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Schriftliche Frage 22 von Clara Bünger (DIE LINKE): Gilt die laut einem Medienbericht mit Griechenland getroffene Vereinbarung, wonach bis zum Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni 2026…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 22 von Clara Bünger (DIE LINKE): Gilt die laut einem Medienbericht mit Griechenland getroffene Vereinbarung, wonach bis zum Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni 2026… Frage 22 (Clara Bünger, Die Linke): Gilt die laut einem Medienbericht mit Griechenland getroffene Vereinbarung, wonach bis zum Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni 2026 keine Überstellungen im Rahmen des Dublin- Systems nach Griechenland erfolgen sollen und Deutschland im Gegenzug in den ersten zwei Semestern unter den neuen Regelungen keine Asylsuchenden über den Solidaritätsmechanismus aufnehmen muss (www.antenne.de/nachrichten/welt/ dobrindt-verteidigt-einigung-mit-griechenlandzuasylfaellen), auch für weitere Erstaufnahmeländer wie zum Beispiel Italien, Zypern oder Spanien, und wenn nein, was wurde vereinbart (bitte so genau wie möglich ausführen), und wenn ja, werden nur Überstellungen in diese Länder bis zum 12. Juni 2026 ausgesetzt oder werden bis zu diesem Datum nach Deutschland über diese Länder eingereiste Asylsuchende nicht zurückgeschickt, worauf die Bemerkung der griechischen Seite, Griechenland starte in die neue Regelung „mit null Rücküberstellungspflichten“, nach meiner Auffassung hindeuten könnte (ebd.; bitte ausführen), und wie viele Ersuchen, Zustimmungen und Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems gab es im ersten bzw. zweiten Halbjahr 2025 in Bezug auf Griechenland, Italien, Zypern und Spanien? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Januar 2026: Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 8. Dezember 2025 auf den Solidaritätspool für das Jahr 2026 verständigt. Auf dieser Grundlage werden erstmals Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, durch andere Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen Solidaritätsmechanismus entlastet werden. Deutschland wurde von der Kommission als unter der Gefahr von Migrationsdruck stehend eingestuft. Von der Kommission wurde ausdrücklich anerkannt, dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten Einreisen im Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU besonders belastet ist. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland mit Griechenland und Italien dahingehende Verständigungen erzielt, dass der deutsche Solidaritätsbeitrag ausschließlich in Form einer Anrechnung mit seiner Belastung aus erfolgter Zuständigkeitsübernahme aus Sekundärmigration der Vergangenheit erfolgen wird. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung – das gegenwärtige Dublin-Verfahren – zwischen Deutschland und Griechenland sowie Deutschland und Italien ab der Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wieder vollständig implementiert wird. Dies verdeutlicht das gemeinsame Anliegen, die GEAS-Reform zum Gelingen zu führen, zu der auch ein funktionierendes Überstellungsverfahren ein wichtiger Baustein ist. Mit Zypern und Spanien gibt es keine Vereinbarungen. Zahlen zu den Ersuchen, Zustimmungen und Überstellungen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 1. Halbjahr 2025 Übernahmeersuchen Zustimmungen Überstellungen Griechenland 3.554    78  20 Italien 3.824 4.477   0 Spanien 1.517 1.263 474 Zypern     85    17   9 Gesamt 2025 Übernahmeersuchen Zustimmungen Überstellungen Griechenland 6.518    96  26 Italien 6.229 6.633   1 Spanien 2.788 2.156 878 Zypern   145    26  13

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