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Schriftliche Frage 206 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Kompensation für die Ungleichbehandlung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber den übrigen Versichert…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 206 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Kompensation für die Ungleichbehandlung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber den übrigen Versichert… Frage 206 (Evelyn Schötz, Die Linke): Beabsichtigt die Bundesregierung eine Kompensation für die Ungleichbehandlung von Rentnerinnen und Rentnern gegenüber den übrigen Versicherten durch die Pflege-Beitragssatz- Anpassungsverordnung, wonach die Pflegeversicherungsbeiträge für Rentnerinnen und Rentner für Januar bis Juni 2025 nicht mittels des damals aktuellen Einkommens errechnet wurden, sondern auf die zu Juli 2025 erhöhten Renten gezahlt werden mussten, und falls eine weitere Erhöhung für das kommende Jahr erforderlich wird, plant die Bundesregierung diese unter Einhaltung der verwaltungsrechtlich notwendigen Fristen zur rechtzeitigen Umsetzung durch die Rentenversicherung zum Jahreswechsel umzusetzen, damit ein ähnliches Szenario vermieden werden kann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 7. Oktober 2025: Nach dem Bruch der Koalitionsregierung zwischen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in der vergangenen Legislatur musste Ende des Jahres 2024 kurzfristig von der gesetzlichen Verordnungsermächtigung zur Beitragssatzanhebung in der sozialen Pflegeversicherung Gebrauch gemacht und dafür die Pflege-Beitragssatz- Anpassungsverordnung 2025 (PBAV 2025) vom 20. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 446) erlassen werden. Dabei konnte der benötigte zeitliche Vorlauf der gesetzlichen Rentenversicherung für die Umsetzung einer Beitragssatzänderung in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 nicht eingehalten werden. Die Beitragssatzanhebung für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung konnte daher erst nachgelagert und pauschal im Juli 2025 umgesetzt werden, indem auf die Juli-Rente einmalig ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 1,2 Prozent erhoben wurde. Da Rentnerinnen und Rentner im Juli eine Erhöhung ihrer Renten um 3,74 Prozent erhalten haben, kann sich daraus eine geringe Abweichung ergeben. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro wären dies beispielsweise einmalig 0,45 Euro zusätzlich. Es ist nicht angedacht, diese geringfügige, einmalige Mehrbelastung auszugleichen.

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