewertet sie diese?
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass
eine vorzeitige Beendigung und bzw. oder grundsätzliche Veränderung
laufender Förderrichtlinien dem Grundsatz der finanziellen
Planungssicherheit für Tierhaltungsbetriebe widerspricht?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen will die
Bundesregierung die finanzielle Planungssicherheit für tierhaltende Betriebe
gewährleisten?
b) Wenn nein, wie genau definiert die Bundesregierung
Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte beim Umbau der Tierhaltung?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2, 5 und 6 bis 6b
gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
hält es für erforderlich, die Förderung der Tierhaltung gezielter auszurichten
und die Maßnahmen stärker als bisher nach ihrer Wirksamkeit zu beurteilen.
Von der Förderung der laufenden Mehrkosten besonders tiergerechter
Haltungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung
(BUT) geht keine nennenswerte Impulswirkung aus. Einen Indikator dafür
bietet der Verlauf der Antragseingänge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung (BLE). Anträge auf Anerkennung der Förderfähigkeit konnten
ab dem 4. Juni 2024 gestellt werden. Bisher (8. September 2025) wurde die
Förderfähigkeit von lediglich 606 Haltungseinrichtungen anerkannt. Für 449
davon (74,1 Prozent) wurde die Anerkennung der Förderfähigkeit bereits im
Juni 2024 beantragt. Mithin musste ein großer Teil der anerkannten
Haltungseinrichtungen nicht wesentlich verändert werden, um die Förderkriterien zu
erfüllen. 512 der 606 Anerkennungen (84,5 Prozent) entfallen auf
Haltungseinrichtungen, für die die Anerkennung in den Monaten Juni, Juli oder August
2024 beantragt wurde.
Für die 606 anerkannten Haltungseinrichtungen wurden für das Haltungsjahr
2024 nur 413 Anträge auf Zuwendung gestellt. Davon wurden 353 (85,5
Prozent) für Haltungseinrichtungen gestellt, für die bereits im Juni 2024 die
Anerkennung der Förderfähigkeit beantragt worden war. Das liefert einen Hinweis
darauf, dass auch ein großer Teil der Anträge auf Zuwendung letztlich von
Bestandsbetrieben stammt, also Betrieben, die bereits vor Inkrafttreten des BUT
die Förderkriterien mindestens in wesentlichen Zügen erfüllt hätten.
Davon unabhängig kann eine Förderung der laufenden Mehrkosten
grundsätzlich zu Verzerrungen des Marktgeschehens führen und daher in Konflikt mit
einer von unternehmerischen Entscheidungen geprägten Landwirtschaft stehen.
Vor diesem Hintergrund richtet das BMLEH den Fokus auf Investitionen in der
Landwirtschaft. Hierfür ist das Agrarinvestitionsförderungsprogramm der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) der geeignete Ansatz. In der GAK können Bundes- und Landesmittel
gebündelt und eine größere Wirkung für die Betriebe erzielt werden. Durch
diese Fokussierung wird auch der verfassungsrechtlich begründeten Skepsis
Rechnung getragen, die in der 20. Legislaturperiode gegenüber der Förderung
von Investitionen in die Tierhaltung im Rahmen eines Bundesprogramms
geäußert wurde.
Deshalb wurde die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis
2030 – Laufende Mehrkosten" dahingehend geändert, dass Anträge auf
Feststellung der Förderfähigkeit noch bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden
können. Anträge auf Zuwendungen müssen bis zum 31. März 2028 gestellt
werden. Die genannte Richtlinie wird am 31. Dezember 2028 außer Kraft
treten.
Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 –
Investive Vorhaben" wurde dahingehend geändert, dass Anträge auf
Investitionsförderung noch bis zum 30. April 2026 gestellt werden können. Bewilligungen
können bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Bewilligte Fördermittel können
letztmals am 15. Oktober 2028 angefordert werden. Am 31. Dezember 2028
wird die Richtlinie ebenfalls außer Kraft treten.
Die entsprechenden Änderungen wurden am 12. September 2025 im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
3. Plant die Bundesregierung, das Bundesprogramm zum Umbau der
Tierhaltung mit seinen beiden aktuellen Förderrichtlinien über das Jahr 2028
hinaus aus anderen Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel aus dem
Sondervermögen nach Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) für
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der
Klimaneutralität oder aus dem Einzelplan 60 (Klima- und Transformationsfonds),
zu finanzieren, und wenn ja, wie begründet sie dies?
4. Plant die Bundesregierung, die aktuellen Förderrichtlinien zum Umbau
der Tierhaltung so zu verändern, dass eine Förderfähigkeit nicht mehr
erst ab einer Haltungsform besteht, bei der das Außenklima wesentlichen
Einfluss auf das Stallklima hat oder der Stall über einen Auslauf verfügt
(entsprechend dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen Haltungsformen
„Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“), sondern auch schon für
solche Haltungsformen, bei denen kein Außenklimakontakt oder Auslauf
besteht (entsprechend dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen
Haltungsform „Stall+Platz“)?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU/CSU und SPD angekündigten „notwendigen Mittel für den
tierwohlgerechten Stallbau“ auch weiterhin aus dem regulären
Bundeshaushalt ohne Einnahmen aus einer mengenbezogenen Verbrauchsteuer oder
einer Reform der Mehrwertsteuer zu finanzieren?
a) Wenn ja, wieso plant sie dies, statt den auf einem breiten
gesellschaftlichen Konsens fußenden Empfehlungen des
Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung oder dem Bürgerrat „Ernährung im Wandel“
zu folgen und den Umbau der Tierhaltung verursachergerecht über
eine mengenbezogene Verbrauchsteuer oder eine Reform der
Mehrwertsteuer zu finanzieren?
b) Wenn nein, warum nicht, und aus welchen Finanzierungsquellen
plant die Bundesregierung die angekündigte Bereitstellung der
notwendigen Mittel?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 4, 4a, 4b und 11 bis
11b gemeinsam beantwortet.
