Bezahlbarer Führerschein als Voraussetzung sozialer Teilhabe - Auswirkungen auf junge Menschen, Auszubildende und Arbeitslose
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Bezahlbarer Führerschein als Voraussetzung sozialer Teilhabe - Auswirkungen auf junge Menschen, Auszubildende und Arbeitslose
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/933
21. Wahlperiode 21.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Stefan Henze, Wolfgang Wiehle, Jan Feser,
Thomas Stephan, Lukas Rehm, Birgit Bessin, Achim Köhler, René Bochmann,
Lars Haise, Ulrich von Zons, Maximilian Kneller, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen
Goßner, Carsten Becker, Otto Strauß, Andreas Mayer, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer
Kraft, Volker Scheurell und der Fraktion der AfD
Bezahlbarer Führerschein als Voraussetzung sozialer Teilhabe – Auswirkungen
auf junge Menschen, Auszubildende und Arbeitslose
Die Pkw-Fahrerlaubnis ist eine wichtige Grundlage für gesellschaftliche
Teilhabe und wirtschaftlichen Wohlstand – insbesondere im ländlichen Raum. Der
Besitz eines Führerscheins und die Verfügbarkeit eines Pkws können die
Mobilität und damit auch die Beschäftigungschancen von Arbeitsuchenden deutlich
erhöhen (Mitteilungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts
[WSI] 6/2009: Individuelle Beschäftigungsfähigkeit: Konzept,
Operationalisierung und erste Ergebnisse, Brussig/Knuth 2009). Darüber hinaus gibt es
Arbeitsplätze, für deren Ausübung ein Führerschein erforderlich ist (z. B.
ambulante Pflegedienste, Kurierfahrer etc.). Die Fahrschulen sind dabei zentrale
Akteure, damit die Menschen diese Voraussetzung für die motorisierte individuelle
Mobilität erlangen können.
Die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten der Fahrschulen
führen aber zu nicht notwendiger Bürokratie und erschweren die effiziente und
zukunftsgerichtete Fahrausbildung. Nicht zuletzt dadurch haben sich die Kosten
für den Erwerb des Führerscheins in Deutschland massiv erhöht und der
Terminstau bei den Fahrprüfungen führt zu monatelangen Wartezeiten (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/13399). Hierzu sind auch die hohen Durchfallquoten zu
beachten. So werden laut Veröffentlichung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA)
41 Prozent der theoretischen Fahrprüfungen und 30 Prozent der praktischen
Fahrprüfungen nicht bestanden (www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Fahrerla
ubnisse/Fahrerlaubnispruefungen/fahrerlaubnispruefungen_node.html).
Laut „Bild“ vom 8. April 2025 stiegen die Kosten seit 2021 um 33 Prozent, laut
der Tagesschau kostet der Führerschein mittlerweile vielerorts bis zu
4 500 Euro (www.bild.de/politik/inland/fuehrerschein-so-teuer-wie-nie-33-proz
ent-mehr-in-nur-vier-jahren-67f4cd1ca86e97204249cc49; www.tagesschau.de/
wirtschaft/verbraucher/preissteigerung-fuehrerschein-100.html).
Besonders junge Menschen, Auszubildende und Personen mit niedrigem
Einkommen sind von dieser Entwicklung betroffen. Der Führerschein ist für diese
Gruppen oft Grundvoraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung oder
Beschäftigung – insbesondere im ländlichen Raum. Zwar fällt das
Fahrerlaubniswesen in den Zuständigkeitsbereich der Länder, die Bundesregierung ist jedoch
im Bereich der Arbeitsförderung und Sozialgesetzgebung in der
Verantwortung, insbesondere hinsichtlich der Förderung des Führerscheinerwerbs im
Rahmen der Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Allerdings
bestehen Zweifel, ob die bestehenden Fördermechanismen ausreichen und
zielgenau ausgestaltet sind. Die Bundesregierung selbst räumt ein, dass keine
belastbaren statistischen Erkenntnisse zur Wirksamkeit dieser Fördermaßnahmen
vorliegen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12035).
