Schriftliche Frage 78 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung die Aufnahme der Türkei in Anlage 11 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, nach…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 78 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unterstützt die Bundesregierung die Aufnahme der Türkei in Anlage 11 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, nach…
Frage 78 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Unterstützt die Bundesregierung die Aufnahme der Türkei in Anlage 11 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, nachdem die Anforderungen an den Erwerb des türkischen Führerscheins zum 1. Januar 2025 gestiegen sind (www.meb.gov.tr/surucu-belgesi-sina vlarina-yeni-duzenleme-resmi-gazetede-yayimlan di/haber/34252/tr) und in Deutschland der Erwerb des Führerscheins gleichzeitig einfacher werden soll (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/fue hrerschein-reform-leichter-digitaler-und-daher-gu enstiger,VK9Nj01), und wenn nein, welche konkreten Gründe sprechen gegen die Aufnahme der Türkei in Anlage 11 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 24. August 2026:
Der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen geht eine umfangreiche Prüfung voraus. Das Ausbildungs- und Prüfungsniveau sowie die Verkehrsverhältnisse des Staates müssen mit denen in Deutschland vergleichbar sein. Zudem muss der Erwerb der Fahrerlaubnis in dem betreffenden Staat in zuverlässiger Weise dokumentiert werden und der betreffende Staat muss unter denselben Voraussetzungen auch deutsche Fahrerlaubnisse ohne erneute Prüfung „umschreiben“. Die Türkei hat 2016 eine solche Gegenseitigkeitsvereinbarung angestrebt. Nach eingehender Prüfung aller von der Türkei bereitgestellten Informationen lehnte Deutschland den Abschluss einer Gemeinsamen Absichtserklärung im Jahr 2019 über das Auswärtige Amt ab. Bei erneutem Interesse der Türkei steht das Bundesministerium für Verkehr einer erneuten Prüfung für den Abschluss einer Gegenseitigkeitsvereinbarung offen gegenüber.
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