Vor dem in der Antwort zu den Fragen 1, 2, 5 und 6 erläuterten Hintergrund
erwägt die Bundesregierung nicht, neue Ansätze der Finanzierung des
Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung zu prüfen. Auch eine Neuausrichtung der
Förderkriterien wird nicht erwogen.
7. Hat die Bundesregierung Pläne, über das Jahr 2028 hinaus ein neues
Programm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung einzuführen, und
wenn ja, welche?
a) Wenn ja, welches Förderziel, welchen Zuwendungszweck und
welche Förderkriterien hinsichtlich der Flächenbindung,
Besatzdichte, Einstreu, des Spaltenbodens, Beschäftigungsmaterials, der
nichtkurativen Eingriffe, Kastration, des Kastenstands und weiterer
Haltungsanforderungen, baulicher Anforderungen oder anderer Kriterien
verfolgt die Bundesregierung damit, und wie wird sich die Förderung
von den aktuellen Förderrichtlinien unterscheiden?
b) Wenn die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne für
ein neues Programm hat, wie will sie den Umbau der Tierhaltung in
Deutschland anderweitig über das Jahr 2028 hinaus unterstützen?
8. Plant die Bundesregierung im Falle eines neuen Programms zur
Förderung des Umbaus der Tierhaltung eine Förderfähigkeit von
Haltungsformen, die gemäß staatlichen Tierhaltungskennzeichen der Haltungsform
„Stall+Platz“ entsprächen?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein neues Bundesprogramm
zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung einzuführen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 5 und 6 verwiesen.
9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die führenden
Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland planen, bis 2030 nur noch Frischfleisch
anzubieten, das aus Haltungsstufe 3 und höher stammt?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Plänen hinsichtlich einer möglichen staatlichen Förderung für
Haltungseinrichtungen, die gemäß dem staatlichen
Tierhaltungskennzeichen der Haltungsform „Stall+Platz“ entsprechen und damit aus
Sicht der Fragestellenden perspektivisch an der
Nachfrageentwicklung auf dem deutschen Markt vorbeigehen?
b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung über die genannten Pläne
informieren, und wie wird sie die Erkenntnisse in ihre Überlegungen
zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in Deutschland einfließen
lassen?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Ankündigungen verschiedener Unternehmen des
Lebensmitteleinzelhandels sind der Bundesregierung bekannt. Wann und in welcher Form sie
umgesetzt werden, ist eine freie unternehmerische Entscheidung. Das trifft auch auf
etwaige Anpassungen der tierhaltenden Betriebe zu.
Die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung ermöglicht den
Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung, die
unabhängig von dem von ihnen besuchten Lebensmittelhändlerinnen und
Lebensmittelhändlern und den aktuellen Marktentwicklungen ist.
10. Bereitet sich die Bundesregierung auf den Ausgang des Verfahrens vor
dem Bundesverfassungsgericht zum Normenkontrollantrag Berlins vom
Januar 2019 zur Schweinehaltung (www.berlin.de/sen/verbraucherschut
z/aufgaben/tierschutz/normenkontrollantrag/normenkontrollantrag_des_l
andes_berlin_zur_schweinehaltung.pdf?ts=1752674586) und relevante
Merkmale der Haltungsformen „Stall“, „Stall+Platz“ und „Frischluft“
vor, und wenn ja, wie?
a) Bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche praktische und
finanzielle Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für
den Tierschutz und die Schweinehaltung in Deutschland vor, und
wenn ja, wie?
b) Bereitet sich die Bundesregierung auf mögliche Konsequenzen des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die
Zukunftsaussichten, Planungssicherheit sowie die finanzielle Amortisierung
der Investitionen und mögliche sogenannte stranded assets von
Schweinehaltungsbetrieben, die erst kürzlich auf die Haltungsformen
„Stall+Platz“ oder „Frischluftstall“ und nicht direkt auf höhere, und
damit nach Ansicht der Fragestellenden zukunftstauglichere,
Tierhaltungsformen umgebaut haben, vor, und wenn ja wie?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wann mit einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen ist. Sobald eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, wird die Bundesregierung diese
analysieren und die gegebenenfalls erforderlichen Schritte einleiten.
12. Wie steht die Bundesregierung zu den Ergebnissen des
Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung aus dem Jahr 2020, moderiert durch den
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten a. D. Jochen
Borchert, welche eine Tierhaltungskennzeichnung, eine finanzielle
Unterstützung in Investitionen und laufende Mehrkosten und eine
verursachergerechte Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vorsehen?
Das BMLEH wertschätzt die Arbeiten des früheren Kompetenznetzwerks
Nutztierhaltung. Die von diesem Gremium erarbeiteten Empfehlungen haben die
Grundlage für sachgerechte Entscheidungen erweitert.
13. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung für die
Berücksichtigung, Verbindlichkeit und Umsetzung der Arbeitsergebnisse und
Empfehlungen künftiger von ihr oder dem Deutschen Bundestag eingesetzter
Experten-Kommissionen, wenn sie den bestehenden und auf breitem
gesellschaftlichen Konsens fußenden Empfehlungen des
Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung, des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“, der
Zukunftskommission Landwirtschaft und des Wissenschaftlichen Beirats
für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz für
eine langfristige verursachergerechte Finanzierung des Umbaus der
Tierhaltung nicht folgen sollte?
Mit dem Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zur
landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzt sich für verlässliche und
tragfähige Rahmenbedingungen ein. Die Empfehlungen von Expertengremien setzen
dabei wichtige Impulse und sind ein guter Ausgangspunkt für die politische
Arbeit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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