Schriftliche Frage 93 von Iris Nieland (AfD): Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien entscheidet die Autobahn GmbH des Bundes über Ausnahmen von den Bauverbotsregelungen nach…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 93 von Iris Nieland (AfD): Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien entscheidet die Autobahn GmbH des Bundes über Ausnahmen von den Bauverbotsregelungen nach…
Frage 93 (Iris Nieland, AfD):
Nach welchen fachlichen und rechtlichen Kriterien entscheidet die Autobahn GmbH des Bundes über Ausnahmen von den Bauverbotsregelungen nach § 9 des Bundesfernstraßengesetzes, und unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausnahmegenehmigung innerhalb der Bauverbotszone in Betracht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 10. August 2026:
Die Entscheidungen auf der Grundlage von § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) trifft auf Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung das Fernstraßen-Bundesamt. Dies gilt auch für Ausnahmen im Einzelfall auf der Grundlage von § 9 Absatz 8 FStrG. Das Fernstraßen-Bundesamt hat weitergehende Informationen zum Anbaurecht auf seiner Internetseite zusammengestellt, unter anderem zu den Voraussetzungen eines Antrags auf Erteilung einer straßenrechtlichen Befreiung vom Anbauverbot gemäß § 9 Absatz 1 und 8 FStrG.
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