polradar

Schriftliche Frage 83 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der höchstmögliche kumulierte Abregelungswert einer Erneuerbare-Energie-Anlage (durch Zusammenspie…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 83 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der höchstmögliche kumulierte Abregelungswert einer Erneuerbare-Energie-Anlage (durch Zusammenspie… Frage 83 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der höchstmögliche kumulierte Abregelungswert einer Erneuerbare-Energie-Anlage (durch Zusammenspiel der unterschiedlichen Regelungen kumuliert verursachte Abregelung in Prozent des erzeugten Stroms der Anlage), wenn die in aktuellen Entwürfen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) und des Netzanschlusspaketes vorgesehenen gesetzlichen Änderungen (unter anderem eine entschädigungsfreie Abregelung in netzlimitierten Gebieten und eine bundesweite Wirkleistungsbegrenzung von PV- Freiflächenanlagen auf 70 Prozent) umgesetzt werden, wie in den aktuellen Referentenentwürfen geplant und ggf. gemeinsam mit bereits bestehenden Regelungen zur Abregelung von EE-Erzeugung wirken? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. August 2026: Die Instrumente des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Netzanschlusspakets haben im Hinblick auf die Fragestellung selbständige Wirkmechanismen und Ansatzpunkte: Der im Netzanschlusspaket vorgesehene modifizierte Netzanschlussanspruch in kapazitätslimitierten Netzgebieten unter temporärem Verzicht auf die Redispatchvergütung ist ein Instrument der regionalen Steuerung des Erneuerbare-Energien-Zubaus und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Abregelungsvolumina einzelner Anlagen. Wird der Anlagenzubau aus definierten Hotspots in weniger belastete Netzgebiete verlagert, können Abregelungen perspektivisch vermieden werden. Die bundesweite Wirkleistungsbegrenzung ist eine gesetzliche Begrenzung der Netzanschlusskapazität und stellt keine Abregelung dar. Da die Begrenzung der Netzanschlussleistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen insbesondere Einspeisespitzen erfasst, können im Einzelfall Abregelungen vermieden werden. Die in der EEG-Novelle (EEG 2027) enthaltene Regelung zur dauerhaften Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt bezieht sich auf Photovoltaik-Dachanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 Kilowatt.

Relationen