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Schriftliche Frage 19 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo konkret bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Schutzlücken in Bezug auf „Anfeindungen und Drohungen“ (www.bundesregierung.de/r esourc…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) etwa.

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Schriftliche Frage 19 von Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo konkret bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Schutzlücken in Bezug auf „Anfeindungen und Drohungen“ (www.bundesregierung.de/r esourc… Frage 19 (Rebecca Lenhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo konkret bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Schutzlücken in Bezug auf „Anfeindungen und Drohungen“ (www.bundesregierung.de/r esource/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0 bdd593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-d ata.pdf) gegenüber Behördenmitarbeitenden vor dem Hintergrund der bestehenden Normen zum Schutz personenbezogener Daten bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach § 5 Absatz 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 IFG, und auf welche Evidenzen stützt die Bundesregierung dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Juli 2026: Die Gründe für die im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geplante Schwärzung der Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 genannt. Zum einen ist dies die komplexe Bedrohungslage von innen und von außen, d. h. veränderte Rahmenbedingungen durch hybride Bedrohungen und erhöhte Anforderungen an die Resilienz. Die Veröffentlichung von Namen kann dabei ein Einfallstor für gezielte Cyberattacken sein. Zum anderen wurde die derzeit geltende Regelung im IFG zur Offenlegung von Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grundlage der rechtlichen und tatsächlichen Lageeinschätzung Anfang der 2000er Jahre getroffen; die Situation von damals entspricht nicht mehr der heutigen komplexen Bedrohungslage. Der digitale Strukturwandel mit dem Aufwuchs der sozialen Medien und die gleichzeitig stattfindende Polarisierung der politischen Diskurse können dazu führen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden teilweise massiv im Internet für ihre Dienstausübung unter Namensnennung angefeindet werden oder einer solchen Gefahr ausgesetzt sind. Der präventive Schutz der Beschäftigten der Verwaltung vor Anfeindungen und Bedrohungen muss schon aus Fürsorgegesichtspunkten erfolgen.

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