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Schriftliche Frage 86 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Für wie viele weibliche und männliche nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen hat die soziale Pflegeversicherung in den Jahren 2023 bis 2025 Beit…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 86 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Für wie viele weibliche und männliche nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen hat die soziale Pflegeversicherung in den Jahren 2023 bis 2025 Beit… Frage 86 (Evelyn Schötz, Die Linke): Für wie viele weibliche und männliche nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen hat die soziale Pflegeversicherung in den Jahren 2023 bis 2025 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 44 des Elften Buches Sozialgesetzbuch entrichtet (bitte die Gesamthöhe der jeweiligen Beiträge angeben), und welche jährlichen Minderausgaben bei diesen Beiträgen erwartet die Bundesregierung aufgrund der im Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 4. Juni 2026 vorgesehenen Änderungen bis einschließlich 2030 (bitte jeweils nach Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 27. August 2026: Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung für Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Sinne des § 44 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) betrugen rund 3,6 Mrd. Euro im Jahr 2023, 4,1 Mrd. Euro im Jahr 2024 und 4,8 Mrd. Euro im Jahr 2025. Im Jahr 2023 waren von insgesamt 1.534.167 Personen, die Zeiten der Pflichtversicherung als Pflegeperson im entsprechenden Berichtszeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung aufwiesen, 252.538 männlich und 1.281.629 weiblich. Im Jahr 2024 wurden bei gleicher statistischer Betrachtung insgesamt 1.663.490 Personenfälle ausgewiesen, die sich auf 282.661 Männer und 1.380.829 Frauen verteilen. Eine statistische Auswertung nach Personenfällen für das Jahr 2025 liegt bislang noch nicht vor. Bei der Auswertung der Statistik für den jeweiligen Berichtsraum ist zudem zu beachten, dass Personenmehrfach ausgewiesen werden können. Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz vom 4. Juni 2026 einschließlich der in der Frage angeführten Regelungsentwürfe befindet sich in Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Die prognostizierten Minderausgaben können dem Referentenentwurf entnommen werden (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_D ownloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungs gesetz_PNOG.pdf). Die weiteren Beratungen bleiben abzuwarten.

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