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Schriftliche Frage 85 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 4. Juni 2026…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 85 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 4. Juni 2026… Frage 85 (Evelyn Schötz, Die Linke): Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen der im Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 4. Juni 2026 vorgesehenen Änderungen auf den zeitlichen Umfang der von nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen geleisteten Pflege sowie auf deren Erwerbsarbeitszeit vor, und welche durchschnittliche Veränderung der wöchentlichen Pflegebeziehungsweise Erwerbsarbeitszeit ergibt sich daraus jeweils für Frauen und Männer? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 27. August 2026: Die Frage benennt nicht eindeutig, welche Änderungen im Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom 4. Juni 2026 konkret gemeint sind. Die Fragestellung wird auf die im Referentenentwurf vorgesehene Änderung von § 166 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) verstanden und wie folgt beantwortet. Ob und ggf. wie sich eine entsprechende Änderung auf den zeitlichen Umfang oder auf die durchschnittliche Veränderung der wöchentlichen Pflege – beziehungsweise Erwerbsarbeitszeit auswirken könnte, ist nicht verlässlich quantifizierbar.

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