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Schriftliche Frage 27 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Asylagentur der Europäischen Union der Bundesregierung die nach Artikel 23 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Asylagentur der Europäischen Union der Bundesregierung die nach Artikel 23 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2… Frage 27 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Asylagentur der Europäischen Union der Bundesregierung die nach Artikel 23 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 zu erstellende konsolidierte Liste mit Blick auf für Überstellungen relevante Flughäfen zugänglich gemacht (bitte Datum und Form angeben, andernfalls den Sachstand darlegen), und wenn ja, welchen Flughafen sowie welche Empfangsbehörde haben Italien und Griechenland darin jeweils nach Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 3 der genannten Verordnung für den Fall der Untätigkeit des Zielmitgliedstaates benannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. August 2026: Die konsolidierten Informationen zu den Überstellungsmodalitäten der einzelnen Mitgliedstaaten stehen den Mitgliedstaaten über einen für die Asylbehörden zugänglichen Bereich auf der Homepage der Europäischen Asylagentur (EUAA) zur Verfügung. Allerdings sind diese Informationen als „EU Confidential“ klassifiziert und daher nicht öffentlich zugänglich. Für nähere Auskünfte zu den betreffenden Meldungen wird auf die EUAA verwiesen.

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