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Schriftliche Frage 93 von Iris Nieland (AfD): Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien entscheidet die Autobahn GmbH des Bundes über Ausnahmen von den Bauverbotsregelungen nach…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 93 von Iris Nieland (AfD): Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien entscheidet die Autobahn GmbH des Bundes über Ausnahmen von den Bauverbotsregelungen nach… Frage 93 (Iris Nieland, AfD): Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien entscheidet die Autobahn GmbH des Bundes über Ausnahmen von den Bauverbotsregelungen nach § 9 des Bundesfernstraßengesetzes, und unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausnahmegenehmigung innerhalb der Bauverbotszone in Betracht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 10. August 2026: Die Entscheidungen auf der Grundlage von § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) trifft auf Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung das Fernstraßen-Bundesamt. Dies gilt auch für Ausnahmen im Einzelfall auf der Grundlage von § 9 Absatz 8 FStrG. Das Fernstraßen-Bundesamt hat weitergehende Informationen zum Anbaurecht auf seiner Internetseite zusammengestellt, unter anderem zu den Voraussetzungen eines Antrags auf Erteilung einer straßenrechtlichen Befreiung vom Anbauverbot gemäß § 9 Absatz 1 und 8 FStrG.

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