Schriftliche Frage 34 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Hat sich die Bundesregierung mit griechischen und italienischen Regierungsvertretern darauf verständigt, als Zeichen der europäischen Solida…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 34 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Hat sich die Bundesregierung mit griechischen und italienischen Regierungsvertretern darauf verständigt, als Zeichen der europäischen Solida…
Frage 34 (Sebastian Münzenmaier, AfD):
Hat sich die Bundesregierung mit griechischen und italienischen Regierungsvertretern darauf verständigt, als Zeichen der europäischen Solidarität auf die Rücküberstellung von noch offenen Altfällen gemäß der Dublin-Verordnung nach Griechenland und Italien zu verzichten (www.handels blatt.com/dpa/migration-dobrindt-verteidigt-einig ung-mit-griechenland-zu-asylfaellen/10018274 3.html), und falls ja, um wie viele solcher Dublin- Rücküberstellungsfälle handelt es sich, in denen eigentlich Griechenland oder Italien für die Asylsuchenden zuständig wären (bitte getrennt auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Dezember 2025:
Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 8. Dezember 2025 auf den Solidaritätspool für das Jahr 2026 verständigt. Auf dieser Grundlage werden erstmals Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, durch andere Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen Solidaritätsmechanismus entlastet werden. Deutschland wurde von der Kommission als unter der Gefahr von Migrationsdruck stehend eingestuft. Von der Kommission wurde ausdrücklich anerkannt, dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten Einreisen im Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU besonders belastet ist. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland mit Griechenland und Italien dahingehende Verständigungen erzielt, dass der deutsche Solidaritätsbeitrag ausschließlich in Form einer Anrechnung mit unserer Belastung aus erfolgter Zuständigkeitsübernahme aus Sekundärmigration der Vergangenheit erfolgen wird. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung – das gegenwärtige Dublin-Verfahren – zwischen Deutschland und Griechenland sowie Deutschland und Italien ab der GEAS-Anwendung (GEAS = Gemeinsames Europäisches Asylsystem) wieder vollständig implementiert wird. Dies verdeutlicht das gemeinsame Anliegen, die GEAS-Reform zum Gelingen zu führen, zu der auch ein funktionierendes Überstellungsverfahren ein wichtiger Baustein ist.
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