Der Zugang zum Führerschein droht so in den Augen der Fragesteller zu einem
Privileg wohlhabender Schichten zu werden.
Darüber hinaus wurde im vorigen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgehalten, „das Monopol bei der
Fahrerlaubnisprüfung“ aufzuheben (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsver
trag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 41). So berichten Zeitungen im Jahr
2022, dass die damalige Bundesregierung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
einberufen hätte, die ergebnisoffen die Möglichkeiten für eine Umsetzung des
Koalitionsvertrages diskutieren sollte, so der damalige Bundesminister für
Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing. Erste Eckpunkte waren für Anfang
2023 angekündigt (www.saechsische.de/panorama/fuehrerscheinpruefung-
tuevund-dekra-sollen-monopol-abgeben-HWP533745HQCSDBK7A3RZ2M37
M.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die durchschnittlichen
Gesamtkosten für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B in den
Jahren von 2019 bis 2025 bundesweit sowie nach Bundesländern gegliedert
vor, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen steigender
Führerscheinkosten auf die Aufnahme von Berufsausbildungen, insbesondere in
Regionen mit unzureichendem ÖPNV-Angebot (ÖPNV = öffentlicher
Personennahverkehr)?
3. Sind Führerscheinkosten nach Einschätzung der Bundesregierung ein
Hemmnis für die Integration von Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen ohne
Schulabschluss oder Menschen mit Migrationshintergrund in den
Arbeitsmarkt, und wenn ja, inwiefern?
4. Welche Fördermöglichkeiten bestehen aktuell über die Bundesagentur für
Arbeit (BA) oder das Jobcenter für Arbeitsuchende und Auszubildende
zur Finanzierung oder teilweisen Finanzierung des Führerscheins?
5. Wie viele Förderfälle für den Führerscheinerwerb durch Jobcenter bzw.
die BA wurden in den Jahren von 2019 bis 2024 bundesweit registriert
(bitte nach Jahren, Bundesländern und Altersgruppen aufschlüsseln)?
6. Welche Kosten sind dabei (vgl. Frage 5) im Durchschnitt pro Maßnahme
entstanden, und wie hoch war die maximale Förderung im Einzelfall?
7. Wie viele Bürgergeldempfänger haben zwischen 2019 und 2024 eine
Förderung für den Erwerb eines Führerscheins erhalten, und wie viele davon
konnten dadurch nachweislich in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis überführt werden?
8. Welche Evaluierungen zur Wirksamkeit der Kostenübernahme für
Führerscheine als arbeitsmarktintegrative Maßnahme hat die Bundesregierung
durchgeführt oder in Auftrag gegeben?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Weiterentwicklung des
Bürgergeldes oder anderer sozialpolitischer Instrumente zusätzliche
Anreize oder Förderungen zum Erwerb eines Führerscheins zu schaffen?
10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Führerscheinkosten als
Kriterium in sozialpolitischen Förderprogrammen systematisch berücksichtigt
werden sollten, und wenn ja, inwieweit?
11. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Einführung eines
bundesweiten Förder- oder Zuschussprogramms zum Führerscheinerwerb,
insbesondere für einkommensschwache Bürger, eine eigene Auffassung
gebildet, wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.cdu-fraktion.de/artikel/sabin
e-enseleit-der-fuehrerschein-darf-kein-luxus-sein-cdu-antrag-fuer-ein-wah
lmodell; www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/deutschlandticket-ha
ndwerkspraesident-fuehrerschein-zuschuss-100.html), und liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Modelle zur teilweisen
Finanzierung von Führerscheinkosten durch Arbeitgeberzuschüsse oder
Bildungsgutscheine existieren, wenn ja, welche sind dies, und plant die
Bundesregierung ggf., deren Bekanntheit und Anwendung zu fördern
(wenn ja, wie)?
12. Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Berührungspunkte
zwischen der Preisentwicklung im Führerscheinwesen und übergeordneten
sozialstaatlichen Zielen wie gleichwertige Lebensverhältnisse oder
Teilhabe, und wenn ja, welche?
