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Schriftliche Frage 18 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Flughäfen hat die Bundesregierung anderen Mitgliedstaaten und der EU-Asylagentur mitgeteilt, an die gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Flughäfen hat die Bundesregierung anderen Mitgliedstaaten und der EU-Asylagentur mitgeteilt, an die gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3… Frage 18 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Flughäfen hat die Bundesregierung anderen Mitgliedstaaten und der EU-Asylagentur mitgeteilt, an die gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 der Kommssion vom 2. Oktober 2025 in den dort genannten Fällen, etwa wenn die Bereitschaft von Deutschland zum Empfang der Überstellung nicht bestätigt wurde, Überstellungen von anderen Mitgliedstaaten nach Deutschland durchzuführen sind, und welche Angaben enthält die konsolidierte Liste der EU-Asylagentur nach Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 Satz 2 ebendieser Durchführungsverordnung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Juni 2026: Die Bundesregierung hat gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 (AMM-DVO) folgende Flughäfen an die Asylagentur der Europäischen Union gemeldet: Stuttgart, München, Berlin Brandenburg, Bremen, Hamburg, Frankfurt am Main, Hannover, Düsseldorf, Köln/Bonn, Leipzig und Dresden. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 (AMM-DVO) wurde der Flughafen Frankfurt am Main benannt.

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