13. Welche Rolle spielt der Besitz eines Führerscheins bei der beruflichen
Eingliederung im Rahmen öffentlich geförderter Maßnahmen (z. B. § 16i
SGB II, § 45 SGB III)?
14. Welche Überlegungen existieren ggf. in den zuständigen Ressorts, die
Idee eines geförderten Führerscheinerwerbs bei Eintritt in die Bundeswehr
auf andere Bereiche zu übertragen, z. B. bei Nachweis eines
Ausbildungsverhältnisses oder bei erfolgreichem Schulabschluss (www.tagesspiege
l.de/politik/mit-gratis-fuhrerschein-zu-mehr-freiwilligen-boris-pistorius-st
ellt-der-spd-seine-wehrdienstplane-vor-11724785.html; www.morgenpos
t.de/politik/article242443922/Lockmittel-statt-Wehrpflicht-Was-Pistorius-
jetzt-plant.html), und wie viele Stellenbesetzungsverfahren in der
Bundesverwaltung (inklusive Bundespolizei, Zoll, Technisches Hilfswerk –
THW) verlangen aktuell den Besitz eines Führerscheins der Klasse B als
Einstellungsvoraussetzung?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich gerade Menschen im
ländlichen Raum gesellschaftlich abgehängt fühlen, weil der
Führerscheinerwerb sehr teuer geworden ist und ein Verweis auf den öffentlichen
Personennahverkehr nicht zieht (www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/de
utschlandticket-handwerkspraesident-fuehrerschein-zuschuss-100.html),
wenn ja, hat sich die Bunderegierung dazu eine eigene Auffassung
gebildet, und ggf. welche ist das?
16. Gibt es Planungen der Bundesregierung zur Kooperation mit Ländern und
Kommunen zur Einrichtung lokaler Förderpools oder vergünstigter
Fahrschulangebote für Bedürftige?
17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Durchfallquoten bei
Führerscheinprüfungen zu senken, und wenn ja, welche Maßnahmen
wären aus Sicht der Bundesregierung denkbar?
18. Wie viele theoretische Fahrerlaubnisprüfungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in einer der folgenden (zugelassenen) Sprachen
abgelegt:
a) Deutsch,
b) Englisch,
c) Französisch,
d) Griechisch,
e) Italienisch,
f) Polnisch,
g) Portugiesisch,
h) Rumänisch,
i) Russisch,
j) Kroatisch,
k) Spanisch,
l) Türkisch,
m) Hocharabisch
(bitte in Jahresscheiben ab 2020 auflisten, sowie auflisten, wie viele
theoretische Fahrerlaubnisprüfungen in der jeweiligen Sprache nicht
bestanden wurden, sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsprüfungen
getrennt)?
19. Hat sich die Bundesregierung zu den Forderungen, Fahrschulsimulatoren
oder digitalen Theorieunterricht im Sinne kostensparender und
zeitflexibler Ausbildung zu fördern, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja,
wie lautet diese (www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse
20/a15_verkehr/anhoerungen/998578-998578)?
20. Gibt es Initiativen der Bundesregierung zur besseren Abstimmung mit den
Ländern, um den Engpässen bei Fahrerlaubnisprüfungen (z. B.
Technischer Überwachungsverein – TÜV) entgegenzuwirken, und wenn ja,
welche sind dies?
21. Wie viele Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Prüfmonopol
haben stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Ergebnisse wurden erreicht (bitte die jeweiligen Treffen und ihre Teilnehmer
listen)?
22. Wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Prüfmonopol ein
Eckpunktepapier erarbeitet (wenn ja, bitte zur Verfügung stellen und
ausführen, ob die aktuelle Bundesregierung an diesen Eckpunkten festhält)?
23. Wie ist der aktuelle Stand zu der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
Prüfmonopol, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Arbeitsgruppe
weiterzuführen und ihr Ziel weiter zu verfolgen?
Berlin, den 16. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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